Riester-Rente für pflichtversicherte Selbstständige attraktiv
Ein Teil der Selbstständigen ist in den Sozialversicherungen pflichtversichert. Das trifft unter anderem auf Künstler, Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrkräfte zu. Für sie gelten dieselben Regelungen wie für Arbeitnehmer: Sie erhalten für ihre Riester-Rente eine jährliche Grundzulage von 175 Euro plus Zulagen für Kinder, wenn sie für diese Kindergeld empfangen. Die Kinderzulage liegt bei 185 Euro im Jahr, für ab 2008 geborene Kinder beträgt sie 300 Euro. Der Staat bezahlt diese Zulagen, wenn 4 % des Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag fließen. Die Förderbeträge dürfen Sparer einberechnen. Eine Steuerersparnis kann hinzukommen, das hängt von der Höhe der Riester-Beiträge und dem persönlichen Steuersatz ab. Für alle diese Selbstständigen empfiehlt sich die Riester-Rente, vor allem Eltern sollten sich die hohen Kinderzulagen nicht entgehen lassen. Darüber hinaus haben Selbstständige Anspruch auf diese Förderungen, wenn sie freiwillig Rentenversicherungsbeiträge bezahlen.
Lohnt sich die Riester-Rente für Selbstständige? Bildquelle: Depositphotos.com
Selbstständige mit unmittelbar förderberechtigtem Partner
Die meisten Selbstständigen sind nicht förderberechtigt, einige haben aber einen unmittelbar förderberechtigten Ehe- oder Lebenspartner. In diesem Fall spricht viel für einen sogenannten Huckepack-Vertrag. Der Partner schließt einen gewöhnlichen Riester-Vertrag ab und stellt sicher, dass seine Beiträge und die Förderbeträge 4 % des Bruttoeinkommens erreichen. Der Partner vereinbart einen weiteren Riester-Vertrag und bezahlt mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr. In diesem Fall freut sich auch der Selbstständige über die jährliche staatliche Grundzulage von 175 Euro, obwohl er nur einen geringen Eigenbeitrag leistet. Zudem können Partner mit Kindern beschließen, dass der Selbstständige die Kinderzulagen verbucht. Dieses Vorgehen eignet sich, wenn diejenige Person kaum Rentenansprüche gesammelt hat.
Riestern ohne staatliche Zulagen: Steuervorteile versus hohe Kosten
Wenn Selbstständige keine Chance auf die staatliche Riester-Förderung haben, können sie dennoch einen Vertrag abschließen. Das steht jedem frei. Sie sollten aber eingehend die Vor- und Nachteile abwägen. Auf WeltSparen lässt sich eine ganze Palette an Vorteilen einsehen. Als Pluspunkt verdient die steuerliche Behandlung Erwähnung. Im Gegensatz zu normalen Fondssparplänen verlangt der Staat während der Ansparphase keine Steuern auf Erträge. Bei der Riester-Rente gibt es eine nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase. Für viele bedeutet das eine finanzielle Ersparnis: Im Alter verzeichnen sie geringere Einkünfte als im Erwerbsleben, entsprechend wenig Steuern zahlen. Jeder sollte das individuell durchrechnen.
Dem stehen als Nachteil die hohen Kosten von Riester-Verträgen gegenüber. In der Regel fordern die Anbieter deutlich höhere Gebühren als bei gewöhnlichen Vorsorgeprodukten. Wer die staatlichen Zulagen erhält, profitiert insgesamt von einem beeindruckenden Plus. Die Gebühren fallen kaum ins Gewicht. Selbstständige ohne Förderanspruch sollten darauf jedoch ein Augenmerk legen und lieber eine andere Form der privaten Altersvorsorge vorziehen. Speziell Selbstständige mit höherem Einkommen sollten die staatlich geförderte Rürup-Rente wählen. Sie können ihre Beiträge umfangreich von der Steuer absetzen.
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