Steuern für Selbstständige: Welche Steuern fallen an?

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 26 Februar, 2024
Lesezeit Minuten.
Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer: Für Selbstständige fällt eine Vielzahl an Steuern an. Um Zahlungsengpässe zu vermeiden, sollten Sie sich deshalb bereits im Vorfeld einen Überblick über Ihre Steuerzahlungen verschaffen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Steuern für Sie in welcher Höhe anfallen.  

Steuern für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Sind Sie Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft, kommen für Sie in der Regel nur drei Steuerarten in Betracht: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

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1. Einkommensteuer

Einkommensteuer zahlen Sie auf alle Einkünfte – sowohl aus selbstständiger als auch aus nichtselbstständiger Arbeit. Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist immer das Gesamteinkommen.

Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine progressive Steuer: Sie steigt mit der Höhe Ihres Einkommens. Verdienen Sie weniger als 8.600€ im Jahr, zahlen Sie überhaupt keine Einkommensteuer. Darüber hinaus bewegt sich der Steuersatz zwischen 6% und maximal 42%. Hinzu kommt noch der Beitrag zur Kirchensteuer (8% oder 9% der Einkommensteuer).

Bei einem Einkommen von mehr als 13.600€ kommt zur Einkommensteuer noch der so genannte Solidaritätszuschlag von maximal 5,5% der Einkommensteuer hinzu.

Berechnung: Zu versteuerndes Einkommen x Einkommensteuersatz = Einkommensteuer

Beispiel: Der Gewerbetreibende Markus Müller nimmt im Jahr 2015 insgesamt 25.000€ ein. Laut Steuerrechner beträgt seine durchschnittliche Steuerbelastung 16,06%.

Insgesamt beläuft sich für Herrn Müller die Einkommensteuer auf 4.016€, zuzüglich 5% Solidaritätszuschlag von 220,88€ sowie 9% Kirchensteuer von 361,44€, also auf 20.401,68€.

2. Gewerbesteuer

Sind Sie als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft gewerblich tätig, müssen Sie neben der Einkommensteuer auch noch Gewerbesteuer bezahlen. Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist Ihr Gewerbeertrag, der im Regelfall dem Gewinn entspricht.

Liegt Ihr Gewerbeertrag unter 24.500€, müssen Sie keine Gewerbesteuer bezahlen. Für alle anderen gilt: Die Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die Belastung meist gleich bleibt.

Zur Berechnung der Gewerbesteuer wird der Gewerbeertrag mit der pauschalen Steuermesszahl von 3,5% multipliziert und anschließend noch einmal mit dem individuellen Hebesatz der Gemeinden verrechnet.

Berechnung: Gewerbeertrag x 3,5% Steuermesszahl x Hebesatz = Gewerbesteuer

Beispiel: Markus Müller kann im Jahr 2015 25.000€ Gewinn = Gewerbeertrag verzeichnen. Da sein Gewerbeertrag damit höher als der Freibetrag von 24.500€ liegt, muss er auf die 500€ Differenzbetrag Gewerbesteuer zahlen. Der Hebesatz seiner Gemeinde beläuft sich auf 350%.

500€ / 100 x 3,5 / 100 x 350 = 61,25€

Herr Müller muss demnach 61,25€ Gewerbesteuer bezahlen. Er kann seine Gewerbesteuer von 61,25€ aber komplett auf seine Einkommensteuer von 20.401,68€ anrechnen.

3. Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist für Einzelunternehmen und Personengesellschaften der letzte Steuerposten. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist Ihr jährlicher Umsatz.

Umsatzsteuerbefreit sind Sie bei einem Umsatz unter 17.500€ – sofern Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Bei einem Umsatz darüber hinaus müssen Sie Umsatzsteuer von 7% oder 19% (je nach Produkt bzw. Leistung) abführen. Im Regelfall führen Sie die Umsatzsteuer aber bereits auf das Jahr verteilt bei Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung ab.

Berechnung: Umsatz x Umsatzsteuersatz (7% / 19%) = Umsatzsteuer

Beispiel: Markus Müller macht im Jahr 2015 insgesamt 40.000€ Nettoumsatz, bei einem Steuersatz von 19%.

40.000€ / 100 x 19 = 7.600€

Im Jahr 2015 muss Herr Müller also 7.600€ Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Steuern für Kapitalgesellschaften

Sind Sie Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, fallen für Sie andere Steuern als für Einzelunternehmen und Personengesellschaften an: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer und Umsatzsteuer.

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1. Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer entspricht der Einkommensteuer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Der Unterschied: Bei der Körperschaftsteuer handelt es sich um einen einheitlichen Steuersatz von pauschal 15%. Einen Freibetrag gibt es hier nicht.

Zusätzlich wird auch noch pauschal ein Solidaritätszuschlag von 5,5% der Körperschaftsteuer fällig. Der Steuerbetrag beläuft sich ingesamt also auf 15,825%.

Berechnung: Zu versteuerndes Einkommen x 15,825% = Körperschaftsteuer

Beispiel: Die Beauty Box GmbH kann im Jahr 2015 ein Einkommen von 50.000€ erzielen.

50.000€ / 100 x 15,825 = 7.912,50€

Die Körperschaftsteuer für die Beauty Box GmbH beläuft sich also auf 7.912,50€.

2. Gewerbesteuer

Kapitalgesellschaften müssen ebenso wie gewerbliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften Gewerbesteuer abführen.

Der Unterschied: Es gibt keinen Freibetrag. Und die Gewerbesteuer kann auch nicht auf die Körperschaftsteuer angerechnet werden.

Berechnung: Gewerbeertrag x 3,5% Steuermesszahl x Hebesatz = Gewerbesteuer

Beispiel: Im Jahr 2015 verzeichnet die Beauty Box GmbH einen Gewerbeertrag = Gewinn von 50.000€. Der Hebesatz ihrer Gemeinde beläuft sich auf 320%.

50.000 / 100 x 3,5 / 100 x 320 = 5.600€

Da die Beauty Box GmbH die Gewerbesteuer nicht auf die Körperschaftsteuer anrechnen kann, muss sie 5.600€ Gewerbesteuer zusätzlich bezahlen.

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3. Kapitalertragsteuer

Neben Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer müssen Kapitalgesellschaften auch eine Kapitalertragsteuer abführen – auf alle Dividenden bzw. Ausschüttungen an die Gesellschafter.

Die Kapitalertragsteuer setzt sich aus einheitlichen 25% Kapitalertragsteuer, zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer von 8% oder 9% zusammen. Das ergibt eine Steuerbelastung von 26,375% (ohne Kirchensteuer), 27,8186% (8% Kirchensteuer) oder 27,9951% (9% Kirchensteuer).

Berechnung: Kapitalerträge x Steuersatz = Kapitalertragsteuer

Beispiel: Die Beauty Box GmbH schüttet von ihren 50.000€ Gewinn 25.000€ an die Gesellschafter aus.

50.000€ / 100 x 27,9951 = 13.997,55€

Die Beauty Box GmbH muss auf die ausgezahlten Dividenden also 13.997,55€ Kapitalerstragsteuer abführen.

4. Umsatzsteuer

Als vierter Steuerposten fällt bei Kapitalgesellschaften analog zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften auch noch die Umsatzsteuer an.

Auch für Kapitalgesellschaften gilt dabei die Kleinunternehmerregelung bis zu einem Umsatz von 17.500€ im Jahr.

Berechnung: Umsatz x Umsatzsteuersatz (7% / 19%) = Umsatzsteuer

Beispiel: Im Jahr 2015 macht die Beauty Box GmbH 86.000€ Nettoumsatz, zuzüglich eines Umsatzsteuer-Satzes von 19%.

86.000€ / 100 x 19 = 16.340€

Die Beauty Box GmbH muss insgesamt 16.340€ Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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