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Private Altersvorsorge und betriebliche Absicherung: Selbstständige Führungskräfte benötigen qualifizierte Beratung

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 9 März, 2024
Lesezeit Minuten.
Für normale Angestellte ist die Altersabsicherung keine sonderlich umfangreiche Angelegenheit. Dadurch, dass sie in die staatlichen Rentenkassen einzahlen, steht ihnen auf jeden Fall eine Rente zu. Wird überdies noch eine private Vorsorge, etwa die Riester-Rente abgeschlossen, so ist dies ein guter Schritt in Richtung zumindest grundständig ausreichendes Auskommen im Alter. Auch bei einigen wenigen Selbstständigen sieht es ähnlich aus – beispielsweise Künstler, Pflegepersonen und freiberufliche Publizisten, die ob ihres Berufs ebenfalls verpflichtet sind, in die Rentenkassen einzuzahlen. Für die Majorität der Selbstständigen hingegen bedeutet Altersvorsorge, auf sich allein gestellt zu sein. Nicht leichter wird es dadurch, dass es viele tragfähige Optionen und auch Regeln gibt.  

Keinesfalls auf die lange Bank schieben

Für Angestellte ist die staatliche Rente auch deshalb so angenehm, weil deren Einzahlung automatisch geschieht. Es ist also weniger drängend, sich schon in jungen Jahren mit einem Thema zu befassen, das mehrere Jahrzehnte in der Zukunft liegt. Abermals sieht es bei einer Unternehmensgründung umgekehrt aus. Genau darin lauert auch die Krux: Für viele Menschen ist der Gedanke ans Alter im höchsten Maß abstrakt. Die noch anstehenden Jahre erscheinen reichlich, das Gehirn wähnt sich in dem Glauben, noch genügend Zeit zu haben.

Just das ist jedoch falsch. Gerade weil die meisten Selbstständigen sich um die Altersvorsorge ganz allein kümmern müssen, gibt es keine Ausrede, sich Zeit zu lassen. Das Thema Altersvorsorge ist sehr umfangreich, es gibt viele Wege, noch mehr Optionen sowie zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten. Nichts davon ist für jeden ob seines Lebens- und Berufsmodells ideal, es kommt immer auf den Einzelfall an.

Aus diesem Grund gehört die Altersvorsorge bereits zu Beginn der Selbstständigkeit, idealerweise sogar noch früher, ganz oben auf die Agenda sämtlicher Führungskräfte. Sich in sie einzulesen, Verträge abzuschließen und immer wieder zu überprüfen und gegebenenfalls zu justieren ist eine ebensolche dauerhafte Bringschuld wie es das Befassen mit Steuern, Betriebswirtschaft und dergleichen ist.

Immer wieder beraten lassen

Wer sich selbstständig macht, stellt rasch fest, dass der geschäftliche Kern seines Berufs nur einen Bruchteil dessen ausmacht, was zum täglichen Handwerk einer Führungskraft gehört. Wer beispielsweise im Franchising ein Café eröffnet, für den werden Kaffee und Gastronomie nur einen Teilbereich neben Marketing, Logistik und Personalführung darstellen.

Das bedeutet, dass Selbstständige sich sowieso schon umfangreich in für sie bis dato neue Themengebiete einarbeiten und ihr Wissen darin immer wieder aktualisieren müssen. Für den Bereich Altersvorsorge ist das durchaus ein Problem:

  1. Abermals deshalb, weil das Alter ein so abstraktes Thema ist. Abstrakter zumindest als die Notwendigkeiten des daily Business.
  2. Je mehr Themen zu erlernen und zu aktualisieren sind, desto größter ist das Risiko, dass dabei bestimmte Punkte nicht vollumfänglich berücksichtigt werden. Nicht jeder ist ein Universaltalent, das über jedes denkbare Thema bestens und dauerhaft aktuell informiert sein kann.

Anders formuliert: Vielen Selbstständigen sind die Wissensherausforderungen des Tagesgeschäfts verständlicherweise näher als die der Altersvorsorge. Genau das bedingt aber auch eine weitere Bringschuld: Beratung. So, wie ein elektrotechnisch nicht geschulter Unternehmer einen Elektriker rufen würde, um sich die elektrotechnische Planung erstellen zu lassen, sollte er auch für das Thema Altersvorsorge auf das Wissen von Fachleuten zurückgreifen.

Geschieht das nicht, besteht die Gefahr, dass die Altersvorsorge suboptimal wird. Das ist deshalb doppelt gefährlich, weil sich falsche Entscheidungen hier oft erst zeigen, wenn das Alter da und es für Änderungen zu spät ist.

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Wer auf eigenen beruflichen Füßen steht, darf auch beim großen Thema Altersabsicherung keine Fehler begehen. Bildquelle: pexels / sora shimazaki

Nicht die staatlichen Ansprüche brachliegenlassen

Die wenigsten Selbstständigen wechseln von der Schulbank oder dem Hörsaal direkt auf den Chefsessel. Im Gegenteil, von jenen vier Millionen, die laut der letzten Erhebung in 2018 selbstständig waren, ging ein erklecklicher Teil den Weg aus einem Angestelltenverhältnis heraus – bei manchen über viele Jahre, bei anderen nur relativ kurz.

Vor allem letztere sollten dieses Kapitel genau durchlesen. Denn in aller Regel bedeutet das Angestelltenverhältnis, dass damit Zahlungen in die staatlichen Rentenkassen geleistet wurden. Bloß: Erst wenn diese mindestens fünf Jahre betrugen, entsteht daraus ein Rentenanspruch. Viele Gründer, die diese Jahre nicht erreichten oder nur knapp überschritten, entscheiden sich dazu, mit der Selbstständigkeit sämtliche Kontakte zum staatlichen Rentensystem zu kappen – und begehen so einen oft verhängnisvollen Fehler.

  • Wurde die Mindesteinzahlungszeit noch nicht erreicht, besteht zwar die Option, sich die eingezahlten Beiträge zurückerstatten zu lassen – allerdings umfasst dies nur den Arbeitnehmeranteil. Die in die Kassen einbezahlten Arbeitgeberanteile, also immerhin fünfzig Prozent, verfallen hingegen.
  • Wurde die Einzahlungszeit nur leicht überschritten, ist der Rentenanspruch äußerst gering und im Alter kaum mehr als ein Zubrot. Genaueres zeigt ein Rechentool der deutschen Rentenversicherung.

An diesem Punkt sollten Selbstständige bedenken, dass im Prinzip jeder in Deutschland die Option hat, freiwillig in die gesetzlichen Rentenkassen einzuzahlen – das gilt auch für Selbstständige uneingeschränkt. Und wer in seinem Berufsleben zumindest eine Ausbildung absolviert hat, ferner Kinder erzogen hat (oder erziehen will), oder anderweitig als Angestellter Kontakt mit dem staatlichen Rentensystem hatte, sollte auch als Selbstständiger darüber nachdenken, diesen Kontakt aufrecht zu erhalten. Andernfalls hätte er im Alter nur Anspruch auf die Grundsicherung.

Zudem kann die monatliche Beitragshöhe sehr frei gewählt werden. Sie beginnt (Zahlen für 2020) bei moderaten 83,70 Euro und kann bis zu 1283,40 Euro betragen. Auch hat die freiwillige Versicherung den Vorteil, dass sie – entgegen vielen privaten Modellen – im höchsten Maß flexibel und jederzeit kündbar ist.

Nicht für alle, aber viele Selbstständige ist die freiwillige staatliche Rentenversicherung das bessere Modell – das gilt besonders unter dem Eindruck der Alternative, der Rürup-Rente. Sie gilt zwar landläufig als Universal-Altersvorsorge für Selbstständige, das ist jedoch nur die halbe Wahrheit: Ihre Effektivität ist an das Einkommen, damit den Steuersatz und somit die Höhe der staatlichen Förderung gebunden.

Anders formuliert: Je weniger das eigene Unternehmen durch seine Ausrichtung dazu geeignet ist, seinem Besitzer große Umsätze zu bescheren, desto weniger ist für ihn die Rürup-Rente eine sinnvolle Investition.

Nicht die Mitarbeiter vergessen

Mehr als die Hälfte aller Selbstständigen in Deutschland arbeitet allein ohne Angestellte. Allerdings sollten diejenigen, die welche haben, nicht vergessen, wie die Rentensituation für viele davon aussieht. Gerade junge Generationen blicken auf eine reichlich unsichere Zukunft mit einem aktuell unbekannten Renteneintrittsalter und einer Gewissheit, dass die staatliche Rente nur einen Bruchteil ihres Einkommens betragen wird.  

Hier sollten Selbstständige die seit 2019 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz bestehende Pflicht zum Arbeitgeberzuschuss in die betriebliche Altersvorsorge nicht als Last empfinden. Im Gegenteil, gerade bei der Generation, die jetzt auf den Arbeitsmarkt strömt, spielen gute Konditionen einer betrieblichen Altersvorsorge eine wichtige Rolle bei der Wahl des Arbeitgebers. Anders ausgedrückt: Hier mehr zu liefern als nur die reine Pflichterfüllung, kann sich für Selbstständige in einem besseren, effektiveren, zufriedeneren Team niederschlagen.

Doch abermals gilt: Das ist ein Thema, über das man sich umfangreich beraten lassen, keinesfalls nur aus dem Bauch oder auf das eigene Wissen gestützt entscheiden sollte. 


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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