Umsatzsteuer-Rechner: Netto, Brutto und Steuer berechnen

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 14 September, 2026
Lesezeit Minuten.
Mit dem Umsatzsteuer-Rechner ermitteln Sie aus einem Nettobetrag den Steuer- und Bruttobetrag oder rechnen aus einem Bruttopreis den enthaltenen Steueranteil heraus. Wählen Sie 19 oder 7 Prozent und geben Sie an, welcher Wert bekannt ist. Der Rechner hilft bei Angeboten, Rechnungen und Preisvergleichen. Ob für eine konkrete Leistung der Regelsteuersatz, der ermäßigte Steuersatz, eine Steuerbefreiung oder eine Sonderregel gilt, kann er nicht entscheiden. Maßgeblich sind das Umsatzsteuergesetz und Ihr Einzelfall.  

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Berechnung: Mit dem Umsatzsteuer-Rechner lassen sich Netto-, Brutto- und Steuerbetrag bei 19 oder 7 Prozent schnell ineinander umrechnen.
  • Steuersatz: Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 19 Prozent, während für gesetzlich bestimmte Umsätze der ermäßigte Satz von 7 Prozent gilt.
  • Rechnungsstellung: Umsatzsteuerpflichtige Rechnungen müssen den zutreffenden Steuersatz und Steuerbetrag sowie die weiteren gesetzlich erforderlichen Angaben korrekt ausweisen.
  • Wichtig: Der Rechner übernimmt die mathematische Berechnung, ersetzt jedoch nicht die steuerrechtliche Prüfung von Steuersatz, Steuerbefreiungen oder Sonderregelungen.

Umsatzsteuer direkt berechnen

Redaktionshinweis zur Umsetzung: An dieser Stelle wird die übergebene Komponente umsatzsteuer-rechner.html eingebunden. Sie unterstützt Netto → Brutto, Brutto → Netto und Steuerbetrag → Ausgangswerte, 19/7 Prozent, Dezimalkomma, Cent-Rundung, Fehlerzustand und Reset.

Beispiel mit 100 Euro netto und 19 Prozent:

  • Nettobetrag: 100,00 Euro
  • Umsatzsteuer: 19,00 Euro
  • Bruttobetrag: 119,00 Euro

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Die drei Formeln

Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer werden im Alltag oft gleichbedeutend verwendet. Im Gesetz heißt die Steuer Umsatzsteuer. Unternehmen führen die vereinnahmte Umsatzsteuer nach den jeweils geltenden Regeln an das Finanzamt ab und können unter Voraussetzungen Vorsteuer abziehen.

Netto plus Umsatzsteuer ergibt Brutto

Wenn der Nettobetrag bekannt ist, multiplizieren Sie ihn mit dem Steuersatz:

Umsatzsteuer = Nettobetrag × Steuersatz

Bruttobetrag = Nettobetrag × (1 + Steuersatz)

Bei 19 Prozent verwenden Sie 0,19 beziehungsweise den Faktor 1,19. Bei 7 Prozent verwenden Sie 0,07 beziehungsweise 1,07.

Beispiel: 250 Euro netto × 0,19 = 47,50 Euro Umsatzsteuer. Der Bruttobetrag beträgt 297,50 Euro.

Umsatzsteuer aus Brutto herausrechnen

Ein häufiger Fehler ist, den Bruttopreis einfach mit 19 Prozent zu multiplizieren. Die 19 Prozent beziehen sich jedoch auf den Nettobetrag. Deshalb lautet die korrekte Rechnung:

Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ (1 + Steuersatz)

Umsatzsteuer = Bruttobetrag − Nettobetrag

Bei 119 Euro brutto und 19 Prozent ergibt sich 119 ÷ 1,19 = 100 Euro netto. Die enthaltene Steuer beträgt 19 Euro. 19 Prozent von 119 Euro wären dagegen 22,61 Euro und damit falsch.

Netto aus einem bekannten Steuerbetrag berechnen

Ist nur der Umsatzsteuerbetrag bekannt, teilen Sie ihn durch den Steuersatz:

Nettobetrag = Umsatzsteuer ÷ Steuersatz

Bei 38 Euro Steuer und 19 Prozent ergibt sich 38 ÷ 0,19 = 200 Euro netto. Der Bruttobetrag beträgt 238 Euro.

Beispiele mit 19 und 7 Prozent

AUSGANGSWERTSTEUERSATZNETTOSTEUERBRUTTO
1.000,00 € netto19 %1.000,00 €190,00 €1.190,00 €
1.000,00 € netto7 %1.000,00 €70,00 €1.070,00 €
59,50 € brutto19 %50,00 €9,50 €59,50 €
53,50 € brutto7 %50,00 €3,50 €53,50 €

Hinweis:

Wenn mehrere Positionen unterschiedliche Steuersätze haben, berechnen Sie die Positionen getrennt. Addieren Sie nicht zuerst alle Nettobeträge und wenden Sie anschließend einen einheitlichen Satz an.

Welcher Steuersatz gilt?

Nach § 12 Umsatzsteuergesetz beträgt der allgemeine Steuersatz 19 Prozent. Für gesetzlich bestimmte Umsätze gilt ein ermäßigter Satz von 7 Prozent. Welche Waren und Leistungen begünstigt sind, ergibt sich nicht aus dem Namen des Produkts allein. Abgrenzungen können von Inhalt, Darreichungsform, Nebenleistungen oder Leistungsort abhängen.

Nutzen Sie 7 Prozent daher nur, wenn die Einordnung geklärt ist. Der Rechner bildet die Mathematik ab, nicht die steuerrechtliche Prüfung.

Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, weist in seinen Rechnungen grundsätzlich keine Umsatzsteuer aus. Dann ist der vereinnahmte Rechnungsbetrag nicht einfach ein 19-Prozent-Bruttobetrag, aus dem Steuer herauszurechnen wäre. Die Kleinunternehmerregelung ist ein Umsatzsteuerstatus und kein zusätzlicher Steuersatz von null Prozent.

Hinweis:

Auch grenzüberschreitende Leistungen, Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferungen oder Steuerbefreiungen benötigen eine eigene Prüfung. Mehr Grundlagen finden Sie in unserem Ratgeber zur Umsatzsteuer.

Umsatzsteuer korrekt auf Rechnungen ausweisen

Wenn Sie Umsatzsteuer berechnen müssen, sollte die Rechnung die gesetzlich erforderlichen Angaben enthalten. Dazu zählen abhängig vom Fall unter anderem Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag. Bei mehreren Steuersätzen müssen die Bemessungsgrundlagen und Steuerbeträge nachvollziehbar getrennt sein.

Empfohlene Vorgehensweise:

  1. Erfassen Sie alle Positionen netto oder brutto nach einem einheitlichen System.
  2. Ordnen Sie jeder Position den geprüften Steuersatz zu.
  3. Berechnen Sie Steuer und Gesamtbetrag mit derselben Rundungslogik wie Ihre Buchhaltung.
  4. Prüfen Sie Pflichtangaben, Rechnungsnummer, Leistungsdatum und Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID.
  5. Übertragen Sie den Zahlungseingang und die Steuerbeträge korrekt in die Buchhaltung.

Unser Überblick zum Rechnung schreiben erklärt den Gesamtprozess. Falls Sie grenzüberschreitend tätig sind, lesen Sie auch, wann Sie eine Umsatzsteuer-ID beantragen sollten.

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Rundung und typische Fehler

Einzelposition oder Gesamtsumme runden

Der Rechner zeigt Geldbeträge auf zwei Nachkommastellen. In einer Rechnung können minimale Differenzen entstehen, je nachdem, ob eine Software die Steuer pro Position oder erst auf Zwischensummen rundet. Wichtig ist eine konsistente, nachvollziehbare Methode. Ändern Sie Rundungswerte nicht manuell, wenn die Buchhaltungssoftware anschließend andere Beträge verbucht.

Netto und Brutto verwechseln

Kennzeichnen Sie Preise eindeutig. Im B2C-Geschäft werden Endpreise regelmäßig brutto kommuniziert; im B2B-Umfeld begegnen Ihnen häufig Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer. Ein fehlender Hinweis kann Kalkulation und Preisvergleich verzerren.

19 Prozent vom Bruttobetrag abziehen

Aus 119 Euro brutto werden bei 19 Prozent nicht 96,39 Euro netto. Richtig ist die Division durch 1,19, also 100 Euro. Für den enthaltenen Steueranteil können Sie bei 19 Prozent auch mit 19/119 rechnen, bei 7 Prozent mit 7/107.

Umsatzsteuer als Einnahme einplanen

Vereinnahmte Umsatzsteuer ist bei regelbesteuerten Unternehmen grundsätzlich kein frei verfügbarer Umsatz. Planen Sie die fällige Zahlung und den möglichen Vorsteuerabzug in Ihrer Liquidität. Eine saubere Buchhaltung für Gründer verhindert, dass der Steueranteil unbemerkt ausgegeben wird.

Häufige Fragen

1. Wie berechne ich 19 Prozent Umsatzsteuer?

2. Wie rechne ich 7 Prozent aus einem Bruttopreis heraus?

3. Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?

4. Rechnet der Umsatzsteuer-Rechner auch für Kleinunternehmer?

5. Werden die Ergebnisse auf Cent gerundet?

Fazit

Der Umsatzsteuer-Rechner ermöglicht eine schnelle und nachvollziehbare Umrechnung zwischen Netto-, Brutto- und Steuerbetrag für die Steuersätze von 19 und 7 Prozent. Entscheidend ist dabei, den jeweils bekannten Ausgangswert korrekt zu berücksichtigen und insbesondere die Umsatzsteuer aus einem Bruttobetrag mit dem richtigen Rechenweg herauszurechnen. Für korrekte Rechnungen sollten zudem Steuersatz, Rundungsmethode und gesetzliche Pflichtangaben sorgfältig geprüft werden. Der Rechner unterstützt somit die mathematische Berechnung, ersetzt jedoch nicht die steuerrechtliche Beurteilung, welcher Steuersatz oder welche Sonderregelung im konkreten Fall anzuwenden ist.

Disclaimer

Rechts- und Quellenstand: 3. September 2026. Die Steuersätze beruhen auf § 12 UStG. Der Rechner ersetzt keine steuerliche Einzelfallprüfung.

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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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