Ein Gewerbe anmelden – ist es wirklich notwendig?
Viele Menschen, die nur gelegentlich gegen Entgelt Kleidungsstücke anfertigen, sind sich unsicher, ab wann eine Gewerbeanmeldung erfolgen muss. Diese Frage lässt sich einfach beantworten, sobald eine Gewinnabsicht besteht, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Dabei muss kein Gewinn von Anfang an erzielt werden, viele Jungunternehmer und Jungunternehmerinnen weisen im ersten Jahr Verluste auf. Trotzdem handelt es sich um eine Tätigkeit, welche beim Gewerbeamt und Finanzamt vorgestellt werden muss.
Ein Gewerbe anzumelden ist ein unkompliziertes und kostengünstiges Verfahren, anschließend folgt eine Anmeldung beim Finanzamt. Bein Nähen handelt es sich um ein Handwerk, somit ist eine Mitgliedschaft in der Handwerkskammer verpflichtend. Genaue Angaben zu der Gewerbeordnung sind im Gesetz nachzulesen.
Unser Tipp:
Unter Umständen macht es in Ihrem Fall auch Sinn, nur ein Kleingewerbe anzumelden.
Welche Versicherungen werden benötigt?
Neben den Sozialversicherungen ist es empfehlenswert, sich rechtlich zu schützen. Eine Berufshaftpflichtversicherung, beispielweise bei Hiscox, deckt Schadensfälle ab, die mit einer Schadensersatzforderung einhergehen können. Eine Berufshaftpflichtversicherung wird mit ihren Leistungen passend zu dem Tätigkeitsfeld ausgewählt. Auch wenn beim Nähen das Risiko zu Beginn überschaubar erscheint, gibt es viele Gefahrenquellen, welche einen teils sehr hohen Schadensersatz nach sich ziehen.
Folgende Fälle können unter anderem auftreten:
- Allergische Reaktionen auf das Material
- Teile vom Spielzeug, welche verschluckt wurden
- Hängenbleiben in Kleidungsstücken mit folgender Atemnot (vor allem bei Kindern)
- Lösen von Nähten mit darauffolgenden Abschnürungen
- Gerissene Leinen, die z. B. das Weglaufen des Hundes zufolge haben
- Küchenutensilien mit nicht ausreichender Hitzebeständigkeit (Verbrennungen)
- Finanzielle Schäden durch fehlerhafte Werbeartikel oder Artikel, welche weiterveräußert werden (mangelnde Qualität, Druckfehler)
Gewerblich nähen – So vermeiden Sie Fehler beim Start in die Selbständigkeit. Bildquelle: pixabay.com/de/photos/stoff-cambaya-textil-43354/
Internetseite – Viele Fallen beim Online-Handel
Die meisten Näherinnen und Näher, die ihre Produkte verkaufen, haben eine Online-Präsentation. Dabei kann es sich sowohl um einen Shop, als auch um eine reine Vorstellung handeln. Ob eine eigene Internetseite, ein Account bei Instagram oder Facebook oder ein Shop bei großen DIY-Anbietern wie Etsy oder Handmade at Amazon. Bei beiden Anbietern müssen eine Reihe an Kriterien erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem ein rechtsgültiges Impressum, die Seite muss DSGVO-konform sein, ebenso muss eine Widerrufsbelehrung einzusehen sein. Alle verwendeten Texte, Fotos, Bilder und Schriftarten müssen für die gewerbliche Nutzung zulässig sein. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte das Bildmaterial selbst anfertigen oder anfertigen lassen. Der Fotograf oder der Künstler muss seine Einwilligung zur gewerblichen Verwendung erteilen.
Tipp: Alle Rechne an Bildern und Texten sollte der Seiteninhaber sich schriftlich übertragen lassen, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Lizenzen und Rechte bei Stoffen, Schnittmustern und Maschinen
Vor allem am Anfang passieren diese Fehler sehr häufig: Es werden Stoffe oder Schnittmuster verwendet, welche ausschließlich für eine private Nutzung erlaubt sind. Wer Stoffe für die gewerbliche Weiterverarbeitung erwirbt, muss in Erfahrung bringen, ob dies vom Hersteller erlaubt ist. Viele Stoffe, die man im Einzelhandel kaufen kann, sind nur für eine private Nutzung vorgesehen, wie zum Beispiel die Stoffe von dem Möbelkonzern Ikea.
Häufig können Mitarbeiter im Stoffhandel keine Auskunft über die Lizenzlage geben. Um sich abzusichern, sollte man sich vor der Verarbeitung auf der Homepage der Hersteller informieren. Findet man dort keine entsprechende Information, ist der sicherste Weg eine direkte Anfrage.
Einfach ist die Lage bei Stoffen, welche Motive aus Spielen, Büchern oder Filmen beinhalten, wie z. B. Disney, Marvel, aber auch beliebte Figuren wie Hello Kitty, Harry Potter oder ähnliche: Diese Bilder und Symbole dürfen nicht verwendet werden. Die Lizenzen sind den Konzernen vorbehalten. Dies gilt im Übrigen auch für das Plotten: Keine geschützten Motive oder Zitate dürfen auf Kleidungsstücke oder Dekorationen ohne eine Erlaubnis angebracht werden.
Aber nicht nur Stoffe, sondern auch Anleitungen und Schnittmuster aus Büchern, Blogs, YouTube Videos oder Zeitschriften dürfen nicht ohne eine ausdrückliche Erlaubnis für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Meistens findet man bereits einen Hinweis im entsprechenden Medium, ob das Schnittmuster oder die Anleitung für gewerbliche Nutzung freigegeben ist. Ist es nicht der Fall, ist auch hier ein direkter Kontakt mit dem Autor notwendig.
Einschränkungen bezüglich der gewerblichen Nutzung gibt es auch bei Nähmaschinen oder Overlock-Nähmaschinen. Diesbezüglich sollte man sich vor dem Erwerb erkundigen, häufig liegt ein Hinweis in Papierform bei.
Verstöße gegen die Urheberrechte und Lizenzverletzungen können sehr teuer ausfallen und im fünfstelligen Bereich landen.