Markenrecherche: So prüfen Sie vor der Anmeldung, ob Ihre Marke frei ist

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 5 Oktober, 2026
Lesezeit Minuten.
Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft Ihre Markenanmeldung auf formale und absolute Hindernisse. Was es ausdrücklich nicht prüft, sind entgegenstehende ältere Rechte Dritter. Diese Lücke müssen Sie selbst schließen, und zwar vor der Anmeldung. Diese Anleitung zeigt, wie eine Markenrecherche abläuft, welche Register Sie durchsuchen und wie Sie Treffer bewerten.  

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das DPMA prüft nicht auf möglicherweise entgegenstehende ältere Rechte Dritter. Es schreibt selbst: Das sollte der Anmelder vorab selbst machen.
  • Eine eingetragene Marke schützt Sie nicht vor einem Widerspruch. Der Inhaber einer älteren Marke kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung widersprechen.
  • Entscheidend ist nicht Identität, sondern Verwechslungsgefahr, einschließlich der Gefahr des gedanklichen Inverbindungbringens.
  • DPMAregister ist kostenlos, bietet aber ausdrücklich keine Ähnlichkeitsrecherche.
  • Die Recherche läuft immer über zwei Achsen: das Zeichen und die Waren- und Dienstleistungsklassen.

Achtung!

Eine erteilte Eintragung ist kein Freibrief. Weil das Amt ältere Rechte nicht prüft, kann eine Marke eingetragen werden und trotzdem fremde Rechte verletzen. Die Kosten dieses Irrtums trägt vollständig der Anmelder.

Warum die Recherche beim Anmelder liegt

Das DPMA prüft eine Anmeldung auf absolute Schutzhindernisse. Dazu gehören fehlende Unterscheidungskraft, rein beschreibende Angaben und Bösgläubigkeit. Das Amt stellt auf seinen Seiten aber ausdrücklich klar, dass es nicht auf möglicherweise entgegenstehende ältere Rechte Dritter prüft, und formuliert die Konsequenz unmissverständlich: Das sollte der Anmelder vorab selbst machen.

Damit ist die Aufgabenteilung klar. Das Markenamt beantwortet die Frage, ob Ihr Zeichen überhaupt schutzfähig ist. Die Frage, ob es jemand anderem in die Quere kommt, beantwortet niemand außer Ihnen.

Die Folgen einer versäumten Markenrecherche treffen Sie doppelt. Erstens droht der Widerspruch aus einer älteren Marke, der Ihre frisch eingetragene Marke wieder aus dem Markenregister befördert. Zweitens drohen Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz aus der Benutzung, und zwar unabhängig davon, ob Ihre Marke eingetragen ist.

Zwei Bedeutungen von Markenrecherche

Der Begriff wird für zwei sehr verschiedene Aufgaben verwendet, und wer sie verwechselt, recherchiert am eigenen Risiko vorbei.

Die rechtliche Markenrecherche prüft auf Kollision mit bestehenden Markenrechten. Sie beantwortet die Frage, ob Sie ein Zeichen benutzen und als Marke anmelden dürfen, ohne fremde Rechte zu verletzen. Sie ist damit die Vorstufe jeder Markenanmeldung. Darum geht es in diesem Beitrag.

Die strategische Markenrecherche untersucht Marktposition und Konkurrenz: Welche Marken sind in Ihrem Segment führend, wie treten sie auf, worüber spricht die Zielgruppe. Dafür nutzt man Branchenberichte, Fachmedien, Branchenverzeichnisse und eine Wettbewerbsmatrix, die Anbieter anhand definierter Kriterien vergleicht. Das ist Marktanalyse und gehört in die Positionierung, nicht in die Freigabeprüfung.

Beide sind nützlich, aber nur die erste schützt Sie vor einer Abmahnung. Definieren Sie deshalb vor jeder Recherche, welche der beiden Fragen Sie gerade beantworten wollen, und legen Sie die Kriterien vorher fest, statt sie unterwegs zu erfinden.

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Der rechtliche Maßstab: Verwechslungsgefahr

Wonach genau Sie suchen, ergibt sich im Markenrecht aus § 9 MarkenG. Die Vorschrift nennt drei Konstellationen, in denen eine jüngere Marke gelöscht werden kann.

Identität. Die Marke ist mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang identisch, und die Waren oder Dienstleistungen sind ebenfalls identisch. Das ist der einfache Fall, den auch eine simple Suche findet.

Verwechslungsgefahr. Wegen Identität oder Ähnlichkeit besteht „die Gefahr von Verwechslungen [...], einschließlich der Gefahr, daß die Marken gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden". Das ist der praktisch wichtigste Fall und zugleich der, den eine Datenbanksuche nicht automatisch liefert.

Bekannte Marken. Ist die ältere Marke im Inland bekannt, reicht bereits die unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung ihrer Unterscheidungskraft oder Wertschätzung, auch ohne Warenähnlichkeit.

Für Ihre Recherche heißt das: Sie suchen nicht nach Ihrem Zeichen, sondern nach allem, was Ihrem Zeichen so nahe kommt, dass ein durchschnittlicher Abnehmer die Herkunft verwechseln könnte. Ähnlichkeit entsteht im Klang, im Schriftbild und im Sinngehalt. Eine Ähnlichkeitsrecherche untersucht deshalb ausdrücklich phonetische und begriffliche Nähe, nicht nur die Schreibweise.

Die zwei Achsen jeder Recherche

Achse 1: Das Zeichen

Suchen Sie nicht nur die exakte Schreibweise. Relevant sind auch abweichende Schreibungen, Umlautvarianten, Getrennt- und Zusammenschreibung, Wortbestandteile, Übersetzungen und klangliche Nachbarn. Ein Zeichen kann schriftbildlich weit entfernt und klanglich fast identisch sein.

Achse 2: Die Waren- und Dienstleistungsklassen

Der Markenschutz gilt nicht allgemein, sondern für die in der Markenanmeldung genannten Waren und Dienstleistungen. Diese sind in der Nizza-Klassifikation geordnet, die insgesamt 45 Klassen umfasst: 34 für Waren und 11 für Dienstleistungen. Zwei identische Zeichen können nebeneinander bestehen, wenn sie in völlig verschiedenen Bereichen genutzt werden.

Für die Recherche bedeutet das: Definieren Sie zuerst, was Sie tatsächlich anbieten und anbieten werden. Dann suchen Sie in den zugehörigen Nizza-Klassen und in den benachbarten Klassen, in denen Ihre Abnehmer eine gemeinsame Herkunft vermuten könnten. Warenähnlichkeit endet nicht an der Klassengrenze.

Hinweis:

Klassen sind ein Ordnungssystem, keine Schutzgrenze. Die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen wird im Streitfall wirtschaftlich beurteilt, nicht nach der Klassennummer. Eine Recherche, die nur eine einzige Klasse prüft, ist unvollständig.

Welche Register Sie durchsuchen

REGISTERREICHWEITEKOSTEN
DPMAregisterdeutsche Marken: angemeldet, eingetragen, zurückgewiesenkostenlos
EUIPOUnionsmarken mit Wirkung für Deutschlandkostenlos
WIPO Global Brand Databaseinternationale Registrierungen mit Schutzerstreckungkostenlos
TMviewalle drei Bestände in einer Suchekostenlos

Die ersten drei sind relevant, weil eine Unionsmarke und eine international registrierte Marke mit Schutzerstreckung auf Deutschland Ihnen genauso entgegenstehen wie eine deutsche Marke. TMview ist kein eigener Bestand, sondern eine gemeinsame Oberfläche der beteiligten Ämter. Für einen schnellen Überblick ist der Einstieg dort bequem; für die belastbare Recherche gehen Sie anschließend in jedes Register einzeln, weil nur dort der vollständige Verfahrensstand steht.

Was DPMAregister kann und was nicht

Das DPMA stellt DPMAregister online und kostenfrei zur Verfügung. Für die Recherche stehen die Modi Basis, Erweitert und Experte bereit; die Trefferlisten sind konfigurierbar, sortierbar und herunterladbar, und zu jedem Treffer wird der aktuelle Register- sowie Rechts- und Verfahrensstand angezeigt.

Entscheidend ist die Grenze, die das Amt selbst benennt: Eine Ähnlichkeitsrecherche ist nicht möglich. Sie finden Marken, die Bestandteile mit Ihrem Wunschzeichen teilen, aber die Datenbank bewertet keine Ähnlichkeit für Sie. Das DPMA empfiehlt deshalb ausdrücklich, sowohl mit Platzhaltern beziehungsweise Trunkierung als auch nach einzelnen Wortbestandteilen zu suchen.

Genau hier liegt der Unterschied zwischen einer Identitäts- und einer Ähnlichkeitsrecherche. Die Identitätsrecherche können Sie selbst durchführen. Die zweite erfordert technische Unterstützung und Erfahrung: entweder erhebliche eigene Sorgfalt oder einen spezialisierten Dienstleister mit entsprechender Software.

Die Recherche Schritt für Schritt

  1. 1
    Ziel und Kriterien festlegen. Halten Sie fest, dass Sie die rechtliche Freigabe prüfen, und notieren Sie die genaue Schreibweise sowie alle Varianten, die Sie tatsächlich verwenden wollen.
  2. 2
    Waren und Dienstleistungen bestimmen. Listen Sie die Waren und Dienstleistungen auf, die Sie heute anbieten und was in den nächsten Jahren dazukommen soll. Ordnen Sie beides den Nizza-Klassen zu.
  3. 3
    Identitätsrecherche im Markenregister des DPMA durchführen. Exakte Schreibweise, dann mit Trunkierung, dann nach einzelnen Wortbestandteilen.
  4. 4
    Dasselbe bei EUIPO und WIPO. Eine deutsche Marke allein deckt Ihr Risiko nicht ab.
  5. 5
    Klangliche und schriftbildliche Nachbarn suchen. Vertauschte Vokale, doppelte Konsonanten, andere Endungen, Übersetzungen.
  6. 6
    Benachbarte Klassen prüfen. Überall dort, wo Ihre Abnehmer eine gemeinsame Herkunft vermuten könnten.
  7. 7
    Freie Kennzeichen prüfen. Unternehmensnamen und Geschäftsbezeichnungen genießen auch ohne Registereintrag Schutz. Ergänzen Sie Handelsregister- und Websuche.
  8. 8
    Treffer bewerten und dokumentieren. Siehe Raster unten.

Treffer bewerten: das Raster

Nicht jeder Treffer ist ein Problem. Bewerten Sie jeden Fund entlang dreier Fragen und halten Sie das Ergebnis schriftlich fest.

FRAGEGRÜNGELBROT
Wie ähnlich ist das Zeichen?anderes Wort, anderer Klang, anderer Sinngemeinsamer Wortstamm oder ähnlicher Klangidentisch oder nahezu identisch
Wie ähnlich sind Waren und Dienstleistungen?völlig anderer Wirtschaftsbereichangrenzender Bereich, gemeinsame Abnehmergleiche oder austauschbare Leistung
Wie steht es um die ältere Marke?gelöscht, abgelaufen, zurückgewiesenangemeldet, Verfahren offeneingetragen und in Benutzung

Zwei rote Antworten bedeuten in aller Regel: anderes Zeichen wählen. Eine Kombination aus Gelb und Rot gehört in eine anwaltliche Einschätzung, bevor Sie anmelden oder Geld in Gestaltung investieren.

Prüfen Sie beim Status der älteren Marke auch, ob sie tatsächlich benutzt wird. Eine eingetragene, aber seit Jahren unbenutzte Marke ist angreifbar. Das ist allerdings ein Verfahren mit eigenem Aufwand und Risiko, keine Abkürzung.

Nach der Anmeldung: die Widerspruchsfrist

Die Recherche endet nicht mit der Anmeldung. Nach § 42 MarkenG kann der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung mit älterem Zeitrang Widerspruch erheben, und zwar „innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung der Marke".

Diese drei Monate sind der Grund, warum eine saubere Recherche vor der Anmeldung so viel wert ist. Wer gründlich gesucht hat, geht dieser Frist ruhig entgegen. Wer nicht gesucht hat, erfährt erst hier, was er übersehen hat, und hat bis dahin bereits Logo, Website und Drucksachen bezahlt.

Die Anmeldung selbst kostet beim DPMA elektronisch 290 Euro einschließlich bis zu drei Klassen, auf Papier 300 Euro, und jede weitere Klasse 100 Euro. Wie das Anmeldeverfahren abläuft, welche Gebühren im Einzelnen anfallen und welche Fristen gelten, lesen Sie im Beitrag zur Markenanmeldung. Wenn Sie zunächst nur wissen wollen, ob Ihr Unternehmensname zulässig und frei ist, beginnen Sie bei der Firmennamensprüfung.

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Freie Kennzeichen: das übersehene Risiko

Die meisten Anleitungen enden bei den Markenregistern. Damit übersehen sie einen erheblichen Teil des Risikos.

Auch ohne Eintragung entstehen Kennzeichenrechte. Ein Unternehmensname, eine Geschäftsbezeichnung oder ein Werktitel kann Schutz genießen, ohne je in einem Markenregister aufgetaucht zu sein. § 42 MarkenG nennt neben dem Markeninhaber ausdrücklich auch den Inhaber einer geschäftlichen Bezeichnung mit älterem Zeitrang als widerspruchsberechtigt.

Für Ihre Recherche folgt daraus ein vierter Suchraum neben den drei Registern:

  • Handelsregister. Eingetragene Firmen, die Ihrem Zeichen nahekommen.
  • Websuche. Unternehmen, die unter einer ähnlichen Bezeichnung auftreten, ohne eingetragen zu sein.
  • Domains. Belegte Domains mit Ihrem Zeichen deuten oft auf einen aktiven Kennzeicheninhaber hin.
  • Branchenverzeichnisse und Plattformen. Vor allem dort, wo Ihre Abnehmer suchen.

Diese Suche liefert keine belastbare Rechtsauskunft, aber sie deckt die auffälligen Fälle auf. Wenn ein Unternehmen seit Jahren unter Ihrem Wunschzeichen im selben Markt auftritt, ist das ein rotes Signal, ganz gleich was die Register sagen.

Was die Recherche dokumentieren sollte

Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest, und zwar nicht nur die Treffer, sondern auch die Suche selbst. Ein brauchbares Rechercheprotokoll enthält je Durchgang das Datum, das durchsuchte Register, den verwendeten Suchbegriff samt Platzhaltern, die geprüften Klassen und die Zahl der Treffer.

Das hat zwei Zwecke. Erstens können Sie Monate später nachvollziehen, warum Sie einen Treffer als unkritisch eingestuft haben, statt die Bewertung neu zu erfinden. Zweitens zeigt ein Protokoll im Streitfall, dass Sie sorgfältig vorgegangen sind. Das ändert nichts an der Rechtslage, kann aber für die Frage der Vorwerfbarkeit erheblich sein.

Ergänzen Sie das Protokoll um eine Wiedervorlage. Warum das kein Formalismus ist, zeigt der nächste Abschnitt.

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Markenüberwachung: die Recherche nach der Eintragung

Eine Recherche ist eine Momentaufnahme. Sie sagt Ihnen, wie das Register an einem bestimmten Tag aussah, und sonst nichts. Neue Anmeldungen Dritter kommen laufend hinzu, und keine Behörde informiert Sie darüber.

Genau deshalb ist die Markenüberwachung die logische Fortsetzung der Recherche. Wer regelmäßig prüft, bemerkt eine kollidierende Anmeldung noch innerhalb der Widerspruchsfrist von drei Monaten. Wer nicht prüft, bemerkt sie erst, wenn die jüngere Marke bestandskräftig eingetragen ist. Dann bleibt nur noch der deutlich aufwendigere Weg über ein Löschungsverfahren oder eine Verletzungsklage.

Für die Überwachung gelten dieselben zwei Achsen wie für die Erstrecherche: das Zeichen und die Klassen. Praktisch heißt das, die identische und die trunkierte Suche in DPMAregister, im EUIPO-Bestand und in der WIPO Global Brand Database in festen Abständen zu wiederholen und die Trefferliste mit der letzten zu vergleichen. Spezialisierte Anbieter automatisieren das und melden nur die Abweichungen.

Ein zweiter Termin gehört in denselben Kalender. Nach § 47 MarkenG beträgt die Schutzdauer zehn Jahre, gerechnet vom Tag der Anmeldung an, und die Eintragung wird auf Antrag um jeweils zehn Jahre verlängert. Eine versäumte Verlängerung lässt die Marke erlöschen, und das Zeichen steht Dritten wieder offen.

Tipp:

Legen Sie zwei wiederkehrende Termine an, sobald die Eintragung vorliegt: einen kurzen Überwachungslauf in festen Abständen und eine Erinnerung ein Jahr vor Ablauf der zehnjährigen Schutzdauer. Beide zusammen kosten wenige Stunden im Jahr und ersetzen den teuersten Teil eines Markenkonflikts.

Wann sich eine professionelle Recherche lohnt

Eine eigene Identitätsrecherche ist immer sinnvoll und kostet nur Zeit. Eine beauftragte Ähnlichkeitsrecherche lohnt sich, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:

  • Der Name ist geschäftskritisch und lässt sich später nicht ohne erheblichen Schaden austauschen.
  • Sie investieren nennenswerte Beträge in Gestaltung, Verpackung oder Kampagnen.
  • Sie sind in einem dicht besetzten Markt mit vielen eingetragenen Marken und entsprechend dichtem Markenschutz unterwegs.
  • Ihre eigene Recherche hat gelbe Treffer ergeben, die Sie nicht sicher einordnen können.
  • Sie planen eine Ausweitung ins europäische Ausland.

Die Kosten einer solchen Recherche hängen vom Anbieter, vom Umfang und von der Zahl der geprüften Register ab. Holen Sie zwei Angebote ein und lassen Sie sich sagen, welche Register und welche Klassen konkret geprüft werden.

Die häufigsten Fehler

  • Nur nach dem exakten Wort gesucht. Der rechtliche Maßstab ist Verwechslungsgefahr, nicht Identität. Wer nur die exakte Schreibweise prüft, prüft den seltensten Fall.
  • Nur eine Klasse geprüft. Warenähnlichkeit endet nicht an der Klassengrenze. Benachbarte Bereiche gehören dazu.
  • Nur das deutsche Register geprüft. Unionsmarken und international registrierte Marken mit Schutzerstreckung wirken in Deutschland genauso.
  • Die Eintragung für einen Beweis gehalten. Das Markenamt prüft ältere Rechte nicht. Eine Eintragung sagt nichts darüber, ob Sie mit Ihrer Markenanmeldung fremde Rechte verletzen.
  • Erst nach der Investition recherchiert. Die Markenrecherche kostet Zeit, die Korrektur kostet das Erscheinungsbild und im schlechtesten Fall Schadenersatz.
  • Das Ergebnis nicht dokumentiert. Halten Sie fest, wann Sie was in welchem Register gesucht haben. Das hilft bei der späteren Bewertung und zeigt im Streitfall, dass Sie sorgfältig vorgegangen sind.

Häufig gestellte Fragen

1. Ist die Markenrecherche kostenlos?

2. Prüft das DPMA meine Marke auf ältere Rechte?

3. Was ist der Unterschied zwischen Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche?

4. Wie lange kann jemand gegen meine Marke vorgehen?

5. Reicht es, nur das deutsche Register zu durchsuchen?

6. Wie oft sollte ich meine Marke überwachen?

7. Was mache ich bei einem ähnlichen Treffer?

Fazit

Die Markenrecherche ist die Arbeit, die das Markenamt Ihnen ausdrücklich nicht abnimmt. Sie läuft über zwei Achsen, das Zeichen und die Klassen, und über die drei maßgeblichen Register, für die TMview den bequemen Einstieg bietet. Entscheidend ist nicht allein, ob Marken identisch sind, sondern ob eine Verwechslungsgefahr besteht. Die kostenlose Datenbank des DPMA ermöglicht zwar die Recherche nach bestehenden Marken, nimmt Ihnen die rechtliche Beurteilung ihrer Ähnlichkeit jedoch nicht ab.

Ihr nächster Schritt: Legen Sie Zeichen und Klassen schriftlich fest und führen Sie die Identitätsrecherche in DPMAregister, bei EUIPO und in der WIPO Global Brand Database selbst durch. Bewerten Sie jeden Treffer mit dem Raster oben. Erst wenn kein roter und kein ungeklärter gelber Treffer übrig bleibt, gehen Sie in die Anmeldung.


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Jetzt mit Roul Radeke, dem Autor dieses Beitrags vernetzen:

Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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