1. Belege sammeln
Was eine Betriebsausgabe ist, muss belegbar sein. Das Finanzamt erkennt nur formal korrekte Rechnungen, Quittungen etc. an. Wer Tankquittungen und Handyrechnungen nicht ordentlich ablegt, kann sie am Ende nicht steuerlich geltend machen. Konsequent alles zu sammeln und zu ordnen, spart bares Geld.
2. Den Arbeitsplatz einrichten
Selbstständige schaffen ihren eigenen Arbeitsplatz – wortwörtlich genommen, denn sie statten ihn komplett aus, arbeiten mit eigenen Geräten und in eigens dafür eingerichteten Räumen. Büromöbel und -ausstattung sind für die Arbeit notwendig, also eine Betriebsausgabe.
3. Abschreibung nutzen
Die Abschreibungsdauer von Computern, Schreibtischsystemen etc. richtet sich nach der angenommenen Nutzungsdauer. Dafür gibt es sogenannte Abschreibungstabellen. Bei der Steuer macht sich ein neu angeschaffter Firmenwagen nicht in einem sondern über mehrere Jahre bemerkbar. Computer z.B. werden in der Regel über drei Jahre abgeschrieben. Hier ist es sinnvoll, sich regelmäßig zu überlegen, welche Geräte erneuert werden können, weil sie bereits abgeschrieben sind.
4. Anschaffungen zur richtigen Jahreszeit
Was zu Jahresanfang angeschafft wird, zählt voll für das Steuerjahr. Wer erst im Dezember noch schnell auf Shoppingtour geht, um Betriebsausgaben zu erzeugen, der hat bei Gegenständen, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden sollen, für das aktuelle Steuerjahr kaum etwas davon. Fazit: große Ausgaben strategisch angehen.
5. Anschaffungen im richtigen Jahr
Betriebsausgaben sollten idealer Weise dann stattfinden, wenn ein Gegenstand benötigt wird. Allerdings kann es bei Unternehmern, deren Einkommen stark schwankt, sinnvoll sein, die Jahre mit Einkommensspitzen zu nutzen, um Investitionen zu tätigen.
Steuern sparen als Selbständiger: 10 Tipps, Bildquelle: Depositphotos.com
6. Sammelposten bilden
Gegenstände im Wert zwischen 150 und 1.000 Euro können als ein Sammelposten gemeinsam abgeschrieben werden. Sie haben beispielsweise einen kleinen Aktenschrank für 250 Euro und für den Konferenzraum noch vier Stühle für je 160 Euro gekauft. Einen Sammelposten zu bilden und über mehrere Jahre abzuschreiben, kann sinnvoller sein, als diese Gegenstände einzeln abzusetzen.
7. Verpflegungskostenmehraufwand
Messebesuche, Termine beim Kunden, eine mehrtägige Weiterbildung: Alles Dienstreisen. Bei längerer Abwesenheit vom eigenen Dienstort, dem eigenen Büro, können Selbstständige einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Das bedeutet: Alle Reisetage mit mehr als 8-stündiger Abwesenheit unbedingt auflisten und die Pauschalen zusammenzählen. Wichtig ist dabei auch, dass sich die Pauschalen reduzieren, wenn beispielsweise der Kunde Verpflegung gestellt hat.
8. Auf die Kleinunternehmerregelung verzichten
Die Kleinunternehmerregelung berechtigt Selbstständige mit geringem Umsatz (22.000 Euro) dazu, Rechnungen ohne Umsatzsteuer zu stellen. Das ist einerseits einfacher für den Unternehmer, der sein Business gerade erst aufbaut, andererseits entfällt dadurch der Vorsteuerabzug.
9. Dran bleiben
Nur wer sich mit seinen Umsatzzahlen, Einnahmen und Ausgaben wirklich befasst, hat einen Überblick über die Finanzlage der eigenen Firma.
10. Beraten lassen und Hilfsmittel nutzen
Nicht alles muss man selber können oder wissen: Ausgaben für Buchhaltungssoftware und Steuerberater sind auch wieder von der Steuer absetzbar. Einen professionellen Steuerberater in Leverkusen, der sich mit den Belangen von Selbstständigen auskennt, kann neben dem Erledigen der Steuererklärungen auch noch beratend tätig werden. Ob der Firmenwagen nun besser in diesem oder nächstem Jahr angeschafft und ob er geleast oder gekauft wird: Steuerberaterinnen können diese Fragen mit ihren Mandanten qualifiziert durchdenken.