Präsenz- oder Online-Auktion
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Präsenz- und Onlineauktionen. Eine Präsenzauktion findet an einem vom Auktionshaus festgelegten Termin statt, an dem alle Bieter persönlich am Versteigerungsort anwesend sind.Wenn Sie bei einer Präsenzauktion teilnehmen möchten, melden Sie sich vorher an. Daraufhin erhalten Sie die Bieterkarte mit Ihrer Nummer und können an der Auktion teilnehmen. Die Bietschritte, um welche sich der Preis für jedes neue Gebot erhöht, werden vorab festgelegt. Falls Sie verhindert sind und auch keinen Vertreter schicken können, ermöglichen einige Auktionshäuser schriftliche Vorgebote. Der Auktionator bietet dann an Ihrer Stelle bis zu diesem Preis.
Online-Versteigerungen gibt es in zwei verschiedenen Varianten: als Live- oder Terminauktionen. In beiden Fällen werden die einzelnen Objekte auf der Auktionsplattform durch Beschreibungen, Fotos und zum Teil auch Videos vorgestellt. Live-Auktionen finden an einem vorher bekanntgegebenen Termin statt und laufen im Wesentlichen wie Präsenzauktionen ab, nur dass die Bieter ihre Gebote online abgeben. Wer bieten möchte, muss sich vorher auf der jeweiligen Auktionsplattform anmelden. Danach ist die Teilnahme an beliebig vielen Auktionen möglich.
Terminauktionen funktionieren so wie auf eBay. Es gibt einen Startpreis und einen vorab festgelegten Termin, an dem die Auktion endet. Ihre Gebote geben Sie online ab, wobei Sie die Entwicklungen über einen längeren Zeitraum hinweg beobachten müssen. Wer bis zum offiziellen Ende den höchsten Preis geboten hat, erhält den Zuschlag.
Setzen Sie ein Limit
Beachten Sie bei jeder Auktion, dass Gebote bindend sind und nach der Abgabe nicht mehr zurückgezogen werden können. Wenn Sie den Zuschlag erhalten, sind Sie zur Zahlung des Preises und der zusätzlichen Kosten verpflichtet. Die Möglichkeit des Widerrufs gibt es nicht. Es ist deshalb sinnvoll, sich als Bieter sowohl vor einer Präsenz- als auch vor einer Online-Auktion ein Preislimit zu setzen, das nicht überschritten werden soll. Bei Online-Auktionen ist es oft auch möglich, nur dieses Limit anzugeben und automatisch bis zu diesem Preis mitbieten zu lassen.
Online-Versteigerungen gibt es in zwei verschiedenen Varianten: als Live- oder Terminauktionen, Selbststaendigkeit.de
Die einzelnen Versteigerungsobjekte werden zwar von den Auktionshäusern vorab beschrieben und von Sachverständigen auf ihren Wert hin überprüft, was Ihnen Orientierung bei der Festlegung Ihres persönlichen Limits gibt. Trotzdem kann es bei Unternehmern, die eine Existenzgründung planen oder für ihren laufenden Betrieb beispielsweise Maschinen und andere technische Ausrüstungen suchen, sinnvoll sein, sich noch vor der Auktion selbst ein Bild vom Zustand des Objekts zu machen. Dafür bieten einige Auktionshäuser Besichtigungstermine an.
Nicht vergessen: die Zusatzkosten
Bedenken Sie bei der Festlegung Ihres Limits auch die zusätzlichen Kosten. Denn wenn Sie ein Objekt ersteigert haben, zahlen Sie dafür nicht nur den von Ihnen zuletzt gebotenen Preis. Zusätzlich fällt ein Aufgeld als Provision für das Auktionshaus an. Das ist ein prozentualer Aufschlag auf den Nettopreis, wobei der Prozentsatz vorab feststeht. Auf den sich daraus ergebenden Gesamtbetrag wird noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen, welche die meisten Unternehmer aber später auch wieder als Vorsteuer geltend machen können. Beispiel: Sie haben ein Objekt für 5.000 € ersteigert und der Prozentsatz für das Aufgeld beträgt 18 %. Dann zahlen Sie netto inklusive Provision 5.900 €. Wenn noch die Mehrwertsteuer hinzukommt, ergibt sich ein Bruttopreis von 7.021 €.
Zusätzlich fallen nach der Ersteigerung von Maschinen und anderen Industriegütern oft noch Kosten für die Demontage, den Transport und den Aufbau am Einsatzort an. Grundsätzlich müssen Sie diese Arbeiten selbst organisieren und bezahlen und es kann notwendig werden, dass Sie ein externes Unternehmen damit beauftragen. Beachten Sie aus diesem Grund vor allem bei Online-Auktionen auch den Standort des Objekts. Einige Auktionshäuser unterstützen Sie auf Wunsch mit einem entsprechenden Service, was z. B. bei den Insolvenzversteigerungen von Surplex der Fall ist.
Zuschlag unter Vorbehalt und Gewährleistungsrechte
Mitunter gibt es nach einer Präsenz- oder Live-Online-Auktion einen Nachverkauf. Das ist immer dann der Fall, wenn nicht alle Objekte versteigert werden konnten. Sie haben dann die Möglichkeit, weitere Gebote abzugeben. Dabei kann es passieren, dass ein Zuschlag unter dem vom Verkäufer des Objekts festgelegten Mindestpreis erteilt wird. In dieser Situation erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt. Das bedeutet, der Auktionator muss zunächst prüfen, oder der Eigentümer mit dem Verkauf zu diesem Preis einverstanden ist. Der Höchstbietende kann sein Gebot jedoch nicht ohne Weiteres zurückziehen. Das geht erst, wenn eine vom Auktionator festgelegte Frist abgelaufen ist, und noch kein vorbehaltloser Zuschlag erteilt wurde.
Gegenüber einem Auktionshaus haben Sie meist keine Gewährleistungsansprüche, wenn das Objekt Mängel aufweist. Denn der Kaufvertrag kommt im Normalfall mit dem Verkäufer zustande, in dessen Auftrag das Auktionshaus das Objekt versteigert hat. An diesen müssten Sie Ihre Gewährleistungsansprüche wie Minderung, Rücktritt oder Nacherfüllung richten, was bei insolventen Unternehmen sicher nicht immer ohne Probleme abläuft. Mitunter verkaufen Auktionshäuser die Objekte auch direkt. Prüfen Sie dafür deren AGB.