Firma in der EU gründen

Verfasst von Dennis.Singh. Zuletzt aktualisiert am 11 Mai, 2024
Lesezeit Minuten.
Junge Unternehmer, Start-ups oder digitale Nomaden zieht es immer öfter in ferne Gefilde. Aber auch alteingesessene Unternehmen denken daran, im Ausland eine vermögensverwaltende GmbH, eine Offshore-Firma oder eine Limited zu gründen.  

Gründe für eine Firmengründung im Ausland

Die persönlichen Anreize für ein solches Handeln mögen sich von Fall zu Fall unterscheiden. Von der finanziellen Seite betrachtet einigt alle “Auswanderer” aber das Ziel, Steuern zu sparen. Die staatlichen Abgaben im Ausland erscheinen im Vergleich zum deutschen Fiskus oft sehr günstig. Auch die niedrigen Kosten, die für eine Firmengründung anfallen, sind für viele verlockend. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, dass in den Zielländern bürokratische Hürden und kulturelle Unterschiede das Vorhaben erschweren. Dies hängt stark von dem jeweiligen Land ab. Professionelle Beratung ist daher in jedem Fall ratsam.

Vorteile einer Gründung im Ausland

Ein Firmensitz im Ausland kommt vor allem Branchen entgegen, die im digitalen Business tätig sind. Auch im produzierenden Gewerbe ergreifen viele Firmenchefs die Möglichkeit, mit der Gründung einer Tochtergesellschaft, über eine Holding oder über eine vermögensverwaltende GmbH steuerliche Vorzüge zu genießen. Allgemein rechnen sie sich dabei folgende Vorteile aus:

  • verbesserter Zugang zu neuen Märkten
  • Schutz des Privatvermögens
  • Eroberung von Nischenmärkten
  • Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen der Konkurrenz
  • niedrigere Steuern
  • Steigerung des Umsatzes
  • weniger Gebühren bei Lizenzen
  • Entwicklungsschub aufgrund von Internationalisierung
  • Steigerung des Bekanntheitsgrads der eigenen Marke

Ausgiebige Recherche über das Zielland

Die genannten Ziele besitzen für jeden Unternehmer einen gewissen Charme. Doch man sollte sich im Klaren darüber sein, dass viele Menschen, die ihr Glück im Ausland versuchen, an diesem Vorhaben scheitern. Oft liegt das daran, dass zu blauäugig und schlecht vorbereitet gehandelt wird. Deshalb ist es angezeigt, sich genauestens und fundiert über das ins Auge gefasste Zielland zu informieren. Dabei treten folgende Faktoren in den Fokus:

  • kulturelle Besonderheiten
  • Stabilität der politischen Lage
  • besondere Geschäftspraktiken, die beachtet werden müssen
  • Zugangsbestimmungen für den ausländischen Markt
  • Verfassung der Wirtschaft
  • Marktpotenzial
  • finanzielle Werte, den die eigenen Produkte und Dienstleistungen darstellen

Arbeitsrechtliche Grundlagen prüfen

Nachdem dieser grundlegende Punkt aufgearbeitet wurde, sollte sich um die arbeitsrechtlichen Vorgaben gekümmert werden. Dies gilt sowohl für den Firmeninhaber selbst als auch für mögliche Mitarbeiter. Dazu empfiehlt sich die Beantwortung folgender Fragen:

  • Ist ein Wohnsitz im Zielland erforderlich?
  • Mit welchen Steuer- und Zollbeschränkungen ist zu rechnen?
  • Gibt es Handelsbeschränkungen? Wenn ja, welche sind das?
  • Ist eine Arbeitserlaubnis notwendig? Wie wird eine solche beantragt und wie lange ist sie gültig?
  • Welche rechtlichen Anforderungen sind mit einer Firmengründung verbunden?
  • Welche internationalen Abkommen bestehen?
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Firma in der EU gründen. Bildquelle: Depositphotos.com

In welchen Ländern der EU sind Firmen einfach zu gründen?

Eine Firmengründung ist grundsätzlich in jedem Land möglich. Für Deutsche bietet sich dabei natürlich die EU (Europäische Union) besonders an, bleibt dem Gründer doch eine Menge bürokratischen Aufwands erspart. Zudem steht es jedem offen, eine Filiale oder Niederlassung einer schon in Deutschland bestehenden Firma auf den Weg zu bringen.

Wenn das wichtigste Ziel einer Gründung im Ausland steuerlicher Natur ist, sollte eine sogenannte Steueroase gewählt werden, wo besonders niedrige Steuern anfallen. In Europa warten vor allem die Schweiz und Luxemburg mit überschaubaren Steuersätzen auf. Aber auch Belgien, Monaco, Gibraltar und die Isle of Man sind neben Zypern, Liechtenstein, Andorra, Malta und den Kanaren steuerlich attraktiv.

Regelungen innerhalb der EU

Jedes Land der EU hat seine ganz eigenen Anforderungen bezüglich einer Existenzgründung. Einige Grundsätze werden jedoch allen Mitgliedern der Staatengemeinschaft empfohlen:

  • Die Kosten einer Gründung sollen 100 Euro nicht übersteigen.
  • Eine Firmengründung soll nicht mehr als drei Tage in Anspruch nehmen.
  • Sämtlicher Verwaltungsaufwand kann bei einer einzigen Behörde abgewickelt werden.
  • Alle Formalitäten sollten online regelbar sein.

Fazit

Auf den ersten Blick scheint die Gründung einer Firma im Ausland kompliziert. Doch wer sich tiefer in die Materie einarbeitet, der erkennt schnell, dass in der Regel die Vorteile überwiegen.

Dabei muss die Entscheidung individuell getroffen werden, da in manchen Branchen andere Aspekte wichtig sind, welche die steuerlichen Vorteile zunichtemachen. Grundlage ist jedoch immer eine vorherige, ausführliche Recherche. Eine Alternative dazu ist eine Beraterfirma, welche auf Gründungen im Ausland spezialisiert ist.


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