Videoüberwachung: Ein Schutz vor Einbruch und Vandalismus
Die Überwachung per Kamera wird vielerorts emotional debattiert. Die Ansichten gehen dabei weit auseinander, denn was die einen als wichtigen Schutz vor Kriminalität erachten, gilt für die anderen als Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit. Dennoch lässt sich der Nutzen für Industrie- und Gewerbeimmobilien nicht leugnen. Die folgenden Vorteile stehen bei der Videoüberwachung im Vordergrund:
- Besonders dort, wo große Flächen gegen Einbruch, Vandalismus oder Spionage gesichert werden sollen, hilft diese technische Lösung weiter.
- Die Überwachung verbessert die Arbeitssicherheit und schützt sowohl Kunden als auch Mitarbeiter vor Übergriffen.
- Parkplätze sowie Ladeflächen sind ebenfalls ein Gelände, das von dem Schutz einer solchen Maßnahme profitiert.
- Wertgegenstände und Gelder im Allgemeinen können mithilfe einer Videoüberwachung geschützt werden, ebenso wie weitere wichtige Güter.
- Eine offen montierte Überwachungskamera hat gleichzeitig eine abschreckende Wirkung, sodass kleinere Vergehen nur selten begangen werden.
Rechtlich gesehen spricht ebenfalls nichts gegen eine Überwachung von Geschäftsgebäuden oder Büros. Beides ist gesetzlich erlaubt, solange die Menschen, die sich dort aufhalten, darüber in Kenntnis gesetzt sind. Wichtig ist in einem solchen Fall, dass es sich dabei um hochauflösende Netzwerkkameras handelt. Nur sie können die Gesichter oder Autokennzeichen zuverlässig erkennen und somit einen umfassenden Schutz sicherstellen.
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Was sind die Gründe für die Videoüberwachung?
Die Videoüberwachung für Gewerbe verspricht unterschiedliche Vorteile. Allerdings mögen sich die Gründe für die einzelnen Unternehmen oder die Industrien voneinander unterscheiden. Denn obwohl in Deutschland jeder zweite Betrieb von Wirtschaftskriminalität betroffen ist, sollen mithilfe der Videoüberwachung unterschiedliche Probleme gelöst werden. Ein System, dass auf die Gesichtserkennung ausgelegt ist, kann das Unternehmen zuverlässig dabei unterstützen, dem Ganzen Einhalt zu gebieten.
Ein weiterer wichtiger Grund ist die Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter. Durch die Videoüberwachung im Gewerbe können viele Straftaten bereits bekämpft werden, bevor sie überhaupt entstehen. Die Hemmschwelle liegt in einem solchen Fall deutlich höher und erfordert zusätzliche Planung, sodass ein spontaner Einbruch meist nicht infrage kommt.
Aber natürlich kann ein Unternehmen auch gänzlich andere Ziele mit der Überwachung verfolgen: Produktionsprozesse zu optimieren oder zu prüfen fällt deutlich leichter, wenn die notwendige technische Unterstützung dafür bereitsteht. Allerdings müssen hierbei die gesetzlichen Regeln befolgt werden. Im Zweifelsfall ist es stets ratsam, sich vorab von einem juristischen Experten beraten zu lassen.
Videoüberwachung für Gewerbe: Die Vorteile, Bildquelle: Stock Images by Depositphotos
Rechtliche Rahmenbedingung: Was sagt das Gesetz?
Die Grundlage für die Videoüberwachung in Deutschland ist das Bundesdatenschutzgesetz. Es regelt, welche Daten erhoben und wie sie gespeichert werden dürfen. Zwar gab es kürzlich eine umfassende Anpassung der Rechtsgrundlage, doch betrafen die großen Änderungen vor allem die Überwachung im privaten Bereich.
Das bedeutet beispielsweise, dass die Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Orten mittlerweile prinzipiell gestattet ist. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie einem berechtigten Interesse oder dem Hausrecht zugutekommt.
In diesem Fall muss der Zweck bereits im Vorfeld definiert sein und die Videoüberwachung ist dazu gezwungen, in einem vertretbaren Maßstab zum angedachten Grund zu stehen. Als milderes Mittel eingesetzt, gilt es zuerst das Mittelmaß auszuschöpfen, bevor weitere Maßnahmen denkbar sind. Zusätzlich dazu muss das Gelände entsprechend gekennzeichnet sein - egal ob es sich um einen Parkplatz, ein Werksgelände oder ein Gebäude handelt. Ein Hinweisschild anzubringen ist eine solche Möglichkeit.
Damit die Videoüberwachung zulässig ist, müssen vor allem die Industrie- und Gewerbeobjekte einem genaueren Blick unterzogen werden. Denn sämtliche Aufnahmen dürfen ausschließlich die eigenen Objekte aufzeichnen, nicht aber die angrenzenden Flächen oder Gebäude. Sollten Bereiche außerhalb des Betriebsgeländes ebenfalls überwacht werden, ist eine vorherige Absprache mit den Eigentümern notwendig. Ferner gilt, dass die Daten gelöscht werden müssen, sobald sie ihren Zweck erfüllt haben.
Überwachung am Arbeitsplatz: Inwiefern ist das möglich?
Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz gehört zu den häufigsten Arten der nicht öffentlichen Überwachung. Wer ein solches Vorgehen anstrebt, sollte die Interessen aller Beteiligten im Blick behalten. Grundsätzlich ist eine Überwachung über die zugehörige Betriebsvereinbarung zu regeln und schließt einige Bereiche von vorneherein aus. So dürfen beispielsweise privat genutzte Räume nicht mit Kameras ausgestattet werden. Das gilt selbstverständlich auch für Pausenräume, Umkleidekabinen oder WC-Anlagen.
Sicherheitsrelevante Räume hingegen dürfen mit Überwachungskameras ausgestattet werden. Dazu gehören beispielsweise Tresorräume oder ebenfalls solche, an denen Geld oder Wertgegenstände aufbewahrt werden. Deshalb darf unter anderem auch der Kassenbereich im Geschäft mittels Videoüberwachung gesichert werden. Doch selbst hier gilt: Diese Maßnahmen sind nur dann zulässig, wenn die Betroffenen vorab über das Vorgehen informiert werden.
Versteckte Videoüberwachung: Ein Sonderfall
Eine private und versteckte Videoüberwachung ist eine heikle Angelegenheit und deshalb ausschließlich dann erlaubt, wenn ein konkreter Verdachtsfall vorliegt. Eine dauerhafte Überwachung der Mitarbeiter ohne einen dringenden Anlass ist deshalb nicht gestattet. Das bedeutet, dass der Einsatz einer Mini-Überwachungskamera lediglich zeitlich begrenzt erlaubt ist. Sämtliche erhobene Daten müssen im Anschluss gelöscht werden. Besteht kein konkreter Verdachtsfall und die Mitarbeiter werden dennoch per Überwachungskamera heimlich kontrolliert, können sie anschließend auf Schadensersatz klagen.
Im Zweifelsfall ist es deshalb sinnvoll, zuerst mit dem zuständigen Betriebsrat zu sprechen und das Thema direkt anzusprechen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Grund für die Videoüberwachung bekannt ist und es später keinen Anlass zur Sorge gibt.