Gewerbe ummelden – unkompliziert in nur 5 Schritten

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 28 Mai, 2024
Lesezeit Minuten.
In Ihrem Unternehmen steht eine Änderung an und Sie fragen sich, ob Sie Ihr Gewerbe ummelden müssen? Das ist in bestimmten Situationen notwendig, in anderen freiwillig, aber nicht für alle Veränderungen ausreichend. Lesen Sie hier, wann Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wie Sie dabei vorgehen und welche Kosten dafür anfallen können.  

Schnellcheck Gewerbe ummelden – die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Sie suchen Informationen zur Gewerbeummeldung? Vielleicht haben Sie sich dabei schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Was brauche ich, um ein Gewerbe umzumelden?
    Sie brauchen das offizielle Formular für die Gewerbeummeldung oder den Zugang zum Online-Verfahren, einen Identitätsnachweis und je nach Situation noch weitere Unterlagen wie den Handelsregisterauszug, die Handwerkskarte oder die Erlaubnisurkunde für Ihr Gewerbe.
  • Kann man ein Gewerbe auf eine andere Person ummelden?
    Nein, dafür genügt es nicht, dass Sie Ihr Gewerbe ummelden. Stattdessen melden Sie es ab und die andere Person für sich ein Gewerbe anmelden.
  • Was passiert, wenn man ein Gewerbe nicht ummeldet?
    Dafür kann die Behörde ein Bußgeld verhängen. Ob und in welcher Höhe sie davon Gebrauch macht, hängt von der Dauer der Verzögerung, der individuellen Situation und der örtlichen Gebührensatzung ab.

Der nächste Abschnitt beschreibt, in welchen Situationen Sie Ihr Gewerbe ummelden müssen oder können, und wann stattdessen eine Abmeldung und erneute Anmeldung notwendig ist.

Gründe für eine Gewerbeummeldung

Eine Ummeldung kommt in Betracht, wenn sich für Ihr bereits bestehendes und angemeldetes Gewerbe eine Änderung ergibt. In bestimmten Situationen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden, in anderen können Sie das freiwillig erledigen.

Rechtsgrundlage für die Meldepflicht ist § 14 der Gewerbeordnung (GewO), der die An- und Ummeldung von stehenden Gewerben (mit festem Betriebssitz) regelt. § 55 c GewO dehnt diese Pflicht auf bestimmte Reisegewerbe (ohne festen Betriebssitz) aus. Bei diesen Änderungen müssen Sie gemäß §14 Abs. 1 GewO Ihr Gewerbe ummelden:

  • Umzug des Unternehmens beziehungsweise einer Niederlassung innerhalb der Stadt oder Gemeinde
  • Erweiterung des Gewerbes, sodass zusätzliche Leistungen hinzukommen, die für den bestehenden Betrieb nicht üblich sind (Beispiel: Sie betreiben in Ihrem Buchladen jetzt zusätzlich ein kleines Café.)
  • Änderung des Gewerbes (Beispiel: Sie geben Ihren Buchladen auf und betreiben stattdessen ein Café.)
  • Namensänderung des Gewerbetreibenden (zum Beispiel durch Heirat)

Weitere neue Sachverhalte können Sie freiwillig melden. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Das gilt unter anderem in folgenden Situationen:

  • Aufgabe einzelner Tätigkeiten, die im Gewerberegister gelöscht werden sollen
  • Nebenerwerb wird Haupterwerb oder umgekehrt
  • Zweigstelle wird Hauptniederlassung oder umgekehrt
  • Änderung der Wohnanschrift des Gewerbetreibenden
  • Änderung des Firmennamens

Darüber kann es zu Veränderungen kommen, bei denen eine einfache Ummeldung nicht möglich ist. Stattdessen muss es abgemeldet und mit den aktualisierten Merkmalen oder am neuen Standort wieder angemeldet werden. Das ist der Fall bei:

  • Verlegung des Unternehmensstandorts beziehungsweise einer Niederlassung in eine andere Stadt oder Gemeinde
  • Übertragung des Unternehmens auf eine andere Person
  • Bei Personengesellschaften: Wechsel des geschäftsführenden Gesellschafters
  • Wechsel der Rechtsform

Die Gewerbeordnung als Rechtsgrundlage dieser Vorschriften ist ein Bundesgesetz. Ihre Ausführung obliegt jedoch den Ländern und Gemeinden, weshalb sich der Ablauf des Verfahrens in einigen Details unterscheiden kann.

Schritt für Schritt: Wie melde ich ein Gewerbe um?

Beachten Sie die Informationen auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde, bevor Sie Ihr Gewerbe ummelden. Hier finden Sie alle wichtigen Details zum genauen Ablauf. Im Wesentlichen sind folgende Schritte notwendig.

Schritt für Schritt - Wie melde ich ein Gewerbe um

1. Klären, wer das Gewerbe ummelden muss

Es muss immer die Person das Gewerbe ummelden, die es auch angemeldet hat. Bei einem Einzelunternehmen ist das der Inhaber selbst.

Für Personengesellschaften (KG, OHG, GbR) erfolgt die Ummeldung durch den persönlich haftenden Gesellschafter. Wenn es mehrere davon gibt, muss jeder ein eigenes Formular ausfüllen.

Nur ein Formular müssen hingegen juristische Personen (GmbH, UG, AG) abgeben. Verantwortlich dafür sind die gesetzlichen Vertreter, deren Namen im Formular und gegebenenfalls auf dem Beiblatt eingetragen werden.

2. Ansprechpartner recherchieren

Ihr Gewerbe melden Sie dort um, wo Sie es angemeldet haben. Das ist das Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, wo sich Ihr Unternehmen beziehungsweise die Betriebsstätte befindet, gegebenenfalls auch das Bürgerzentrum. Informieren Sie sich vorab auf der Website der zuständigen Behörde über das Verfahren, da es in dieser Hinsicht leichte Unterschiede geben kann.

Sie müssen nicht unbedingt persönlich vorsprechen, sondern können die Unterlagen auch per Post senden. Die Übermittlung per E-Mail ist in der Regel nicht möglich. Aber immer häufiger wird ein Online-Verfahren angeboten, allerdings noch nicht überall. 

Die persönliche Abgabe hat den Vorteil, dass Sie Fragen klären können und die Vollständigkeit der Unterlagen sofort überprüft wird. Informieren Sie sich, ob Sie dafür einen Termin vereinbaren müssen.

3. Unterlagen zusammenstellen

Folgende Unterlagen müssen Sie für eine Gewerbeummeldung einreichen:

  • ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag bei juristischen Personen in Gründung
  • ggf. Handwerkskarte oder Eintragung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe
  • ggf. Erlaubnisurkunde bei erlaubnispflichtigem Gewerbe
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigung bei ausländischen Gewerbetreibenden
  • ggf. Vertretungsvollmacht, falls nicht der Gewerbepflichtige selbst die Ummeldung durchführt

Das Formular stellen die meisten Stadt- und Gemeindeverwaltungen zum Download bereit, Sie erhalten es aber auch in Papierform bei der Behörde. Grundsätzlich legen Sie Kopien der Anlagen bei. Wenn Sie den Antrag persönlich abgeben, kann auch die Vorlage der Originaldokumente genügen. Informieren Sie sich vorher darüber. Es ist möglich, dass die Behörde in besonderen Fällen noch weitere Unterlagen anfordert.

4. Formular ausfüllen

Wenn Sie Ihr Gewerbe ummelden, geben Sie im Formular oder im Online-Verfahren folgende Informationen an:

  • Entgegennehmende Stelle und Gemeindekennzahl (oft bereits voreingetragen)
  • Allgemeine Angaben zur Person und zum Unternehmen
  • Welche Tätigkeit nach der Änderung neu und/oder weiterhin ausgeübt wird
  • Grund der Gewerbeummeldung
  • Datum der Änderung
  • Angaben zu beschäftigten Mitarbeitern
  • Wofür erfolgt die Ummeldung (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle, Reisegewerbe)
  • Angaben im Fall einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit, eines Handwerksbetriebs oder wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben
  • Bei juristischen Personen mit mehreren Vertretungsberechtigten Angaben zu diesen, ggf. auch auf dem Beiblatt

Beachten Sie, dass Sie ein Papierformular eigenhändig unterschreiben müssen. Bei einer Online-Ummeldung genügt als Ersatz für die eigenhändige Unterschrift häufig eine Selbsterklärung zur Identität. Die Behörde kann aber auch andere Methoden zur Identitätsfeststellung vorschreiben, etwa die Funktion des elektronischen Personalausweises, De-Mail oder ein PIN-TAN-Verfahren. Das regelt § 2 Abs. 2 der Gewerbeanzeigenverordnung.

Berlin verlangt beispielsweise für Online-Gewerbemeldungen generell eine Identitätserklärung, die nur in Ausnahmefällen durch die Abgabe einer ausgedruckten und per Hand unterschriebenen Meldebestätigung ergänzt werden muss.

5. Gewerbeummeldung durchführen

Während einer Online-Ummeldung leitet Sie ein Assistent Schritt für Schritt durch den Prozess. Dabei werden Sie auch aufgefordert, die notwendigen Anlagen hochzuladen. Das heißt, Sie müssen diese vorab digitalisieren, zum Beispiel scannen. Achten Sie auf die zulässige Dateigröße.

Die Bescheinigung für die Gewerbeummeldung können Sie beim Online-Verfahren häufig sofort herunterladen. Andernfalls wird sie Ihnen zugesendet oder Sie erhalten sie bei einer persönlichen Abgabe direkt. Voraussetzung ist jeweils, dass die Angaben und Unterlagen vollständig sind.

Kosten für die Gewerbeummeldung

Die Gebühren sind in den Verwaltungsgebührenordnungen der Länder sowie in den örtlichen Gebührensatzungen geregelt. Sowohl die Höhe als auch die Art der Ermittlung unterscheiden sich von Ort zu Ort. Dabei liegt die Spanne zwischen etwa 15 und 50 Euro für ein Unternehmen.

Häufig fallen für natürliche und juristische Personen unterschiedliche Preise an. Mehrere gesetzliche Vertreter von juristischen Personen (Kapitalgesellschaften) kosten mitunter zusätzlich, sodass auch mehr als 100 Euro für eine Gewerbeummeldung anfallen können. Die Online-Ummeldung ist in einigen Städten preisgünstiger als die klassische Variante auf Papier. Freiwillige Ummeldungen sind oft kostenlos.

Die Gebühren bezahlen Sie entweder direkt bei der persönlichen Abgabe oder Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Bei einer Online-Ummeldung können Sie meist aus mehreren Bezahlmethoden wie Kreditkarte, PayPal oder Lastschrift wählen. Welche zur Verfügung stehen, unterscheidet sich von Ort zu Ort.

Bußgelder und Fristen

Gebühren können weiterhin in Form von Bußgeldern entstehen, wenn Sie die Gewerbeummeldung trotz Anzeigepflicht versäumen. Grundsätzlich müssen Sie zum Zeitpunkt der Änderung Ihr Gewerbe ummelden. Eine Frist nennt die Gewerbeordnung dafür nicht.

Ab welcher Verzögerung Sie mit einem Bußgeld rechnen müssen und wie hoch dieses ist, hängt von den örtlichen Regelungen ab. Bis zu 4 Wochen dürften in den meisten Fällen kein Problem sein. Falls Sie die Gewerbeummeldung vergessen haben, holen Sie diese so schnell wie möglich nach. Denn davon hängt es ab, ob ein Bußgeld erhoben wird und wie hoch dieses ist. Bis zu 1.000 Euro sind möglich.

FAQ: 10 wichtige Fragen zum Thema Gewerbe umschreiben

Sie suchen noch ganz bestimmte Informationen zum Thema „Gewerbe ummelden“? Die FAQ-Antworten gehen auf einige konkrete Sachverhalte ein:

1. Ab wann gilt die Gewerbeummeldung?

2. Was sind die nächsten Schritte nach der Gewerbeummeldung?

3. Was passiert bei einem Rechtsformwechsel mit meinem Gewerbe?

4. Wie melde ich ein Haupt- in ein Nebengewerbe um, oder umgekehrt?

5. Wie kann ich ein Kleingewerbe ummelden?

6. Wann muss ich ein Reisegewerbe ummelden?

7. Wo melde ich mein Gewerbe bei einem Standortwechsel um – am neuen oder alten Ort?

8. Muss ich mein Gewerbe nach einem privaten Umzug ummelden?

9. Erfordert die Änderung des Firmennamens eine Gewerbeummeldung?

10. Gewerbe ummelden nach Hochzeit und Namensänderung – ist das notwendig?

Details im Ablauf und bei der Gebührenberechnung unterscheiden sich von Ort zu Ort. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Fazit: Gewerbe ummelden nicht vergessen

Eine Gewerbeummeldung ist weder aufwendig noch teuer. Besonders schnell erledigen Sie das online, was aber noch nicht alle Städte und Gemeinden anbieten. Es ist jedoch wichtig, dass Sie wissen, in welchen Situationen Sie Ihr Gewerbe ummelden müssen. Denken Sie daran, dies möglichst zügig zu erledigen, um eventuelle Bußgelder zu vermeiden.


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Jetzt mit Roul Radeke, dem Autor dieses Beitrags vernetzen:

Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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