Das EuGH Urteil zur Zeiterfassung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14. Mai 2019 beschlossen, dass die Zeiterfassung ein unentbehrlicher Bestandteil des Arbeitnehmerschutzes ist. Daraus folgend ergibt sich ein Bedarf an Zeiterfassungssystemen und gesetzlichen Regelungen, die einerseits auf die geleisteten Überstunden und andererseits auf die Vertrauensarbeitszeiten Bezug nehmen und in der täglichen Geschäftspraxis Anwendung finden.
Derzeit gibt es keine nationalen Regelungen im Hinblick auf die Arbeitszeiterfassung. Nach deutscher Rechtslage beträgt eine werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden. Über die normale Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden müssen dokumentiert werden. Die erwähnte Dokumentation betrifft jedoch nicht direkt die Arbeitszeiterfassung, sondern den Ausgleichszeitraum entsprechend § 3 Satz 2 ArbZG.
Um diesen Zustand zu ändern, müssen die EU-Mitgliedstaaten erst mal relevante Gesetzesentwürfe einbringen. Somit besteht für die Unternehmen noch kein Handlungsbedarf, was nicht heißen soll, dass sie aus eigener Initiative entsprechende Maßnahmen nicht ergreifen können. In bestimmten Arbeitsverhältnissen, darunter in der Schichtarbeit, ist die Arbeitszeiterfassung bereits Pflicht. Anders sieht es aus bei jenen Unternehmen, die sich flexiblen Arbeitsplatzmodellen zugewandt haben.
Wird das Thema Zeiterfassung in Startups vernachlässigt? Bildquelle: Depositphotos.com
Zeiterfassung für Arbeitswelt 4.0
Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt und wird voraussichtlich auch in Zukunft große Umbrüche mit sich bringen. Die Art und Weise, wie die Menschen miteinander kommunizieren und arbeiten, ist durch technologische Innovationen wie beispielsweise Software zur Arbeitszeiterfassung beeinflusst. Hier gibt es diverse Anbieter, wie zum Beispiel edtime. Mobiles Arbeiten und Home-Office treten anstelle von starren Arbeitszeitmodellen. Die Vertrauensarbeitszeit bringt Flexibilität und steigert langfristig die Mitarbeiterproduktivität.
Die Arbeitswelt 4.0, die das Arbeiten von 9 bis 17 Uhr im Büro und eine Fünf-Tage-Woche häufig als überflüssig betrachtet, steht im Konflikt mit der Zeiterfassung zwecks Gewährleistung eines besseren Schutzes der Arbeitnehmer. Einerseits wollen die Unternehmen die Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeiten gewährleisten, um den modernen Marktanforderungen gerecht zu werden. Andererseits sind sie strikt an gesetzliche Vorgaben gebunden.
Die Arbeitszeiterfassung könnte einen gewissen Rückschritt sowohl für Mitarbeiter als auch Unternehmen bedeuten. Eine zunehmende Anzahl von Mitarbeitern wünscht eine bessere Work-Life-Balance, die sich unter anderem durch die Vertrauensarbeitszeit verwirklichen lässt. Besonders für Personen, die der Selbständigkeit nachgehen oder in einem jungen Startup arbeiten, erweist sich eine penible Zeiterfassung nicht selten als Hindernis.
Zeiterfassung im jungen Startup
Der Aufbau eines leistungsfähigen Startup-Ökosystems erfordert viel Zeit und Mühe. Der Einsatz einer auf Bedürfnisse des jungen Unternehmens zugeschnittenen Software hilft dabei, die Effizienz entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu steigern und den anspruchsvollen Kundenerwartungen nachzukommen. Viele Existenzgründungen sehen ihren Erfolg in fachlich hochqualifizierten Mitarbeitern, die notwendige Zeitressourcen zur Verfügung stellen können.
Dies bedeutet für viele Startup-Mitarbeiter, dass sie eine gewisse Anzahl von Überstunden zu leisten haben, die gar nicht oder zu wenig genau dokumentiert werden. Hier stellt sich die Frage, inwiefern das oben angesprochene EuGH Urteil die Arbeitsweise im Startup-Umfeld bestimmt. Ist es überhaupt möglich, die Arbeitszeiterfassung 1.0 in der Arbeitswelt 4.0 mit Erfolg anzuwenden? Kann ein junges Startup sich es leisten und trotzdem wettbewerbsfähig bleiben?
Eine digitale Zeiterfassung in Produktionsbetrieben bietet sich als eine mögliche Lösung an. Sie gewährt allen Mitarbeitern den nötigen Schutz, und zwar auch dann, wenn sie im Home-Office und unterwegs via Smartphone oder andere Mobilgeräte arbeiten. Die Software zur Zeiterfassung muss nicht zwangsläufig komplex sein, um den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden. Ganz im Gegenteil: „In der Einfachheit liegt die Genialität“.