Die Rolle der Rechtsform
Zunächst ist zu klären, was genau im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übertragen werden muss, denn das hängt von der Rechtsform ab. Wenn es sich um ein Einzelunternehmen handelt, geht es um den Übergang des gesamten Vermögens und der Verbindlichkeiten. Auch der Eintritt des Nachfolgers in laufende Vertragsverhältnisse ist zu regeln. Dazu gehören hauptsächlich die Arbeitsverträge, aber auch Versorgungsverträge, Mietverträge und Ähnliches.
Wenn Sie Anteile an einer Personengesellschaft halten, können Sie nur diese in Verbindung mit den dazugehörigen Rechten und Pflichten übertragen. Außer bei Kommanditisten einer KG geht dabei auch die persönliche Haftung auf den Nachfolger über. Diese spielt wiederum bei der Übergabe von Anteilen an Kapitalgesellschaften wie der GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG keine Rolle.
Nachfolge innerhalb der Familie: Schenken, Vererben oder Verkaufen
Die bei Familienunternehmen am häufigsten gewählte Nachfolgeregelung ist die Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Das bedeutet, der Inhaber verschenkt die Unternehmensanteile an Familienmitglieder, die seine Nachfolge antreten. Sprechen Sie deshalb die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie rechtzeitig an und bereiten Sie geeignete Personen darauf vor. Schenkungen erfolgen oft schrittweise, sodass nicht das gesamte Vermögen auf einmal übertragen wird. Zur Absicherung des eigenen Lebensstandards können Sie in Schenkungsverträgen z. B. Nießbrauchsrechte oder Leibrenten vereinbaren.
Nachfolge innerhalb der Familie: Schenken, Vererben oder Verkaufen, Selbststaendigkeit.de
Regeln Sie trotzdem rechtzeitig mit einem Testament oder Erbvertrag auch den Erbfall. Denn dieser kann unvorhergesehen eintreten. Mitunter gibt es auch gute Gründe dafür, nicht das gesamte Unternehmen zu Lebzeiten zu übertragen. Nehmen Sie für die Nachlassregelung die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts in Anspruch. Besonders zu beachten sind dabei Pflichtteils- und Unterhaltsansprüche.
Die Nachfolgeregelung innerhalb der Familie muss nicht zwangsläufig über Schenkungen und Erbschaften erfolgen. Auch ein Verkauf an Familienangehörige ist möglich, was sich ebenfalls schrittweise durchführen lässt. Eine Möglichkeit in diesem Sinne besteht darin, dass die Nachfolger eine neue Gesellschaft gründen und die Unternehmensanteile nach und nach übernehmen. Welche Variante für Inhaber und Nachfolger am günstigsten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Lassen Sie sich deshalb juristisch und steuerlich beraten.
Verkauf des Unternehmens außerhalb der Familie
Nicht für jedes Unternehmen finden sich Nachfolger innerhalb der Familie. Eine naheliegende Option ist in diesem Fall ein Verkauf an Dritte. Dabei sind vielen Alteigentümern neben der Höhe des Verkaufserlöses auch die erfolgreiche Weiterführung ihres Lebenswerkes sowie der Erhalt der Arbeitsplätze und des Standortes wichtig.
Gute Voraussetzungen dafür bietet ein Management-Buy-out. Dabei erfolgt der Verkauf an bis dahin angestellte Führungskräfte. Diese kennen das Unternehmen und können, ähnlich wie Familienangehörige, langfristig auf die Übernahme vorbereitet werden. Wenn es im Unternehmen geeignete Personen gibt, die zu einer Übernahme bereit sind, muss die Finanzierungsfrage geklärt werden. Viele Alteigentümer sind in einer solchen Situation bereit, langfristige Darlehen zu gewähren. Das bringt jedoch auch Kreditausfallrisiken mit sich. Nicht nur deshalb kann es sinnvoll sein, verschiedene Finanzierungsquellen zu nutzen, z. B. Bankkredite (auch geförderte) oder Eigenkapital von Beteiligungsgesellschaften.
Auch wenn weder Familienmitglieder noch bisherige Führungskräfte die Unternehmensnachfolge antreten können oder möchten, kann der Unternehmensverkauf im Mittelstand gelingen. Die Herausforderungen bestehen in diesem Fall darin, geeignete Investoren zu finden und diese von der Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens überzeugen. Ziehen Sie dafür auch Beteiligungsgesellschaften als Eigenkapitalgeber in Betracht. Diese bringen Kapital verschiedener Anleger und Managementerfahrung in das Unternehmen ein. Der Verkauf an Außenstehende erfolgt meist nicht schrittweise, sondern Sie geben Ihr Unternehmen auf einen Schlag ab. Wenn dabei ein externes Management die Nachfolge übernimmt, spricht man auch von einem Management-Buy-in.
Wenn Sie die aktive Zeit in Ihrem Unternehmen beenden möchten, können Sie zunächst eine Verpachtung in Betracht ziehen, Selbststaendigkeit.de
Weitere Möglichkeiten der Nachfolgeregelung
Wenn Sie die aktive Zeit in Ihrem Unternehmen beenden möchten, können Sie zunächst eine Verpachtung in Betracht ziehen. Dabei bleiben Sie Eigentümer des Unternehmensvermögens, das Sie Ihrem Nachfolger zur Nutzung überlassen. Dieser zahlt Ihnen dafür eine vereinbarte Pacht und führt das Unternehmen in eigener Verantwortung weiter, erwirtschaftet damit also für sich selbst Gewinn. Die Verpachtung eignet sich vor allem als Übergangslösung zur Vorbereitung eines Verkaufs, einer Schenkung oder Erbschaft.
Eine Option der Nachfolgeregelung für größere Unternehmen kann die Gründung einer Stiftung sein. Das ist eine eigenständige Vermögensmasse, die nicht mehr zum Vermögen des Stifters gehört und deshalb auch nicht vererbt werden kann. Sie ist auf Ewigkeit angelegt. Der Stifter bestimmt den Stiftungszweck, wozu unter anderem die Sicherung des Unternehmens und die Versorgung der Familienangehörigen gehören können. Neben diesen Familienstiftungen gibt es auch die steuerbegünstigten gemeinnützigen Stiftungen. Eine Kombination aus beiden Varianten ist möglich. Voraussetzung für die Gründung einer Stiftung ist ein ausreichend großes Vermögen.
Sie führen Ihr mittelständisches Unternehmen als nicht börsennotierte Aktiengesellschaft? Dann können Sie zur Absicherung der Nachfolge einen Börsengang in Betracht ziehen. Denn damit sprechen Sie viele neue Investoren an. Für den Börsengang muss das Unternehmen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem ein Mindestumsatz von 25 Mio. Euro pro Jahr, Wachstumsaussichten und eine gute Reputation des Managements.