Name und Firmenlogo: Besser keine Rechte verletzen
Der Name des eigenen Unternehmens soll genau wie dessen Logo dazu dienen, einen Wiedererkennungseffekt zu schaffen. Der Kunde wird sich sowohl an den Namen als auch an Farben und Formen des Logos erinnern, was die Bindung stärkt. Auch können Name und Logo dabei helfen, die sogenannte Corporate Identity zu unterstreichen und so zu einem starken Marketing-Instrument werden. Es genügt jedoch nicht, lediglich einen Namen und ein entsprechendes Logo zu entwerfen. Hier nämlich gilt es auch, rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Wer das versäumt, wird im Ernstfall mit teuren Abmahnungen und Rechtsstreits konfrontiert.
Name und Logo eines Unternehmens können als Marke fungieren. Hier legt das Markengesetz in Paragraph 3 fest, welche Aspekte geschützt werden können. So lassen sich nicht nur Wortmarken, sondern unter anderem auch
- Bildmarken,
- Wort-/Bildmarken
- und sogar Farb-, Hör-, und 3D-Marken
rechtlich absichern. Wer einen Namen oder einen anderen Aspekt zur öffentlichen Darstellung des eigenen Unternehmens nutzt und vorab keine eingehende Recherche durchführt, verletzt hiermit unter Umständen die Rechte Dritter. Das gilt insbesondere dann, wenn die Warenklasse übereinstimmt. Ein Unternehmen, das Outdoor-Kleidung vertreibt, darf also keinesfalls das Nike-Logo verwenden. In Sicherheit wiegen sollten sich Unternehmer aber auch dann nicht, wenn die eigenen Produkte oder Dienstleistungen einer gänzlich anderen Kategorie zuzuordnen sind als der des aktuellen Rechteinhabers. So kommt es vor, dass sich manche Unternehmen ihre Namen oder Logos über viele Warenklassen hinweg schützen lassen. Einen ersten Überblick verschaffen können sich Unternehmer im Rahmen der Markenrecherche des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Eine gründliche Markenrecherche ist vor der Benennung des Unternehmens wichtig. Bildquelle: Depositphotos.com
Um eine professionelle Beratung seitens eines erfahrenen Anwaltes in diesem Bereich kommen Gründer meist nicht herum. Das liegt daran, dass das Markenrecht sehr komplex ist und sich die Landschaft ständig verändert. So gab das Deutsche Patent- und Markenamt in 2017 an, dass ganze 72.042 Anmeldungen und Veränderungen vorgenommen wurden. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte sich daher von einem Experten helfen lassen. Denn selbst wenn der Name des Unternehmens nicht rechtlich geschützt ist, gibt das Handelsgesetzbuch vor, dass sich Unternehmen in der gleichen Stadt sichtbar voneinander unterscheiden müssen. Ist das nicht der Fall, wird das Amtsgericht bei einer Prüfung darauf aufmerksam.
Die richtige Rechtsform wählen
Die Wahl der Rechtsform gehört zu den wichtigsten Schritten bei der Unternehmensgründung. Schließlich ist es in Deutschland nicht gestattet, ein Unternehmen gänzlich ohne Anmeldung zu betreiben und eine individuell erdachte Rechtsform zu wählen. Zu den möglichen Rechtsformen gehören unter anderem:
- GmbH
- GbR
- oHG
- AG
- GmbH & Co. KG
- KG
- Einzelkaufmann oder -frau.