Identität im Anhang
Die meisten werden heute schon Bekanntschaft mit digitalen Signaturen gemacht haben, auch wenn sie es nicht bemerkt haben. Beim Onlinebanking beispielsweise, wird per TAN-Liste oder entsprechende Verfahren sichergestellt, dass auch tatsächlich der Kontoinhaber beim Online-Banking die Transaktionen durchführt. Prinzipiell ist eine digitale Signatur ein Anhang, welchem zu entnehmen ist, wer die legale Absicht hat sich an den Inhalt des jeweiligen Dokuments zu binden. Letztlich ist dies also dasselbe wie eine von Hand gezeichnete Signatur. Die digitale Signatur ist verschlüsselt und zertifiziert und lässt Rückschlüsse auf die jeweilige Identität zu. Unter Umständen kann es erforderlich sein, dem Anhang eine Kopie des Ausweises beizufügen. Es gibt verschiedene Arten von elektronischen Signaturen.
Nicht alle elektronischen Signaturen sind rechtssicher
Rechtlich sind durch die in Europa gültige eIDAS (Verordnung der Europäischen Union zu elektronischen Identifizierungs-, Authentifizierungs- und Vertrauensdiensten) drei unterschiedliche Arten elektronischer Signaturen festgehalten:
- Allgemeine oder einfache elektronische Signatur

Elektronische Signaturen – die Zukunft von Verträgen? Bildquelle: Depositphotos.com
Eine einfache elektronische Signatur erfüllt keine besonderen Anforderungen. Ein Name unter einer E-Mail ist beispielsweise eine einfache elektronische Signatur und somit eignet sich diese Art von Signatur nicht im Geschäftsleben. Bei der Unterschrift auf dem digitalen Lesegerät eines Postzustellers handelt es sich prinzipiell auch um eine einfache elektronische Signatur und wer würde hier seine eigene „Handschrift“ eigentlich wiedererkennen?
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur hingegen ermöglicht die eindeutige Identifizierung des jeweiligen Unterzeichners. Rechtlich gesehen ist die Partei, welche sich auf eine Signatur beruft in der Beweispflicht, dass die jeweiligen Identifizierungsmerkmale echt sind. Um absolute Rechtssicherheit zu haben, reicht aber auch eine fortgeschrittene elektronische Signatur nicht aus.
- Qualifizierte elektronische Signatur
Eine qualifizierte digitale Signatur basiert auf einem qualifizierten Zertifikat. Sie wird mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt und kann rechtlich gesehen auch eine Signatur auf Papier ersetzen. Eine solche elektronische Signatur kann auch genutzt werden, um beispielsweise digitale Verträge zu unterzeichnen.
Was sind typische Anwendungsbereiche für Selbstständige?
Für Selbstständige ergeben sich vielfältige Anwendungsbereiche für digitale Signaturen. So lässt sich ein rechtssicherer Austausch von Informationen, etwa per E-Mail gewährleisten. Auch im Zusammenhang mit der elektronischen Steuererklärung oder der Anlage EÜR über das Elster-Programm kommen digitale Signaturen zum Einsatz. Selbst Online-Ausschreibungen können mit elektronischen Signaturen wesentlich besser abgewickelt werden.
Wer elektronische Signaturen nutzen möchte, sollte gerade in Bezug auf die Rechtssicherheit immer darauf achten, dass es sich um qualifizierte Signaturen handelt. Dies ist etwa bei elektronischen Signaturen mit Scrive der Fall. Ob elektronische Signaturen in Zukunft die klassische Unterschrift komplett ablösen werden bleibt abzuwarten. Bis dahin ist es zumindest eine sinnvolle Option für bestimmte Prozesse im geschäftlichen Alltag.