Staatliche Hilfen für kleine Unternehmen
Während große Unternehmen auf großzügige Hilfsprogramme, Kredite und Zuschüsse zurückgreifen können, fürchten viele Selbständige, Kleinunternehmer und Freiberufler, dass sie durch die Maschen der Auffangnetze fallen könnten. Dabei sind Einzelunternehmer und vergleichbare Firmen oft besonders stark von der Krise betroffen. Ihnen fehlen häufig größere Rücklagen und die Abhängigkeit von einzelnen Auftraggebern ist sehr groß. Die gesamte Wirtschaft ist davon betroffen, weswegen insbesondere kleinere Firmen jetzt ums Überleben kämpfen müssen. Hilfestellung gibt es dabei von Bund und Ländern, die den Unternehmern mit verschiedenen Hilfsprogrammen unter die Arme greifen möchten. Leider macht es der föderale Flickenteppich oft schwierig, den Überblick zu behalten, sowohl was die Regeln für die Beschränkungen angeht als auch die Möglichkeiten, Hilfszahlungen zu erhalten.
Zuschüsse vom Bund für Einzelunternehmer und Solo-Selbstständige
Aktuell stellt die Bundesregierung 50 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen bereit, die speziell für Kleinunternehmer und Kleinstgewerbetreibende gedacht sind. Auch Freiberufler und gemeinnützige Unternehmer können diese Hilfen in Anspruch nehmen. Je nach Unternehmensgröße fallen die Zuschüsse unterschiedlich aus.
- Bundeszuschuss für Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten:
einmalig bis zu 9.000 Euro für einen Zeitraum von drei Monaten
- Bundeszuschuss für Unternehmen mit maximal zehn Beschäftigten:
einmalig bis zu 15.000 Euro für einen Zeitraum von drei Monaten
Wichtig dabei: Da es sich um einen Zuschuss und nicht um einen Kredit für Selbstständige handelt, muss er nicht zurückgezahlt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Gesamtsumme zur tatsächlichen Überbrückung von Engpässen eingesetzt wird. Sollte der Betrag höher als der eigentliche Bedarf ausfallen, ist die Differenz zu erstatten. Die Anträge werden je nach Bundesland bei unterschiedlichen Stellen beantragt.
Voraussetzungen:
- Vorliegen einer wirtschaftlichen Notsituation, die durch die Coronakrise verursacht wurde
- das Unternehmen befand sich vor dem 11. März 2020 in keiner wirtschaftlichen Notlage
Existenz durch Corona bedroht? Bildquelle: Depositphotos.com
Landeszuschüsse für kleine Unternehmen und Freiberufler
Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen, die von der Coronakrise betroffen sind, können neben den Bundesmitteln auch Hilfen der jeweiligen Bundesländer in Anspruch nehmen, in denen sie ihren Firmensitz haben. Solche Hilfsprogramme gibt es derzeit in allen 16 Bundesländern, wobei es sich sowohl um Zuschüsse handelt, die nicht zurückgezahlt werden müssen, als auch um Förderprogramme in Form von Krediten und sogenannte Schutzfonds, aus denen Leistungen beantragt werden können. Die genauen Voraussetzungen und Leistungen unterscheiden sich je nach Bundesland zum Teil erheblich. Vor allem bei der Größe der Unternehmen (und der Zahl der dort Beschäftigten) gibt es Unterschiede. Nachdem in den ersten Wochen Unternehmer, die mehr als zehn aber weniger als hundert Beschäftigte hatten, nicht von den Bundeshilfen und einigen Landeshilfen profitieren konnten, wurden mittlerweile diverse Anpassungen vorgenommen. Dies betrifft beispielsweise Restaurants, die zwanzig bis dreißig Beschäftigte haben und den Betrieb komplett einstellen mussten.
Unterschieden wird bei den Landesleistungen nach:
- Soforthilfen in Form von zweckgebundenen Zuschüssen nach Bundesvorbild (nicht rückzahlungspflichtig)
- Soforthilfen in Form von Überbrückungskrediten mit unterschiedlichen Laufzeiten (rückzahlungspflichtig)
- Liquiditätshilfen in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen
und ähnliche Maßnahmen.
Außerdem wird der Zugang zur Grundsicherung nach den Regeln der Bundessozialhilfe für Solo-Selbstständige, Kleinunternehmer und Freiberufler deutlich erleichtert.
Staatlicher Schutzschild zum Schutz der Wirtschaft
Der Bund hat neben den Sofortmaßnahmen auch einen staatlichen Schutzschild für die Wirtschaft beschlossen, der vom Bundesfinanzministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium organisiert wird. Wichtige Eckpunkte hierfür sind:
- Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Steuerflexibilität, um Zahlungsunfähigkeiten abzuwenden
- Stärkung europäischer Finanzstrukturen zur Aufrechterhaltung des gemeinsamen Binnenmarktes
- Erleichterungen bei der Kurzarbeit
Insbesondere das durch die Agentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitergeld kann auch für Unternehmen mit wenigen Angestellten eine Alternative zur Kündigung sein. Dabei soll das Kurzarbeitergeld den Netto-Verdienstausfall durch Reduzierung der Arbeitsstunden teilweise kompensieren. Gezahlt wird generell ein Betrag von 60 % des Nettoentgelts, bei Kindern im Haushalt sind es 67 %. Bei der Höhe des Kurzarbeitergeldes hat der Bund allerdings inzwischen nachgebessert. Nach mehreren Monaten Laufzeit wird der Anteil je nach Berechtigungssituation auf bis zu 80 % bzw. 87 % erhöht. Außerdem können Tarifverträge oder freiwillige Aufstockungen der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld zusätzlich anheben.
Steuererleichterungen könnten helfen
Insbesondere die Reduzierung der Steuerlast wird von vielen Selbstständigen und Freiberuflern gefordert. Einige Sonderregelungen sollen die Auswirkungen der Coronakrise abfedern. So können betroffene Unternehmer die Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen beantragen. Fällige Steuerzahlungen können zinsfrei gestundet werden, sofern der Unternehmer die Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Corona-Krise belegen kann. Säumniszuschläge können derzeit erlassen werden, ebenso werden Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Jahresende zunächst ausgesetzt. Steuerprüfungen werden momentan ebenfalls von den meisten Finanzämtern nicht durchgeführt. Allerdings gibt es hierfür keine bundesweit einheitlichen Regeln, weswegen sich Betroffene in jedem Fall mit ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen sollten.
Nichtstaatliche Hilfs- und Förderprogramme gewinnen an Bedeutung
Für manche Selbstständigen und Einzelunternehmer, insbesondere Freiberufler und Künstler, bringen all die Maßnahmen nichts oder nicht viel, weil sie nicht auf die unternehmensspezifischen Eigenheiten eingehen. Doch auch in der Privatwirtschaft gibt es mittlerweile Hilfsprogramme, Spendenaktionen und Fonds, aus denen man Leistungen beantragen kann. So zum Beispiel die Soforthilfe der Gothaer für Geschäfte und kleine Betriebe aus der Nachbarschaft. Die Voraussetzungen werden dabei von den Institutionen festgelegt, die das jeweilige Programm aufgelegt haben. Daher unterscheiden sich die Zugangsvoraussetzungen entsprechend. Eigeninitiative und Organisationen auf lokaler Ebene haben ebenfalls mittlerweile Spenden- und Hilfsaktionen für Kleinunternehmer aufgelegt, wobei die gegenseitige Hilfeleistung letztlich allen zugute kommen soll.