3 Merkmale für einen erfolgreichen Antrag im Überblick
Antrag auf Existenzgründerzuschuss beim Landratsamt bzw. beim Amt für Wirtschaftsförderung
Merkmal 1: Alleinstellungsmerkmale herausarbeiten
Sprich: Niemand im Landkreis bietet das Gleiche an! Hier lohnt es sich Zeit zu investieren und dies herauszuarbeiten. Bei ganz neuen Entwicklungen, Dienstleistungen oder Produkten benötigt das Gremium auch Referenzadressen oder Verbände, die in der Antragsprüfungsphase angesprochen werden können und inhaltlich verstärken. Dazu sollte man ganz genau die Satzung des zuständigen Landratsamtes bzw. Amts für Wirtschaftsförderung lesen.
Merkmal 2: 3-Jahres Businessplan erstellen
Erstellen Sie einen realistischen 3-Jahres-Businessplan (siehe Antragsunterlagen), der aufzeigt, dass man seine Existenzgründung gut durchdacht hat. Denn die Anträge werden verschiedensten Fachleuten zur Überprüfung vorgelegt. Beispielsweise IHK, Steuerberater oder auch Wirtschaftsförderungsgremien.
Merkmal 3: Positive Referenz als seriöser Geschäftspartner
Referenzen spielen überall im Leben eine Rolle. So auch hier. Diese wird, wenn man sich dazu bereit erklärt, von der Hausbank eingeholt, der auch der Businessplan vorgelegt wird.
Auch für die zur Existenzgründung benötigten Räume im Eigenheim kann ein Mietzuschuss pro qm erhalten werden.
3 Merkmale für einen erfolgreichen Antrag auf Mietzuschuss als Existenzgründer, Selbststaendigkeit.de
Antragsunterlagen – Was müssen Sie einreichen?
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Neben Antrag, Geschäftsplan mit 3-jähriger Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplanung, Kapitalbedarfsrechnung, Finanzierungsplan, letzter Jahresabschluss (falls vorhanden)
- Nachweis, dass man im Landkreis wohnt oder zeitnah hineinzieht, Mietvertrag oder Grundriss der Immobilie mit eingezeichneten Arbeitsräumen
- Nachweis eines besuchten Existenzgründerlehrgangs
- Lebenslauf
- Firmenprospekte, Werbematerial (sofern vorhanden)
Vertrag – Laufzeit und Vertragspartner
Bei Förderung unterzeichnet der Existenzgründer mit dem Landrat bzw. der Landrätin einen öffentlich-rechtlichen Vertrag nach §§ 54,56 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), der über 3 Jahre den Existenzgründermietzuschuss (pro qm) regelt und bei Bedarf um maximal 2 Jahre verlängert werden kann.
Je nach Vertrag verpflichtet sich der Existenzgründer zur aktiven Teilnahme an Existenzgründerangeboten der Kammer oder sonstigen Einrichtungen. Er verpflichtet sich darüber hinaus sich an unregelmäßigen Veranstaltungen mit seinen Erfahrungen und Know-how einzubringen.
Weitere Informationen sind im Downloadbereich ihres Landratsamtes bzw. ihres Amts für Wirtschaftsförderung verfügbar.