Geld in Kryptowährungen investieren: Geht das auch mit der Firma?

Verfasst von Hanno Steiger. Zuletzt aktualisiert am 15 August, 2025
Lesezeit Minuten.
Kryptowährungen haben sich vom Nischenexperiment zu einem festen Bestandteil der Finanzwelt entwickelt. Immer mehr Unternehmen fragen sich, ob digitale Assets nicht nur im Privatportfolio, sondern auch im Betriebsvermögen Platz finden könnten. Die Antwort darauf ist kein schlichtes Ja oder Nein. Sie steckt voller Details, die den Unterschied zwischen einer cleveren Strategie und einer teuren Fehlentscheidung ausmachen.  

Kryptowährungen im Betriebsvermögen

Sobald digitale Währungen im Betriebsvermögen landen, gelten andere Spielregeln als bei privaten Haltern. Die oft zitierte einjährige Spekulationsfrist, die im Privatbereich Gewinne nach zwölf Monaten steuerfrei machen kann, existiert hier nicht.

Jede Veräußerung, egal ob nach einem Tag oder nach zehn Jahren, ist steuerpflichtig. Das Gesetz betrachtet diese Transaktionen als betriebliche Einkünfte, mit allen Konsequenzen für die Steuererklärung.

Ein entscheidender Punkt ist die Einordnung der Kryptowerte: Anlagevermögen oder Umlaufvermögen. Liegen sie mit der Absicht, sie langfristig zu halten, im Betrieb, zählen sie zum Anlagevermögen und werden zu den Anschaffungskosten in der Bilanz geführt. Wer aktiv handelt, ordnet sie eher dem Umlaufvermögen zu, mit anderen Bewertungs- und Abschreibungsregeln. Bei dauerhaften Wertminderungen darf abgeschrieben werden, steigen die Kurse wieder, ist eine Zuschreibung Pflicht.

Auch die Ermittlung der Anschaffungskosten ist nicht trivial. Im Idealfall lässt sich jede Einheit einzeln zuordnen, andernfalls kommt ein Durchschnittswert zum Einsatz. Ob es nun darum geht, Ethereum zu handeln oder strategisch Bitcoin kaufen zu wollen. Wer bilanziert, erfasst die Werte zum Stichtag, wer per Einnahmen-Überschuss-Rechnung arbeitet, richtet sich nach dem Zufluss- und Abflussprinzip.

Steuerarten, Belastung und Gestaltungsspielräume

Die Steuerbelastung für Unternehmen unterscheidet sich je nach Rechtsform deutlich. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH zahlen Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent, darauf einen Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und dazu kommt die Gewerbesteuer, die je nach Kommune meist zwischen 14 und 17 Prozent liegt. In Summe landet man oft bei einer Gesamtbelastung um die 30 Prozent.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen der Einkommensteuer, die progressiv steigt, dazu kommt ebenfalls die Gewerbesteuer. Eine Abgeltungsteuer wie im Privatbereich gibt es nicht.

Einige Unternehmer gründen gezielt eine sogenannte Trading-GmbH, um einen festen Unternehmenssteuersatz zu nutzen. Das kann sinnvoll sein, wenn häufig gehandelt wird oder Derivate zum Einsatz kommen.

Die GmbH versteuert Gewinne konstant und erlaubt, diese direkt in das Unternehmen zu reinvestieren. Für reines Buy-and-Hold ohne Umschichtungen lohnt sich der Aufwand jedoch oft nicht, da der steuerliche Vorteil in diesen Fällen gering ausfällt.

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Geld in Kryptowährungen investieren: Geht das auch mit der Firma? Bildquelle: Depositphotos.com

Verlustverrechnung, die im Privatbereich so nicht möglich ist

Hier liegt einer der größten Unterschiede zum privaten Handel. Verluste aus Krypto-Transaktionen können im Unternehmensbereich unbeschränkt mit Gewinnen verrechnet werden. Das gilt auch für Termingeschäfte wie Futures oder Optionen.

Privatanleger sind hier eingeschränkt. Bei Termingeschäften dürfen Verluste nur bis 20.000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Eine GmbH kann hingegen selbst hohe Verluste in volatilen Jahren voll anrechnen und damit die Steuerlast deutlich senken. Für Trader, die stark auf Derivate setzen, ist dieser Punkt ein handfester Vorteil.

Neue Zahlen, die den Markt besser einordnen

Die Bitpanda-Krypto-Studie von 2025 liefert beeindruckende Zahlen. Sie basiert auf einer Befragung von 10.000 Personen in 13 europäischen Ländern und zeigt, wie sehr digitale Assets bereits im Mainstream angekommen sind.

Europaweit gibt es rund 411 Millionen private und institutionelle Investoren, die zusammen über liquide Vermögenswerte von mehr als 25 Billionen Euro verfügen. Allein in Großbritannien, Deutschland und Frankreich summieren sich diese Werte auf über 15,7 Billionen Euro.

Jeder siebte Europäer hält aktuell Kryptowährungen, zwölf Prozent planen einen Einstieg. Besonders interessant: 80 Prozent der Befragten haben zwischen 2015 und 2024 schon einmal investiert. Unter vermögenden Privatkunden sind es sogar die Hälfte, die Krypto besitzen oder planen, es zu tun. Knapp die Hälfte dieser Anleger hat dabei mehr als 20 Prozent ihres Portfolios in Krypto angelegt.

Auch institutionelle Akteure sind längst nicht mehr nur Beobachter. Vier von zehn halten oder hielten bereits digitale Assets, acht von zehn Finanzinstituten erkennen ihre Bedeutung an, doch weniger als die Hälfte bietet aktuell entsprechende Dienstleistungen an. Rund ein Drittel der Investoren wünscht sich Zugang zu Krypto-Investments direkt über die Hausbank.

Für Unternehmen ist das ein Signal: Die Akzeptanz steigt, das Thema ist weit weg von einer Randerscheinung. Wer sich frühzeitig Know-how aufbaut, kann in Zukunft von besseren Marktchancen profitieren.

Mehr als nur Kaufen und Verkaufen

Wer beim Mining neue Coins erzeugt, muss diese zum Marktwert im Zeitpunkt des Zuflusses als Betriebseinnahme erfassen. Die dabei entstehenden Kosten wie Strom oder Hardware dürfen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Passives Staking, also das Bereitstellen von Coins ohne aktive Blockerstellung, bringt ebenfalls steuerpflichtige Erträge, die mit dem Marktwert zum Zeitpunkt des Erhalts angesetzt werden.

Lending, das Verleihen von Kryptowährungen gegen Zinsen, ist ebenfalls steuerpflichtig und wird im Betriebsvermögen wie eine normale Betriebseinnahme behandelt. Hard Forks erzeugen neue Coins, die als eigenständige Wirtschaftsgüter betrachtet werden.

Hier müssen die ursprünglichen Anschaffungskosten aufgeteilt werden, um spätere Gewinne korrekt zu versteuern. Airdrops, bei denen Coins unentgeltlich verteilt werden, sind in der Regel ebenfalls Betriebseinnahmen, es sei denn, ein Marktwert lässt sich nicht ermitteln.

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Saubere Krypto-Dokumentation: Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Unternehmen sichern. Bildquelle: Depositphotos.com

Buchführungspflichten und Dokumentationsaufwand

Im Unternehmensbereich führt an einer sauberen Dokumentation kein Weg vorbei. Jede Transaktion muss mit Zeitstempel, Menge, Kurswert in Euro und gegebenenfalls Transaktionsgebühren festgehalten werden. Auch Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes gehören in diese Aufzeichnungen, um die Nachvollziehbarkeit zu sichern.

Das Finanzamt verlangt eine lückenlose Historie, die im Zweifel prüfbar ist. Marktkurse müssen einheitlich aus einer zuverlässigen Quelle stammen, Inventuren zum Bilanzstichtag erfassen alle Bestände. In der Finanzbuchhaltung werden Krypto-Positionen auf eigenen Konten geführt, getrennt von anderen Vermögenswerten.

Risiken und strategische Überlegungen

Ob eine Firma Kryptowährungen ins Betriebsvermögen aufnehmen sollte, hängt stark von der Handelsstrategie ab. Wer aktiv tradet, regelmäßig umschichtet oder Derivate einsetzt, profitiert von der festen Steuerquote und der unbeschränkten Verlustverrechnung. Auch die Möglichkeit, Gewinne direkt in das Unternehmen zu reinvestieren, spricht für diese Struktur.

Für reine Langfristanlagen ohne nennenswerte Umschichtungen kann der Mehraufwand jedoch den Nutzen übersteigen. Die fehlende Steuerfreiheit nach einem Jahr und der administrative Aufwand mit Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen sind nicht zu unterschätzen.

Fazit zum Firmeninvestment in Kryptos

Kryptowährungen im Betriebsvermögen sind kein theoretisches Gedankenspiel mehr. Die steuerlichen Grundlagen sind klar geregelt, die Vorteile und Nachteile ebenso. Keine Spekulationsfrist, dafür aber feste Steuersätze und eine vollständige Verlustverrechnung. Diese Mischung macht die Entscheidung vor allem für aktive Trader interessant.

Wer den Schritt gehen will, sollte die eigene Handelsstrategie, die Risikobereitschaft und den administrativen Aufwand ehrlich bewerten. Die Regeln sind klar, doch die Sinnhaftigkeit ist und bleibt eine Frage der individuellen Situation.


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Hanno Steiger ist langjähriger Unternehmensberater mit den Schwerpunkten Interimsmanagement und Unternehmensfinanzierung. Er sammelte ebenso fundierte Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen und Unternehmern bei Corporate Finance Transaktionen und Restrukturierungen (M&A, Finanzierung, Restrukturierung, Rating Advisory, Due Diligence, LBO). Hanno Steiger ist Inhaber der Steiger Unternehmensberatung.

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