Was ist allgemein erlaubt?
Als Arbeitgeber sehen Sie sich bei der Kleiderordnung einer Gratwanderung gegenüber: zwischen den Persönlichkeitsrechten Ihrer Arbeitnehmer und Ihrem eigenen betrieblichen Interesse. Grundsätzlich hat jeder Mitarbeiter das Recht auf freie Entfaltung, auch durch sein äußeres Erscheinungsbild. Der Arbeitgeber hat jedoch das Diskretionsrecht. Zum einen bedeutet das, dass er den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeit seiner Angestellten bestimmen darf. Zum anderen kann er, allerdings nur mit einem begründeten Interesse, eine Kleiderordnung festlegen, für ein einheitliches Bild beim Kundenkontakt beispielsweise. Ein einheitlicher Dresscode beeinflusst auch das Verhalten der Mitarbeiter, wie Experten herausgefunden haben. Werte des Unternehmens können so besser verinnerlicht und besser nach außen getragen werden.
Falls eine solche Kleiderordnung von Ihnen als Arbeitgeber erwünscht ist, so muss sie in Tarif- oder Arbeitsverträgen oder in der Betriebsvereinbarung festgelegt sein. Bei Letzterem hat der Betriebsrat außerdem ein Mitbestimmungsrecht.
Berufskleidung im Hinblick auf den Arbeitsschutz
Einige Vorschriften werden allerdings nicht aus Sorge ums Erscheinungsbild gemacht, sondern um Sie als Arbeitnehmer zu schützen. Typische Tätigkeitsfelder, in denen Arbeitsschutzkleidung vorgeschrieben ist, sind:
- Gesundheitswesen: keimfreie Kleidung sowie Handschuhe und Mundschutz
- Technische Berufe: der bekannte Blaumann aus schwer entflammbarem Material
- Gärtner/Förster: schnittfeste Spezialkleidung
Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich festgelegt, um Arbeitnehmer vor möglichen Verletzungen oder direktem Kontakt mit giftigen Substanzen zu bewahren. Der Arbeitgeber muss die Schutzkleidung für alle seine Mitarbeiter zu Verfügung stellen, sonst droht ihm ein Bußgeld. Die Arbeitnehmer wiederum müssen sie auch tragen. Sie können bei Verstoß genauso mit einer Geldbuße, aber auch mit einer Abmahnung oder sogar Kündigung bestraft werden. Es gibt noch weitere Bestimmungen, die der Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes veranlassen kann. Falls zum Beispiel lange Haare beim Arbeiten in eine Maschine gezogen werden können oder Schmuck in Form von Ringen, Ketten und Piercings eine Gefahr darstellt, sind weitere Vorschriften nötig.
Kleiderordnung bei der Arbeit – was ist erlaubt? Bildquelle: Depositphotos.com
Was darf der Arbeitgeber bestimmen?
Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Kleidung oder das allgemeine Äußere, das die eigene Leistung oder das direkte Umfeld des Arbeitnehmers beeinflusst, vom Arbeitgeber bestimmt werden darf. Einige Beispiele hierfür:
- Frisur:
Abgesehen von den Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf lange Haare bei der Bedienung von Maschinen, kann der Chef je nach Branche noch mehr vorgeben. Bei Banken sind bei Mitarbeitern, die im direkten Kundenkontakt stehen, meist bestimmte Haarfarben und -längen gern gesehen und andere dagegen weniger. Natürlich kann Sie Ihr Arbeitgeber aufgrund Ihrer Frisur nicht feuern, aber er kann Sie versetzen. - Kleidung:
Bei der Arbeit sollten Sie keine anstößige Kleidung tragen, die viel Haut präsentiert, denn das kann Ihre Kollegen ablenken. Zudem sollten Sie logischerweise auch nicht aussehen, als wären Sie in den Wäschekorb gefallen und hätten völlig zufällig irgendetwas herausgezogen, aber das ist vermutlich klar. In vielen Büros wird auf den Business-Dresscode gesetzt: Männer also klassisch in Anzug, Hemd, Krawatte, und die Frauen im Businesskostüm oder eleganten Hosenanzug. Die weiblichen Arbeitnehmer sind hier in der Regel ein wenig freier in der Gestaltung ihres Outfits, wodurch aber Unsicherheiten entstehen können.
Besonders in der kalten Jahreszeit können Männer auf Merino-Pullover zurückgreifen, die auf Grund der temperaturregulierenden Wirkung warm halten. Merinopullover passen auch hervorragend zum Business-Dresscode, da sie sich sehr gut mit Hemd oder Sakko kombinieren lassen. Für die Herren gilt letztlich, dass der Business-Suit auch wirklich passen und nicht zu groß oder eng wirken sollten.
Tipp: Greifen Sie bei der Auswahl Ihres Business-Suits im Zweifel auf das Produktangebot von Sondergrößenanbietern zurück.
Das Modelabel Girav hat sich zum Beispiel auf Langgrößen für Männer spezialisiert. Dank des eigen entwickelten Größensystems können Männer, denen Kleidung in Standardgrößen häufig zu kurz oder zu weit ist, hochwertige Mode und Merinopullover in perfekt sitzender Passform bei Girav finden. - Unterwäsche:
Es klingt ein wenig abwegig, aber hier kann der Chef ebenfalls Regeln aufstellen. Zwar darf er weder Farbe noch Design der Unterwäsche bestimmen, er kann aber vorschreiben, überhaupt welche zu tragen. Vor allem dann, wenn es sich um Dienstkleidung handelt, die dem Arbeitgeber gehört. Dann dient die Unterwäsche als Schutz. - Schmuck:
Wie bereits erwähnt, kann es zum Thema Schmuck Vorschriften zur Sicherheit des Arbeitnehmers geben, ansonsten ist aber alles erlaubt – von der Perlenkette für Frauen bis hin zu Breitling-Uhren für Männer. - Schuhe:
Hier gilt dasselbe wie für den Schmuck: wenn Sicherheitsschuhe nicht vorgeschrieben sind, darf der Mitarbeiter tragen, was er möchte.
Wer zahlt?
Prinzipiell muss jeder Arbeitnehmer die Kleidung, die er zur Arbeit trägt, selbst bezahlen. Wenn es sich jedoch um vorgeschriebene Schutz- oder Dienstkleidung handelt, muss der Arbeitgeber diese kaufen. Ein Mitarbeiter, der auf eigenen Wunsch zum Beispiel Sicherheitsschuhe tragen möchte, muss für diese wiederum selbst aufkommen.
Beschwerde oder Änderung bei der Kleiderordnung
Wenn Sie als Arbeitnehmer etwas gegen die vorgegebene Kleiderordnung haben, sind die ersten Anlaufstellen entweder der Betriebsrat oder der direkte Vorgesetzte. Eine weitere Möglichkeit ist eine Klage gegen Ihren Arbeitgeber, was jedoch wohl überlegt sein sollte. Besonders im Sommer können die Vorschriften lästig sein, entziehen kann man sich dem Dresscode bei Hitze aber nicht so leicht.