Beliebt bei Startups ist die Mini-GmbH
Als Mini-GmbH bezeichnet man umgangssprachlich die Rechtsform UG. Mini-GmbH deshalb, weil das Stammkapital im Gegensatz zur gewöhnlichen UG nicht 25.000€ betragen muss, sondern theoretisch schon bei 1€ beginnt. Ein flexibel und individuell gestaltbarer Gesellschaftervertrag führt zu mehr Flexibilität bei der Gründung. Startups schätzen diese Rechtsform sehr, da sie ein erster Schritt auf der Gründung einer eigenen GmbH ist – durch die geringe Einlagepflicht profitieren vor allem Unternehmer mit wenig Eigenkapital für die Stammeinlage.
Wer fürchtet, zu wenig Ahnung von der Materie zu haben, kann mit anwaltlicher Hilfe UG gründen – so läuft die gesamte Anmeldung durch eine Hand und der Gründer muss keine versteckten Kosten befürchten.
Vor- und Nachteile der UG als Rechtsform
Die UG ist aus den folgenden Gründen besonders beliebt bei Startup-Gründern:
- Privatvermögen ist wie bei der GmbH von der Haftung ausgenommen, gehaftet wird lediglich mit der Stammeinlage
- Kostengünstige Gründung durch gesetzlich fixierte Mustersatzung ab 1€ möglich
- In der UG wird Körperschaftssteuer, nicht Einkommenssteuer abgeführt, was günstigere Steuersätze bedeutet
- Ein-Mann-UG als Rechtsform möglich, wenn der Gesellschafter zugleich als Geschäftsführer auftritt
- Mehr-Mann-UG möglich bei mehreren Gesellschaftern – Gesellschafter können dann auch als Angestellte beschäftigt werden
- Leichte Auszahlung ausgeschiedener Gesellschafter möglich
- Personalkosten für Gesellschafter können als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden
- Bei Erreichen der Ansparsumme wird aus der UG automatisch eine GmbH – die UG ist gerade für Gründer also ein gutes Sprungbrett auf dem Weg zur GmbH
Doch, auch bei der UG als Rechtsform gibt es einige Dinge zu beachten:
- Gesetzliche Ansparsumme von 25.000€: Durch die niedrigen Einlagen sind die Gesellschafter verpflichtet, einen bestimmten Betrag anzusparen – bis dahin können Gewinne nicht vollständig ausgeschüttet werden
- Keine Sacheinlagen möglich
- Aufgrund der geringen Haftungssumme gestalten sich Finanzierungen durch Kredite oder Investoren oft schwierig, da Sicherheiten fehlen: Häufig werden dann Bürgschaften der Gesellschafter notwendig
Die richtige Rechtsform für das Startup. Bildquelle: Depositphotos.com
Vorsicht bei einer GbR
Auf den ersten Blick wirkt die Gründung einer GbR einfach und sinnvoll, denn dazu ist kein formeller Akt erforderlich: Die Gesellschafter einigen sich unter sich. Doch durch das Fehlen eines Gesellschaftervertrages kann es in der Folge zu Problemen kommen. Für den Gesetzgeber ist jeder Gesellschafter in gleicher Höhe am Unternehmen beteiligt, aber in der Realität ist das nicht immer der Fall – das Streitpotential ist daher sehr hoch. Doch die GbR hat auch einen Vorteil: sie kann schnell und flexibel reagieren, doch viele Gründer schreckt neben dem fehlenden Gesellschaftervertrag auch die Privathaftung ab.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist eine der meistgewählten Rechtsformen für Unternehmen. Durch das Aufsetzen eines Gesellschaftervertrages und die Einzahlung der gemeinsamen Einlage von 25.000€ wird aus dem Unternehmen eine juristische Person – die Einleger haften nicht mit ihrem privaten Vermögen, sondern lediglich mit ihrer Geldeinlage. Das macht die GmbH zu einer sehr Gründer-freundlichen Rechtsform.
Zwar ist die Finanzierung durch Banken oder Investoren für GmbH aufgrund der kleinen Haftungssumme meist etwas erschwert, dennoch überwiegen für viele Menschen die Vorteile. Doch die 25.000€ sind eine große Hürde, die viele zukünftige Mittelständler bei der Unternehmensgründung noch nicht nehmen können. Startups wählen deshalb immer öfter den Umweg über die UG, die sich bei Erreichen der Ansparsumme automatisch zur GmbH entwickelt.
Weitere Rechtsformen
In einigen Branchen kann man auch als Freiberufler arbeiten. Vor allem medizinische Berufe oder schöpferische Tätigkeiten fallen in diesen Bereich. Der Vorteil? Die Verwaltung ist meist einfacher und die Krankenkassenbeiträge niedriger, da künstlerische Tätigkeiten besonders gefördert werden.
Wer nicht in diesen Bereich fällt, aber alleine durchstarten möchte, kann als Einzelunternehmer (Solopreneur) auftreten – dabei ist keine Eintragung im Handelsregister nötig, nur eine Gewerbeanmeldung. Kommanditgesellschaft (KG) und Aktiengesellschaft (AG) sind weitere häufige Rechtsformen.