Was ist ein Immobilienmakler?
Ein Immobilienmakler ist laut city-immobilienmakler.de eine Person, die sich um die Vermittlung von Wohnungen, Häusern und Grundstücken kümmert. Ein Makler wird vom Wohnungssuchenden oder vom Eigentümer eines Objekts engagiert. Demzufolge sucht er entweder nach geeigneten Objekten oder er kümmert sich darum, einen Mieter oder Käufer für eine Immobilie zu finden. Durch seine Expertise hilft er dabei, schnell einen optimalen Miet- oder Kaufvertrag abzuschließen.
Welche Aufgaben übernimmt ein Immobilienmakler?
Die wichtigste Aufgabe eines Immobilienmaklers besteht darin, Immobilienobjekte an Mieter oder Käufer zu vermitteln. Neben privaten Häusern und Wohnungen geht es häufig auch um Gewerbeflächen, Grundstücke oder Hausboote.
Wird ein Immobilienmakler von einem Eigentümer engagiert, der ein Objekt verkaufen oder vermieten möchte, sucht er nach dem passenden Interessenten. Er kümmert sich um alle anfallenden Vermittlungsaufgaben: Der Makler inseriert das Objekt ansprechend, koordiniert Besichtigungstermine und führt die Besichtigungen durch. Dabei beantwortet er alle Fragen der Interessenten.
Auch Wohnungssuchende können einen Makler beauftragen. In diesem Fall sucht er nach einem passenden Objekt, schätzt die Preise realistisch ein und hilft dabei, schnell eine geeignete Wohnung zu finden. Ein selbstständiger Immobilienmakler muss den Markt im Auge behalten und aktuelle Entwicklungen berücksichtigen. Aber auch die Kundenakquise und die Beratung sind wichtige Aufgaben eines selbstständigen Immobilienmaklers.
Selbstständig durchstarten als Immobilienmakler – so gelingt Ihnen der Start. Bildquelle: Depositphotos.com
Welche Fähigkeiten sollten Sie für den Job des Immobilienmaklers mitbringen?
Ein selbstständiger Immobilienmakler muss kompetent und professionell auftreten. Sie benötigen ein gutes Einfühlungsvermögen für Ihre Kunden sowie kaufmännisches Geschick. Folgende soziale Kompetenzen sind für einen Makler ebenfalls wichtig:
- Verkaufstalent
- Einsatzbereitschaft
- Kommunikationsfähigkeit
- Lernbereitschaft
- Verantwortungsbewusstsein
Immobilienmakler müssen sich permanent weiterbilden und über ein umfangreiches Fachwissen verfügen. Gleichzeitig müssen sie bei ihren Kunden aber nicht nur einen kompetenten, sondern auch sympathischen Eindruck hinterlassen.
Selbstständig als Immobilienmakler: diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Es gibt die Möglichkeit, alles von der Pike auf zu lernen, indem Sie eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Aber auch ein Quereinstieg ist möglich. Zwei Dokumente müssen Sie auf jeden Fall vorweisen können, um als Immobilienmakler selbstständig tätig zu werden:
1. Gewerbeschein
Selbstständige Immobilienmakler benötigen einen Gewerbeschein, den Sie beim Gewerbe- oder Ordnungsamt beantragen können. Schauen Sie am besten nach, ob es die Anträge online gibt, damit Sie diese schon vorab ausfüllen können. Sobald Sie Ihr Gewerbe erfolgreich angemeldet haben, bekommen Sie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister – und diesen benötigen Sie dann für das zweite wichtige Dokument: die Maklererlaubnis.
2. Die Maklererlaubnis
Jeder selbstständige Immobilienmakler benötigt eine behördliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung – kurz Makler- oder Gewerbeerlaubnis. Sie erhalten diese bei Ihrer Kreisverwaltung, also dem Landratsamt bei Landkreisen und dem Ordnungsamt bei kreisfreien Städten. Sie müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit Ihr Antrag auf Maklererlaubnis nicht abgelehnt wird. So dürfen Sie innerhalb der letzten fünf Jahre beispielsweise nicht aufgrund eines Verfahrens rechtskräftig verurteilt worden sein. Außerdem müssen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und es darf aktuell kein Insolvenzverfahren gegen Sie laufen. Um eine Maklererlaubnis zu erhalten, reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und vom Steuerarmt
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug des Gewerbezentralregisters
Für die Antragstellung müssen Sie mit einer mittleren dreistelligen Summe rechnen.