KSK Künstlersozialkasse – was ist das?
Die KSK ist keine Krankenkasse, sondern prüft die Zugehörigkeit zum versicherten Personenkreis und zieht den 50%igen Beitragsanteil der Versicherten und die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen, sowie den Bundeszuschuss ein und leitet diese an die Versicherungsträger (gewählte Krankenversicherung und Rentenversicherung) weiter.
„Die sogenannte Managerkrankheit kommt dadurch zustande, dass Manager vergessen, ihre eigene Gesundheit zu managen“. Prof. Dr. med. Gerhard Uhlenbruck, (*1929), deutscher Immunbiologe und Aphoristiker
Für welche Selbständigen ist eine Versicherung über die KSK Künstlersozialkasse möglich?
Die Künstlersozialkasse dient dem Schutz der selbständigen Künstler und Publizisten wurde die Künstlersozialkasse (KSK). Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft oder lehrt; Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt. Desweiteren Kritiker, Übersetzer, wissenschaftlichen Autoren und Fachleute für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung.
Gerade für Selbständige ist eine praktikable Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bzw. -Vorsorge wichtig, die sich ihrer Einkommenshöhe anpasst, weil sich die Arbeits- und Einkommensverhältnisse immer wieder ändern.
Voraussetzungen der Versicherungspflicht
Nach § 1 KSVG ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird. Dies bedeutet im Detail, dass die Person:
- Künstler oder Publizist sein muss,
- dauerhaft selbständig erwerbstätig und
- meist im Inland tätig sein muss,
- nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen darf,
- gewisse Mindestverdienstgrenzen einhalten muss und
- nicht zu den versicherungsfreien Personen nach §§ 4 und 5 KSVG gehört.
Weitere Informationen sind im umfassenden Downloadbereich der Künstlersozialkasse verfügbar.