Zahlen, Daten Fakten: Die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung
Für die Beitragsberechnung spielt es eine Rolle, zu welcher Gruppe von Versicherten Sie gehören. Auch gibt es Mindest- und Maximalbeiträge.
Beitragssätze und Berechnungsgrundlage
Der Beitragssatz für die freiwillige Krankenversicherung setzt sich aus dem Grundbeitrag von 14,6 % und dem individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse zusammen. Dieser liegt im Durchschnitt bei 1 %. Dazu kommt noch der Beitrag für die Pflegeversicherung, der im Jahr 2020 3,05 % und für Personen über 23 Jahre ohne Kinder 3,3 % beträgt. Für den reinen Krankenkassen-Grundbeitrag gibt es auch noch einen ermäßigten Tarif von 14 %, der keinen Anspruch auf Krankengeld beinhaltet. Dieser kommt für Rentner und Studenten zur Anwendung. Selbstständige können zwischen beiden Tarifen wählen.
Im Jahr 2018 mussten Angestellte den Zusatzbeitrag noch allein tragen und der Arbeitgeber beteiligte sich zur Hälfte am Grundbetrag. Ab 2020 wird der gesamte Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichmäßig aufgeteilt. Nur die 0,25 % Kinderlosenzuschlag der Pflegeversicherung müssen die Versicherten selbst tragen. Selbstständige zahlen den gesamten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag allein. Rentner erhalten für den Anteil der Rente am Einkommen vom Rentenversicherungsträger 50 % Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen. Die Pflegeversicherung übernehmen sie aber auch vollständig.
Bei Angestellten, die freiwillig versichert sind, wird der Beitragsberechnung das Arbeitseinkommen zugrunde gelegt. Für Selbstständige und Rentner fließen sämtliche Einnahmen in die Berechnungsgrundlage ein, also zum Beispiel auch solche aus Kapitalvermögen oder Unterhaltsleistungen. Zu beachten ist, dass für bestimmte Einkunftsarten, beispielsweise Mieteinnahmen, abweichende Beitragssätze gelten.
Beitragsbegrenzungen nach oben und unten
Durch die Beitragsbemessungsgrenze wird die Höhe der Versicherungsbeiträge begrenzt. Das ist das Einkommen, welches der Berechnung maximal zugrunde gelegt wird, auch wenn der tatsächliche Verdienst höher ist.
Für das Jahr 2020 gilt eine monatliche Beitragsbemessungsgrenze von 4.537,50 €. Angenommen, der Zusatzbeitrag einer Krankenkasse liegt bei 1 %, so würde sich für einen Arbeitnehmer mit Kind im Jahr 2020 ein monatlicher Maximalbeitrag von 846,24 € ergeben, also:
662,48 € (14,6 %) |
+ 45,38 € (1 %) |
+ 138,39 € (3,05 %) |
= 846,24 € |
Diesen Betrag trägt zur Hälfte der Arbeitgeber, sodass beide monatlich höchstens 423,12 € zahlen.
Auch nach unten werden die Beiträge begrenzt, und zwar durch die Mindestbemessungsgrundlage. Dieses fiktive Einkommen ist Ausgangspunkt für die Beitragsberechnung, auch wenn das tatsächliche noch darunter liegt. Die allgemeine Mindestbemessungsgrundlage liegt 2020 bei 1.038,33 €.
Für Selbstständige gelten andere Werte. Bei diesen ging man 2018 von mindestens 2.284 € monatlichem Einkommen aus. Im Jahr 2020 wurde dieser Betrag auf 1.142 € halbiert. Die Neuregelung bring für geringverdienende Selbstständige eine deutliche Entlastung. Durch diese Absenkung des Mindesteinkommens entfällt auch die bisherige Sonderregelung für Existenzgründer, die den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld erhalten beziehungsweise einen Härtefall-Antrag gestellt haben. Im Jahr 2018 galt für diese noch die besondere Mindestbemessungsgrundlage von 1.522,50 €.
Freiwillig krankenversichert: Berechnung der Beiträge für Selbstständige
Für die Berechnung der Beiträge muss die Krankenkasse Ihr Einkommen kennen. Als Grundlage dafür werden regelmäßig die Einkommensteuerbescheide verwendet. Bei Gründungen besteht das Problem, dass noch kein Steuerbescheid vorliegt. Sie müssen Ihren Gewinn deshalb schätzen. Falls Sie einen Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid erhalten haben, können Sie diesen auch als vorläufigen Nachweis verwenden.
Wenn Sie keine Angaben zu Ihrem erwarteten Einkommen machen, geht die Krankenkasse von der Beitragsbemessungsgrenze aus. Das heißt, sie setzt den Höchstbetrag an. Sobald ein Steuerbescheid vorliegt, werden die Beiträge nachträglich für die vergangenen 12 Monate neu berechnet. Das kann zu Nachzahlungen oder Erstattungen führen. Überprüfungen der Steuerbescheide und Beitragsanpassungen erfolgen jährlich.
Wenn Sie Nachzahlungen vermeiden möchten, können Sie auch bewusst den Höchstbetrag zahlen, sofern Sie ihn von Beginn an aufbringen können. Andererseits lässt sich bei einer unerwarteten Entwicklung auch mitten im Jahr eine Beitragsanpassung nach oben oder unten beantragen.
Top-Anbieter 2021 für Ihre freiwillige Krankenversicherung
Welche Krankenkassen zur Verfügung stehen, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Die Beispiele in der Tabelle beziehen sich auf NRW. Dabei geht der Vergleich von 50.000 € Jahreseinkommen aus. Daraus ergeben sich die Monatsbeiträge, welche den Krankengeldanspruch, aber noch nicht den Beitrag zur Pflegeversicherung enthalten.
Krankenkasse
|
Beitragssatz (mit Krankengeld, ohne Pflegeversicherung)
|
Monatsbeitrag
|
Besonderheiten
|

HKK Kranken-kasse
|
15,19 %
|
632,92 €
|
Bis zu 100 € pro Jahr für Naturarznei und natürliche Heilverfahren
Mehr
|

AOK NordWest
|
15,5 %
|
645,83 €
|
Kostenlose Programme z. B. bei Rückenproblemen, Vorteile in bestimmten Apotheken und Fitnessstudios
Mehr
|

TK – Techniker Kranken-kasse
|
15,5 %
|
645,83 €
|
Unter bestimmten Bedingungen Übernahme der Kosten für Osteopathie, Akupunktur und Heilpraktiker
Mehr
|

HEK – Hanse-atische Kranken-kasse
|
15,6 %
|
650,00 €
|
Versorgungsverträge mit ausgewählten privaten Kliniken und Einrichtungen
Mehr
|

BIG direkt gesund
|
15,6 %
|
650,00 €
|
Arztterminservice, Online-Gesundheitskurse und Coachings
Mehr
|

BKK 24
|
15,7 %
|
654,17 €
|
Kostenübernahme für Akupunktur, Osteopathie und professionelle Zahnreinigung
Mehr
|

Knappschaft
|
15,7 %
|
654,17 €
|
Bis zu 150 Euro pro Jahr für alternative Heilmittel und Osteopathie
Mehr
|

BKK Gildemeister Seiden-sticker
|
15,8 %
|
658,33 €
|
Vorteile in kooperierenden Sportstudios, Bezuschussung verschiedener alternativ- medizinischer Möglichkeiten
Mehr
|

BKK VBU
|
15,9 %
|
662,50 €
|
Videogestützte Online-Psychotherapie, Kostenübernahme für photodynamische Therapie zur Entfernung krankhafter Hautveränderungen
Mehr
|

DAK
|
16,1 %
|
670,83 €
|
100 € für zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft, Online-Coaching
Mehr
|
Sinnvolle Zusatzleistungen – darauf sollten Sie achten
Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich nicht nur in Ihren Zusatzbeiträgen, sondern auch im Service und den Leistungen. Überlegen Sie deshalb, worauf Sie besonderen Wert legen, und informieren Sie sich auf den Webseiten der einzelnen Kassen.
Alle Krankenkassen gewährleisten die Grundversorgung. Die Unterschiede bestehen in den Zusatzleistungen. Das können Zuschüsse zu besonderen medizinischen Leistungen sein. Oder bestimmte Vorsorgemaßnahmen werden bereits ab einem geringeren Alter bezahlt als üblich. Weitere Beispiele für Zusatzleistungen sind:
- Bezuschussung von Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden wie Akupunktur oder Osteopathie
- Kostenübernahme für Reiseschutzimpfungen
- Zuschüsse für die professionelle Zahnreinigung oder günstiger Zahnersatz von kooperierenden Partnern
- Gesundheitsförderung durch Kurse, Coachings, Kooperation mit Sportstudios oder Bonusprogramme
- Serviceangebote wie Haushaltshilfe im Krankheitsfall oder Arztterminservice
Schritt für Schritt zur freiwilligen Krankenversicherung – keine Frist verpassen
Sobald Sie nicht mehr gesetzlich pflichtversichert sind, zum Beispiel durch das Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze, das Ende der Familienversicherung oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, können Sie sich zwischen der freiwilligen und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Möchten Sie sich privat versichern, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach spätestens 2 Wochen mit einem Nachweis der neuen Versicherung den Austritt erklären. Denn es besteht Krankenversicherungspflicht und es darf keine Versicherungslücke entstehen.
Für eine freiwillige Versicherung in der GKV gehen Sie folgendermaßen vor:
- Wenn Sie gesetzlich pflichtversichert waren und nichts unternehmen, greift die obligatorische Anschlussversicherung und Sie sind automatisch ein freiwillig versichertes Mitglied Ihrer bisherigen Krankenkasse. Auch wenn § 9 SGB V Abs. 2 fordert, dass der Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung innerhalb von 3 Monaten nach Wegfall der Versicherungspflicht erklärt werden muss, die obligatorische Anschlussversicherung hat mittlerweile Vorrang.
- In den seltenen Fällen, in denen die obligatorische Anschlussversicherung nicht möglich ist, müssen Sie Ihren Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung der GKV innerhalb von 3 Monaten erklären. Das betrifft zum Beispiel Bürger anderer EU-Staaten, die sich in Deutschland selbstständig machen möchten und die Vorversicherungszeit durch eine gesetzliche Krankenversicherung in ihrem Heimatland erfüllen.
- Achten Sie auf die Wahl des passenden Tarifs: entweder mit oder ohne Krankengeldanspruch nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Der Beitragssatz liegt entsprechend bei 14,6 % oder 14 %.
- Sie können die Krankenkasse auch wechseln. Melden Sie sich dafür bei der neuen Kasse an und erklären Sie bei Ihrer alten Krankenkasse den Austritt. In den meisten Fällen sind Sie dann für die nächsten 18 Monate an die neue Kasse gebunden.
Vor- und Nachteile der freiwilligen Krankenversicherung auf einen Blick
Ob sich eine freiwillige Versicherung in der GKV für Sie eignet, hängt von Ihren persönlichen Präferenzen ab. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Vor- und Nachteile zusammen.
Vorteile
|
Nachteile
|
Keine altersabhängig steigenden Beiträge
|
Geringerer Leistungsumfang
|
Kein Einfluss von Vorerkrankungen auf die Höhe des Beitrags
|
Höhe des Einkommens beeinflusst den Beitrag
|
Kostenfreie Krankenversicherung für Familienangehörige möglich
|
Für junge, gesunde Versicherte meist teurer als die PKV
|
Direkte Abrechnung medizinischer Leistungen mit der Kasse
|
Längere Wartezeiten auf Arzttermine
|
Gesetzliche Versicherung ist Voraussetzung für die günstige Krankenversicherung der Rentner
|
Weniger individuelle Möglichkeiten der Tarifgestaltung
|
Falls Sie sich lieber privat versichern möchten, informieren Sie sich gründlich über die Angebote der verschiedenen Gesellschaften. Nutzen Sie dafür einen Versicherungsvergleich.

Zum Versicherungsvergleich
Fazit zur freiwilligen Krankenversicherung
Die freiwillige Krankenversicherung ist die Alternative zur privaten Versicherung, falls Ihre gesetzliche Pflichtversicherung endet. Gründe dafür können der Start einer hauptberuflichen Selbstständigkeit, der Wegfall der Familienversicherung oder das Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze sein.
Wenn Sie nichts unternehmen, bleiben Sie in Ihrer bisherigen Krankenkasse freiwillig versichert. Ein Wechsel der Kasse ist aber auch möglich. Achten Sie bei der Auswahl nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf die Zusatzleistungen und den Service.
Neuen Kommentar schreiben
* Pflichtangaben