Das Wichtigste auf einen Blick
Was Skonto ist
Skonto ist ein Nachlass auf den Rechnungspreis, den ein Verkäufer gewährt, wenn der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist zahlt. Anders als ein Rabatt hängt Skonto nicht von Menge oder Kundengruppe ab, sondern allein vom Zeitpunkt der Zahlung.
Die Finanzverwaltung beschreibt das so: Bietet ein Unternehmer in seinen Zahlungsbedingungen einen Nachlass „bei vorzeitiger Zahlung an und macht der Leistungsempfänger davon Gebrauch, führt der Preisnachlass zu einer Entgeltminderung" (UStAE 3.11 Abs. 5).
Eine Skontovereinbarung hat drei Bestandteile:
- den Skontosatz, zum Beispiel 2 oder 3 Prozent,
- die Skontofrist, innerhalb der mit Abzug gezahlt werden darf,
- das Zahlungsziel, bis zu dem der volle Rechnungsbetrag fällig ist.
Käufer sparen damit Geld, Rechnungssteller erhalten einen Anreiz für schnelle Zahlung, der Liquidität und Zahlungsmoral der Kunden stärken soll. Skonto lässt sich im B2B-Bereich wie im B2C-Bereich vereinbaren.
Skonto, Rabatt und Bonus im Vergleich
Der Unterschied zwischen Skonto, Rabatt und Bonus liegt im Anlass.
| MERKMAL | SKONTO | RABATT | BONUS |
|---|---|---|---|
| Anlass | Zahlung innerhalb der Skontofrist | Menge, Kundengruppe, Aktion | Umsatz über einen Zeitraum |
| Zeitpunkt | bei der Zahlung | unabhängig von der Zahlung | nachträglich, etwa zum Jahresende |
| Umsatzsteuer | Entgeltminderung | Entgeltminderung | Entgeltminderung |
Umsatzsteuerlich gilt für alle drei dasselbe: Entgeltminderungen liegen vor, „wenn der Leistungsempfänger bei der Zahlung Beträge abzieht, z. B. Skonti, Rabatte, Preisnachlässe usw." (UStAE 10.3 Abs. 1).
Skonto ist Vertragssache: Wann Sie Skonto abziehen dürfen
Die geprüften Vorschriften sehen keinen gesetzlichen Anspruch auf Skonto vor. Er entsteht durch Vereinbarung, denn nach § 311 Abs. 1 BGB ist zur Begründung oder Änderung eines Schuldverhältnisses ein Vertrag erforderlich.
Daraus folgt für die Praxis:
Hinweis:
Ob eine Zahlung mit Absendung der Überweisung oder erst mit Gutschrift beim Verkäufer rechtzeitig ist, beantwortet dieser Ratgeber nicht. Regeln Sie es als Verkäufer ausdrücklich in der Skontoklausel, etwa „maßgeblich ist der Zahlungseingang". Bei Streit hilft eine Rechtsberatung.
Skonto berechnen: Formel und Beispiele
Um Skonto zu berechnen, brauchen Sie den Rechnungsbetrag und den Skontosatz. Einen Skonto-Rechner benötigen Sie nicht:
Skontobetrag = Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100
Zahlungsbetrag = Rechnungsbetrag − Skontobetrag
Beispiel 1: 2 % Skonto
Annahme: Rechnung über 1.000,00 Euro netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, also 1.190,00 Euro brutto. Vereinbart ist „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, sonst innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug".
| SCHRITT | RECHNUNG | ERGEBNIS |
|---|---|---|
| Skontobetrag | 1.190,00 € × 2 ÷ 100 | 23,80 € |
| Zahlungsbetrag | 1.190,00 € − 23,80 € | 1.166,20 € |
| Nettoanteil des Skontos | 23,80 € ÷ 1,19 | 20,00 € |
| Umsatzsteueranteil | 23,80 € − 20,00 € | 3,80 € |
Beispiel 2: 3 % Skonto
Annahme: 2.380,00 Euro brutto (2.000,00 Euro netto bei 19 % Umsatzsteuer), „3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen". Der Skontobetrag beträgt 71,40 Euro, Sie zahlen 2.308,60 Euro. Davon entfallen 60,00 Euro auf das Entgelt und 11,40 Euro auf die Umsatzsteuer.
Brutto oder netto: Wovon der Skontoabzug berechnet wird
Maßgeblich ist die Vereinbarung. Bezieht sie sich auf den Rechnungsbetrag, rechnen Sie vom Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer.
Manche Käufer ziehen Skonto nur vom Nettobetrag ab. Auch dann enthält der Abzug steuerlich Umsatzsteuer. Nach Auffassung der Finanzverwaltung muss ein Käufer, der Lieferantenskonti „nur vom Entgelt (ohne Umsatzsteuer)" berechnet, „unabhängig von der Behandlung der Skontobeträge durch den Lieferanten" seine Vorsteuer berichtigen (UStAE 17.1 Abs. 3).
Beispiel mit Netto-Skonto: Der Käufer aus Beispiel 1 rechnet 2 % von 1.000,00 Euro, zieht 20,00 Euro ab und zahlt 1.170,00 Euro. Der Abzug ist nach UStAE 10.3 Abs. 1 in Entgelt und Umsatzsteuer aufzuteilen: 20,00 € ÷ 1,19 = 16,81 € Entgelt und 3,19 € Umsatzsteuer.
Ob Sie brutto erfassen oder direkt aufteilen, ist Buchungstechnik; entscheidend ist die getrennte Korrektur des Steueranteils.
Achtung!
Auch bei Netto-Skonto müssen Sie Ihre Vorsteuer um den enthaltenen Steueranteil korrigieren, nach Auffassung der Finanzverwaltung selbst dann, wenn sich die Korrekturen im Ergebnis ausgleichen (UStAE 17.1 Abs. 3).
Skontofrist richtig berechnen
Wann die Skontofrist beginnt, legt die Vereinbarung fest, etwa ab Rechnungsdatum oder Rechnungseingang. Für die Berechnung gelten nach § 186 BGB die Auslegungsregeln der §§ 187 bis 193 BGB auch für Fristen in Verträgen, sofern die Vereinbarung nichts anderes regelt:
- Beginn: Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB).
- Ende: Die Frist endet mit Ablauf des letzten Tages (§ 188 Abs. 1 BGB).
- Wochenende und Feiertag: Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 193 BGB).
Beispiel: Rechnung vom Mittwoch, 14. Oktober 2026, „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum".
| SCHRITT | DATUM |
|---|---|
| Rechnungsdatum (zählt nicht mit) | Mi, 14.10.2026 |
| erster Fristtag | Do, 15.10.2026 |
| zehnter Fristtag | Sa, 24.10.2026 |
| Fristende nach § 193 BGB | Mo, 26.10.2026 |
Skonto auf der Rechnung angeben
Für Rechnungen mit allen Pflichtangaben verlangt § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG „jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist". Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist bei Skonti „in der Rechnung eindeutig auf die Vereinbarung hinzuweisen" (UStAE 14.5 Abs. 19).
Ein Betrag muss nicht auf der Rechnung stehen. Die Verwaltung lässt eine Angabe wie „2 % Skonto bei Zahlung bis" genügen; das Skonto muss „nicht betragsmäßig" ausgewiesen werden (UStAE 14.5 Abs. 19).
Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro (§ 33 UStDV) und Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV) nennen die Mindestangaben die Skontovereinbarung nicht. Ein Hinweis ist trotzdem sinnvoll, damit die Vereinbarung belegt ist.
Außerdem gilt nach Verwaltungsauffassung, dass die Skontovereinbarung als Teil der Aufzeichnungspflichten geordnet aufzubewahren ist (UStAE 14.5 Abs. 19). Zieht der Kunde Skonto ab, muss die ursprüngliche Rechnung hingegen nicht berichtigt werden; dies gilt auch bei einer E-Rechnung (UStAE 17.1 Abs. 3a).
Für Käufer zählt die korrekte Rechnung, weil der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG eine nach §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung voraussetzt. Alle Pflichtangaben finden Sie im Ratgeber Rechnung schreiben und in unserer Rechnungsvorlage.
Skonto und Umsatzsteuer: Korrektur nach § 17 UStG
Die Umsatzsteuer bemisst sich nach dem Entgelt (§ 10 Abs. 1 UStG), also nach dem Wert der Gegenleistung abzüglich Umsatzsteuer. Zahlt der Kunde mit Skonto weniger, ändert sich die Bemessungsgrundlage. § 17 Abs. 1 UStG verlangt dann eine Korrektur auf beiden Seiten: Der Verkäufer hat „den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen", beim Käufer ist „der Vorsteuerabzug … zu berichtigen".
Die Berichtigung erfolgt für den Besteuerungszeitraum, in dem sich die Bemessungsgrundlage geändert hat (§ 17 Abs. 1 Satz 8 UStG), also im Zeitraum der Zahlung. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist das schon in der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu beachten (UStAE 17.1 Abs. 2).
In Beispiel 1 mindert der Käufer seine Vorsteuer um 3,80 Euro, ein soll-versteuernder Verkäufer seine Umsatzsteuer ebenso.
Ohne Skontoabzug bleibt es beim vollen Entgelt. Der nicht genutzte Skontobetrag ist nach Verwaltungsauffassung keine eigene Kreditleistung des Verkäufers (UStAE 3.11 Abs. 5, mit Verweis auf BFH V R 43/89). Im dortigen Beispiel (1.000 Euro, 3 % Skonto, sechs Wochen Ziel) wird der Umsatz nicht in 970 Euro Lieferung und 30 Euro Kreditleistung aufgeteilt.
Die Korrektur beim Verkäufer betrifft die Soll-Versteuerung: Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). Versteuern Sie mit Erlaubnis des Finanzamts nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG), entsteht die Steuer erst mit Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG). Daraus folgt: Sie erfassen gleich den geringeren Betrag, eine zusätzliche Korrektur entfällt. Der Käufer berichtigt seine Vorsteuer in beiden Fällen. Mehr zur Ist- und Soll-Versteuerung.
Skonto buchen als Käufer: erhaltene Skonti
Als Käufer gleichen Sie die Verbindlichkeit in voller Höhe aus, vom Bankkonto fließt weniger ab, und die Differenz wird in Nettoanteil und Vorsteuer aufgeteilt. Der Buchungssatz für Beispiel 1:
| SOLL | BETRAG | HABEN | BETRAG |
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten | 1.190,00 € | Bank | 1.166,20 € |
| Erhaltene Skonti | 20,00 € | ||
| Vorsteuer | 3,80 € |
Welche Kontonummer „Erhaltene Skonti" in Ihrem Kontenrahmen trägt, entnehmen Sie Ihrem Kontenplan oder klären es mit der Steuerberatung. Prüfen Sie bei Ihrer Buchhaltungssoftware, ob sie den Vorsteueranteil korrigiert.
Skonto buchen als Verkäufer: gewährte Skonti
Als Verkäufer buchen Sie spiegelbildlich. Die Forderung wird ausgeglichen, auf dem Konto geht der geringere Betrag ein, und die Differenz verteilt sich auf gewährte Skonti und Umsatzsteuer (Soll-Versteuerung):
| SOLL | BETRAG | HABEN | BETRAG |
|---|---|---|---|
| Bank | 1.166,20 € | Forderungen | 1.190,00 € |
| Gewährte Skonti | 20,00 € | ||
| Umsatzsteuer | 3,80 € |
Buchen Sie das Kundenskonto im Zeitraum des Zahlungseingangs, damit die Korrektur in der richtigen Voranmeldung landet. Bei Ist-Versteuerung erfassen Sie direkt den erhaltenen Betrag. Grundlagen erklärt Buchführung einfach erklärt; alle Themen bündelt der Bereich Buchhaltung für Gründer.
Zieht ein Kunde Skonto nach Fristablauf, ist der Differenzbetrag kein gewährter Skonto, sondern eine offene Forderung. Wie Sie nachfassen, zeigen die Ratgeber Zahlungserinnerung und Forderungsmanagement.
Sonderfälle: Kleinunternehmer, EÜR und Anlagenkauf
Kleinunternehmer
Umsätze eines Kleinunternehmers sind nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.
HINWEIS: Daraus folgt: Gewähren Sie als Kleinunternehmer Skonto, ist keine Umsatzsteuer zu korrigieren, weil Ihre Umsätze steuerfrei sind. Erhalten Sie Skonto, entfällt auch die Vorsteuerkorrektur, da der Vorsteuerabzug für steuerfreie Umsätze ausgeschlossen ist (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Der Skontoabzug wirkt dann in voller Höhe als geringerer Preis.
Einnahmenüberschussrechnung
In der Einnahmenüberschussrechnung zählen Einnahmen im Jahr des Zuflusses und Ausgaben im Jahr der Zahlung (§ 11 Abs. 1 und 2 EStG). Erfasst wird also der tatsächlich gezahlte Betrag nach Skonto. Als vorsteuerabzugsberechtigter Käufer berichtigen Sie trotzdem Ihre Vorsteuer; als Verkäufer mit Ist-Versteuerung versteuern Sie ohnehin nur den erhaltenen Betrag.
Anlagenkauf
Kaufen Sie Anlagevermögen mit Skonto, mindert der Skontoabzug die Anschaffungskosten. Nach § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB sind Anschaffungspreisminderungen, die einem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, abzusetzen. Folglich bemisst sich die Abschreibung nach dem geminderten Betrag.
Skonto ziehen oder Zahlungsziel nutzen: die Faustformel
Wer Skonto nicht nutzt, behält das Geld bis zum Zahlungsziel. Kaufmännisch ist das ein Lieferantenkredit, bezahlt mit dem entgangenen Skonto; umsatzsteuerlich keine Kreditleistung (siehe oben). Eine kaufmännische Faustformel rechnet ihn in einen ungefähren Jahreszins um. Sie ist keine gesetzliche Regel, sondern eine Näherung mit 360 Zinstagen:
Jahreszins ≈ Skontosatz × 360 ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist)
| BEDINGUNGEN (BEISPIELE) | RECHNUNG | NÄHERUNG |
|---|---|---|
| 2 % Skonto, 10 Tage, Ziel 30 Tage | 2 × 360 ÷ 20 | 36,0 % |
| 3 % Skonto, 10 Tage, Ziel 6 Wochen (UStAE-Beispiel) | 3 × 360 ÷ 32 | 33,75 % |
Ob ein Kontokorrentkredit Ihrer Bank günstiger ist, hängt von dessen tatsächlichen Kosten für dieselben Tage ab. Planen Sie Zahlungsausgänge in der Liquiditätsplanung; weitere Instrumente finden Sie unter Liquiditätssicherung.
Die häufigsten Fehler beim Skontoabzug
Häufig gestellte Fragen
1. Wird Skonto vom Brutto- oder vom Nettobetrag abgezogen?
2. Was bedeutet '2 % Skonto innerhalb von 10 Tagen'?
3. Was passiert mit dem Skontoabzug bei verspäteter Zahlung?
4. Gibt es eine gesetzliche Regelung für Skonto?
5. Muss Skonto auf der Rechnung stehen?
6. Auf welchem Konto bucht man Skonto?
7. Wie unterscheidet sich Skonto von Rabatt und Bonus?
8. Lohnt es sich, für Skonto einen Kredit aufzunehmen?
Fazit
Skonto entsteht durch Vereinbarung, lässt sich einfach berechnen und ist auf Rechnungen nach § 14 Abs. 4 UStG anzugeben. Steuerlich ist der Skontoabzug nach Verwaltungsauffassung eine Entgeltminderung; daraus folgt: Käufer korrigieren die Vorsteuer, soll-versteuernde Verkäufer die Umsatzsteuer.
Ihr nächster Schritt: Prüfen Sie Ihre Rechnungsvorlage auf eine eindeutige Skontoklausel mit Datum und kontrollieren Sie, ob Ihre Software den Steueranteil korrigiert. Bei Gestaltungsfragen hilft Ihre Steuerberatung.






