Die Rechtsform entscheidet über die Besteuerung
Am einfachsten bei der Existenzgründung im Nebenerwerb ist es, als Einzelunternehmer tätig zu werden. Einzelunternehmer ist jeder, der alleine ein Gewerbe anmeldet oder als Freiberufler geschäftlich tätig wird kraft Gesetz. Wer nicht alleine, sondern mit einem oder mehreren Partnern unternehmerisch auftritt, bildet automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB). Einzelheiten dazu sind beginnend mit § 705 BGB geregelt, einsehbar unter dejure.org. Bis § 740 beschäftigt sich das Gesetz mit der Rechtsform der beliebten GbR.
An die Rechtform knüpft die Steuerpflicht an. Denn wer sich selbstständig macht, muss entsprechend Steuern zahlen. Bei natürlichen Personen handelt es sich um die Einkommenssteuer, die zu entrichten ist. Neben den Steuerabgaben gibt es natürlich auch die Möglichkeit, Ausgaben über die Firma abzusetzen, wie z.B. die Telefongebühren. Viele Mobilfunkanbieter bieten extra Tarife für Selbstständige oder Freiberufler an, so der Pressesprecher von allnetflatvergleich.de. Je nach zu erwartendem Telefonier-Verhalten sollten die angehenden Selbständigen die Angebote miteinander vergleichen, um den passenden Tarif für ihre Zwecke zu finden. Die Kosten sind steuerlich absetzbar.
Vorteile der nebenberuflichen Selbständigkeit
Gründen im Nebenerwerb bedeutet, dass eine klassische Festanstellung die Haupteinnahmequelle ist. Nach Feierabend oder am Wochenende wird, möglicherweise auch von Zuhause aus, der nebenberuflichen Tätigkeit nachgegangen. Und das sind die Vorteile:
- Wer Teilzeit nebenberuflich arbeitet, hat noch genügend Zeit, um sich um die Betreuung der Kinder zu kümmern oder die Pflege der Eltern zu organisieren.
- Auch ist es möglich, während des Studiums bereits eine erste nebenberufliche Selbstständigkeit aufzunehmen. Das ermöglicht schon früh, eigene Ideen auszuprobieren, ohne sich den finanziellen Risiken einer vollumfänglichen Selbstständigkeit auszusetzen.
- Jedem, dem es gelingt, nebenberuflich eine Selbstähnlichkeit aufzunehmen, kann vorsichtig die Fühler ausstrecken und das Unternehmerleben „light“ kennenlernen. Wenn es gut läuft und außerdem Spaß bringt, steht einer späteren hauptberuflichen Selbstständigkeit Tür und Tor offen.
Kosten niedrig halten
Um erfolgreich mit der Kleingründung zu werden, haben sich bestimmte Verhaltensweisen bewährt. Wer nebenberuflich gründet, sollte sich die folgenden Tipps zu Herzen nehmen.
- Ein Geschäftskonzept erarbeiten, das möglichst geringe Investitionen erfordert und auch im laufenden Geschäftsbetrieb nicht viel Geld kostet. Am besten führt man ein solches Unternehmen von Zuhause aus und spart zum Beispiel die Miete für Räumlichkeiten und die Anschaffung neuer Büromöbel etc.
- Die Geschäftsidee sollte so sein, dass sie zeitlich flexibel betrieben werden kann. Ein Café stundenweise zu eröffnen ist zum Beispiel wenig realistisch, genauso, wie ein Geschäft für Laufkundschaft (Boutique oder Café).
- Klug hingegen ist ein Konzept, das variable Ausbaumöglichkeiten für die Zukunft beinhaltet. Beispiele: Telefon-Service in den Abendstunden mit der Möglichkeit, einen Vollzeit-Telefon Service aufzubauen. Wochenend-Catering-Service mit der Option, ein eigenes Bistro zu eröffnen.
Fachliche Qualifikationen prüfen und verbessern
Berufliche Weiterbildung ist immer ein Thema. Industrie-und Handelskammern bieten einen umfassenden Service an. Häufig sind Weiterbildung-und Beratungsangebote zuschussfähig. Unter dem Aspekt, sparsam zu haushalten, ist das ein wichtiger Gesichtspunkt.
Mit dem Arbeitgeber sprechen und die Selbstständigkeit kommunizieren
In jedem Arbeitsvertrag steht, inwieweit ein Angestellter die Erlaubnis erhält, auch selbstständig tätig zu sein. Als Arbeitnehmer besteht die Verpflichtung, den Arbeitgeber zu informieren. Dieser darf die Selbstständigkeit nicht ablehnen, wenn sie nicht seinen eigenen Interessen zuwiderläuft. Außerdem müssen Arbeitnehmer ihren Erholungsurlaub auch tatsächlich zur Erholung nutzen und dürfen ihn nicht dazu verwenden, die Nebenbeschäftigung voranzutreiben. Bei Krankheit gilt dasselbe: Der gelbe Schein vom Arzt bedeutet, dass sich erkrankte Arbeitnehmer schonen und auskurieren müssen. Eine Krankheit zu nutzen, um nebenberuflich tätig zu werden, kann ein Grund für eine Abmahnung und schlimmstenfalls für die Kündigung sein.
Selbständige müssen ihre Geschäftstätigkeit aufzeichnen und im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen, Bildquelle: Depositphotos.com
Meldepflichten für Gewerbetreibende und Freiberufler
Auch wenn der Nebenerwerb noch so klein ist, wer eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, muss die Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden, stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unmissverständlich klar. Gleichzeitig informiert das behördliche Portal umfassend über die Details zur Gewerbeanmeldung. Das Gewerbeamt nimmt Kontakt
- zum Finanzamt,
- zur zuständigen Berufsgenossenschaft,
- zur Industrie- und Handelskammer bzw. zur Handwerkskammer und
- gegebenenfalls zum Gewerbeaufsichtsamt oder
- zum Amtsgericht
auf. Freiberufler hingegen müssen sich nur beim Finanzamt melden und eventuelle weitere Eintragungen, zum Beispiel bei einer Kammer oder bei einem Berufsverband, selber erledigen. Beim Finanzamt erhalten die Gründer eine Steuernummer. Die Abgrenzung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist gar nicht so einfach und es gibt so viel Fachliteratur und Urteile darüber, dass diese ganze Regale füllen. Das wichtigste dazu wird jetzt erklärt.
Gewerbetreibenden und Freiberufler sind immer selbständig
Egal, ob Gewerbetreibende oder Freiberufler, beide sind Selbstständige. Ob eine Tätigkeit als freiberuflich oder als gewerblich eingestuft wird, hängt von den Inhalten der Tätigkeit ab. Typische freie Berufe sind als Katalogberufe in §18 Einkommensteuergesetz aufgelistet. Dazu gehören die folgenden:
- Ärzte/Zahnärzte
- Rechtsanwälte
- Notare
- Patentanwälte
- Ingenieure
- Architekten
- Wirtschaftsprüfer
- Steuerberater
- Unternehmensberater
- Buchprüfer
- Heilpraktiker
- Physiotherapeuten
- Journalisten
- Dolmetscher
- Übersetzer
- vergleichbare Berufe
Im Kern einer freiberuflichen Tätigkeit steckt eine besondere wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Alle anderen Berufe sind gewerblich.
Die Abgrenzung ist allerdings eine schwierige Angelegenheit. So rutschen Journalisten zum Beispiel sehr schnell in die gewerbliche Schiene, wenn sie Auftragstexte schreiben. Ebenfalls kritisch ist die Sparte der unterrichtenden Tätigkeit. Wer Sport und Gymnastik unterrichtet, Tanzstunden, Tennisstunden oder Golfstunden gibt, wird als Gewerbetreibender eingestuft, der auch ein Gewerbe anzumelden hat. Besteht dieser Unterricht jedoch inhaltlich aus Musik oder Gesang, dann überwiegt die freiberufliche Tätigkeit.
Da es viele Sonderfälle gibt, ist es sehr zu empfehlen, die Einstufung der Tätigkeit im Vorfeld konkret mit dem zuständigen Finanzamt zu klären. Denn wer als Gewerbetreibender eingestuft wird, der ist auch verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben und Gewerbesteuer zu entrichten. Diese Verpflichtung entfällt für Freiberufler, die lediglich der Einkommenssteuerpflicht unterliegen.