Durch Umschuldung den Zinsaufwand senken
Für eine Umschuldung gibt es unterschiedliche Gründe. In den meisten Fällen liegt das Motiv in der Reduzierung des Zinsaufwands. Der bei einem Kreditabschluss vereinbarte Zinssatz orientiert sich am Leitzins der EZB und gilt grundsätzlich für die gesamte Kreditlaufzeit beziehungsweise bei einem langfristigen Darlehen für die vereinbarte Zinsbindungsfrist.
Es ist möglich, dass der Leitzins und damit das auf dem Finanzmarkt übliche Zinsniveau nach Abschluss des Kreditvertrags sinken. So kann es passieren, dass noch während der Kreditlaufzeit die Aufnahme eines anderen Kredits zu deutlich günstigeren Konditionen möglich ist. Bei einer Umschuldung wird der alte Kredit vorzeitig gekündigt und die Restschuld durch Aufnahme eines neuen, günstigeren Kredits zurückgezahlt.
Die Vorfälligkeitsentschädigung
Beachten Sie jedoch bei der Bewertung, ob sich eine Umschuldung lohnt, auch noch andere Kosten. Neben möglichen Gebühren betrifft das vor allem die Vorfälligkeitsentschädigung. Diese wird bei Aufnahme des Unternehmenskredits vereinbart und fällt an, wenn Sie den Kredit vor Ablauf der Vertragslaufzeit beziehungsweise Zinsbindungsfrist kündigen. Der Grund dafür ist, dass der Bank durch eine vorzeitige Kündigung Zinsgewinne entgehen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung darf 1 Prozent der Restschuld nicht übersteigen. Bei einer verbleibenden Kreditlaufzeit von weniger als einem Jahr liegt diese Grenze bei 0,5 Prozent. Einige Kreditanbieter ermöglichen auch jederzeit eine vollständige kostenlose Rückzahlung. Andere erlauben Sondertilgungen, die auf eine bestimmte Anzahl je Zeitraum oder auf einen festgelegten Prozentsatz der Restschuld begrenzt sein können.
Kündigungsmöglichkeiten bei langfristigen Darlehen
Im Gegensatz zu kurz- und mittelfristigen Krediten vereinbaren Sie bei langfristigen Darlehen mit der Bank eine Zinsbindungsfrist, in welcher sich der Zinssatz nicht ändert. Ist diese zum Beispiel nach 10 oder 20 Jahren abgelaufen, wird der Zinssatz den marktüblichen Bedingungen angepasst und das Darlehen prolongiert.
Laut § 489 BGB kann der Darlehensnehmer grundsätzlich zum Ablauf der Zinsbindung beziehungsweise 10 Jahre nach der Darlehensaufnahme oder einer Prolongation den Vertrag kündigen und somit umschulden. Vorher ist das nur unter bestimmten Bedingungen oder gegen eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung möglich, wenn überhaupt. Sie können jedoch mit einem Forward-Darlehen innerhalb der letzten 5,5 Jahre vor Ablauf der Zinsbindung einen zu diesem Zeitpunkt günstigen Zinssatz für die Anschlussfinanzierung sichern.
In den meisten Fällen liegt das Motiv einer Umschuldung in der Reduzierung des Zinsaufwands, Bildquelle: Selbststaendigkeit.de
Änderung von Laufzeit und Raten
Die Senkung des Zinsaufwands ist nicht der einzige mögliche Grund für eine Umschuldung. Diese kann auch durch den Wunsch nach einer Änderung der Laufzeit und damit der monatlichen Raten veranlasst sein. Fällt die Ratenzahlung schwer, weil sich der Umsatz nicht wie geplant entwickelt, lassen sich durch eine Verlängerung der Kreditlaufzeit die Raten reduzieren. Die Umschuldung mit einem neuen Vertrag ist in dieser Situation sinnvoll.
Wenn sich das Unternehmen hingegen besser entwickelt als erwartet, ist die Zahlung höherer Raten möglich. Das erlaubt die Verkürzung der Laufzeit, wodurch sich der gesamte Zinsaufwand bei stabilem Zinssatz vermindert. Berechnen Sie unter Beachtung der Vorfälligkeitsentschädigung und des neuen Zinssatzes, ob sich eine Umschuldung lohnt. Sondertilgungsrechte sind weitere mögliche Vorteile eines neuen Kreditvertrags.
Ablösung mehrerer Kredite
Ein anderes mögliches Motiv für eine Umschuldung ist Zusammenfassung verschiedener Kredite. Das bedeutet, man kündigt die alten Kredite und nimmt für die Begleichung der Restschulden nur einen Kredit auf. So behalten Sie einen besseren Überblick und die Finanzplanung wird einfacher. Berechnen und vergleichen Sie aber auch in diesem Fall den Zins- und Kostenaufwand, damit keine Verluste entstehen.
Die Ablösung eines Kontokorrent- beziehungsweise Überziehungskredites ist keine Umschuldung im engeren Sinne. Denn es ist nicht notwendig, den Kredit zu kündigen. Sie nutzen lediglich die revolvierende Kreditlinie nach Aufnahme eines Ratenkredits nicht mehr beziehungsweise weniger intensiv. Trotz des hohen Zinssatzes eines Kontokorrentkredits lohnt sich vor der Ablösung durch einen Ratenkredit eine Vergleichsrechnung. Da Sie einen Kontokorrentkredit nur zeitweise und nur mit dem tatsächlich benötigten Betrag in Anspruch nehmen, können die insgesamt zu zahlenden Zinsen auch geringer sein als bei einem Ratenkredit.
Besonderheiten von Förderkrediten
Existenzgründerdarlehen wie die KfW-Förderkredite dürfen nicht für Umschuldungen eingesetzt werden. Die Förderbedingungen schließen diesen Verwendungszweck aus. Der Ausgleich eines Kontokorrentkredits zählt in diesem Zusammenhang jedoch nicht als Umschuldung.
Andererseits ist es theoretisch möglich, KfW-Kredite ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen und mit einem anderen Kredit umzuschulden. Es ist aber nicht sinnvoll, da die Zinssätze der geförderten Kredite im Normalfall deutlich günstiger sind als andere Angebote auf dem Kreditmarkt.
Umschuldung Schritt für Schritt
Wenn Sie eine Umschuldung in Betracht ziehen, prüfen Sie zunächst den bestehenden Kreditvertrag auf Regelungen zu Kündigungsmöglichkeiten, Fristen, Sondertilgungsrechten und zur Vorfälligkeitsentschädigung. Steht der Umschuldung nichts im Weg, ermitteln Sie die Restschuld, die der neue Kreditbetrag abdecken muss. Ein Kreditvergleich zeigt Angebote verschiedener Banken. Geben Sie dabei Umschuldung als Verwendungszweck an.
Da der Zinssatz auch von der Bonität abhängt, fordern Sie ein individuelles Angebot an und nutzen Sie es als Grundlage für eine Kosten-Nutzen-Rechnung. Die Umschuldung lohnt sich, wenn Sie mehr Zinsen sparen als Kosten anfallen. Bei Abschluss des neuen Kreditvertrags können Sie meist einen Kreditwechselservice nutzen. Das bedeutet, die Kündigung des alten Kredits und die Erledigung aller Formalitäten erfolgen fristgerecht durch den neuen Kreditgeber.