Umsatzsteuer in Deutschland: Versteuerungsarten
Das deutsche Steuersystem sieht zwei Versteuerungsarten vor. Sie können Ihre Umsatzsteuer entweder nach dem Prinzip der Ist-Versteuerung abführen, oder nach dem Prinzip der Soll-Versteuerung.
Die Summe Ihrer endgültigen Umsatzsteuerzahlung ist in beiden Fällen natürlich gleich hoch.
Beide Versteuerungsarten unterscheiden sich aber im Zeitpunkt der Versteuerung. Während Sie als Ist-Versteuerer die Umsatzsteuer erst mit Zahlungseingang abführen, wird Ihre Umsatzsteuer als Soll-Versteuerer sofort mit Rechnungsstellung fällig.
Was bedeutet Soll-Versteuerung?
Die Soll-Versteuerung wird häufig auch als Regelbesteuerungsart bezeichnet. Denn als Unternehmer sind Sie automatisch Soll-Versteuerer, sofern Sie keinen Antrag auf Ist-Besteuerung stellen.
Das bedeutet, Sie führen die Umsatzsteuer aus jeder Ihrer Rechnungen bereits zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung an das Finanzamt ab. Ob Ihr Kunde auch tatsächlich sofort bezahlt, ist hier nicht relevant.
Was bedeutet Soll-Versteuerung, Debitoor
Was bedeutet das für Sie als Unternehmer? Sie müssen beim Finanzamt prinzipiell in „Vorauskasse“ gehen. Sie strecken die Umsatzsteuer, die Sie von Ihrem Kunden erhalten, also erstmal „vor“. Gerade für Existenzgründer stellt das oft ein finanzielles Problem dar. Sie dürfen deshalb im Regelfall zur Ist-Besteuerung optieren.
… und wie funktioniert die Ist-Versteuerung?
Bei der Ist-Versteuerung versteuern Sie Ihre Umsätze erst mit Zahlungseingang der Rechnung. Wann Sie die Rechnung ausstellen, ist unerheblich – Sie führen die Umsatzsteuer erst ab, wenn der Kunde bezahlt hat.
Für Sie als Unternehmer bedeutet das eine höhere Liquidität und eine vereinfachte Liquiditätsplanung. Da Sie die Umsatzsteuer nicht wie im Fall der Soll-Versteuerung ‚vorstrecken‘ müssen, bleibt Ihnen mehr finanzieller Spielraum. Dies erleichtert die Planung und Verwaltung Ihrer verfügbaren Mittel erheblich.
Was bedeutet Ist-Versteuerung, Debitoor
Leider kann aber nicht jeder Unternehmer die Vorteile der Ist-Versteuerung wahrnehmen. Zur Ist-Versteuerung optieren dürfen Sie, wenn
- Ihr Vorjahres-Nettoumsatz unter 500.000€ lag oder
- Sie Kleinunternehmer sind und die Kleinunternehmerregelung beanspruchen oder
- Sie Freiberufler sind
So beantragen Sie die Ist-Versteuerung
Möchten Sie Ihre Umsätze nach der Ist-Versteuerung versteuern, können Sie dazu direkt einen Antrag beim Finanzamt stellen.
Ein amtliches Formular dafür gibt es nicht. Sie verfassen einfach ein formloses Anschreiben an Ihr Finanzamt, in dem Sie Ihren Wechsel zur Ist-Versteuerung beantragen. Eine kurze Begründung ist empfehlenswert.
Um Ihnen das Anschreiben zu erleichtern, können Sie hier auf einen kostenlosen Mustertext: Von Soll-Versteuerung auf Ist-Versteuerung wechseln zurückgreifen.
Ihr Status als Ist-Versteuerer muss vom Finanzamt bestätigt werden. Ist die Genehmigung erfolgt, können Sie ihre Umsatzsteuer bis auf Widerruf vonseiten des Finanzamtes nach dem Prinzip der Ist-Versteuerung abführen.
Ihre Umsatzsteuervoranmeldung als Ist-Versteuerer oder Soll-Versteuerer
Zur Verdeutlichung des Prinzips von Ist-Versteuerung und Soll-Versteuerung berechnen wir die jeweils fällige Umsatzsteuer anhand zweier Beispiele.
Beispiel 1:
Die selbstständige Musiklehrerin Anna Müller gibt zuhause regelmäßig Gesangsunterricht an private Schüler. Ihre Umsatzsteuervoranmeldung reicht sie monatlich ein. Im Januar hat sie Rechnungen im Wert von insgesamt 1.428€ brutto an ihre Schüler ausgestellt. Davon wurden 999,60€ direkt vor Ort bar bezahlt. Die restlichen 428,40€ sind hingegen noch ausständig.
Berechnung der Umsatzsteuer: Als Ist-Versteuerer muss Anna Müller im Rahmen ihrer Umsatzsteuervoranmeldung für Januar nur den Zahlbetrag von 999,60€ versteuern. Die restlichen ausstehenden 428,40€ versteuert sie erst, sobald sie auch die Zahlung dafür erhalten hat. Die Höhe ihrer Umsatzsteuervorauszahlung bei 19% USt. beträgt also 159,60€. Der Rechenweg lautet:
999,60€ / 119 x 19 = 159,60€
Beispiel 2:
Die IT Solutions GmbH bietet IT-Beratung für Geschäftskunden an. Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt monatlich. Im Januar stellt das Unternehmen Rechnungen im Wert von 1.500,95€ aus. Davon wurden 820,75€ noch im Januar beglichen, der restliche Zahlungsbetrag steht noch aus.
Berechnung der Umsatzsteuer: Da die IT Solutions GmbH Soll-Versteuerer ist, muss der komplette Rechnungsbetrag von 1500,95€ bereits in der Umsatzsteuervoranmeldung für Januar versteuert werden. Und das, obwohl es nur die Hälfte des Betrags auch tatsächlich schon erhalten hat. Das Unternehmen zahlt bei einem Steuersatz von 19% im Januar also 239,65€ Umsatzsteuervorauszahlung an das Finanzamt. Der Rechenweg lautet:
1500,95€ / 119 x 19 = 239,65€