AVGS: Kostenlose Förderung für Gründer aus der Arbeitslosigkeit – Coaching, Businessplan-Erstellung u. v. m.

AVGS-Förderung

Sie möchten aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen? Dann ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) eine interessante Option für Sie. Über eine AVGS-Förderung haben Sie die Möglichkeit, kostenlos Starthilfe von erfahrenen Coaches zu erhalten, z. B. bei der Erstellung des Businessplans, der Bewältigung aller formalen Angelegenheiten, der Antragsstellung für den Gründerzuschuss sowie der Beantragung von Fördermöglichkeiten. Auch zu allgemeinen Gründerthemen wie Buchhaltung oder Marketing können Sie sich beraten lassen. Erfahren Sie, ob, wo und wie Sie den Gutschein beantragen können und welche Möglichkeiten Sie damit haben.

Inhaltsverzeichnis

Schnellcheck AVGS – die wichtigsten Fragen zur AVGS-Förderung auf einen Blick

Sie ziehen eine Existenzgründung in Erwägung und möchten mehr über die AVGS-Förderung durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wissen? Wir liefern Ihnen die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

  • Was ist ein AVGS-Gutschein?
    Das ist ein Gutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, für den Sie bei zertifizierten Anbietern kostenlos Leistungen zur Eingliederung in das selbstständige Erwerbsleben erhalten. Dazu gehört auch ein Gründercoaching für verschiedenste Bereiche.
  • Wie bekomme ich einen AVGS?
    Sie können ihn formlos bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter beantragen, am besten in einem persönlichen Gespräch.
  • Wer hat Anspruch auf eine AVGS-Förderung?
    Anspruch hat jeder, der ALG I bezieht und seit mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet ist. Darüber hinaus ist die Erteilung in vielen anderen Fällen nach Ermessen möglich, auch wenn Sie ALG II oder keine Leistungen erhalten. Sprechen Sie hier am besten mit Ihrem Arbeitsvermittler bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter.

Erfahren Sie im nächsten Abschnitt mehr über die verschiedenen Gutscheinarten und welche davon für Gründer relevant sind.

In 3 einfachen Schritten zu Ihrem AVGS-Gutschein

AVGS Maßnahme wählen

Entwickeln Sie eine Idee, was Sie mit Ihrem AVGS machen möchten. Hier bietet sich eine Online-Recherche, oder der Abgleich mit Ihren Stärken und Fähigkeiten an. Wir helfen Ihnen gerne direkt und erläutern alle Schritte auf dieser Seite.

AVGS beantragen

Als Erstes benötigen Sie eine Kundennummer Ihres zuständigen Jobcenters. Zudem das Datum seit wann Sie arbeitslos sind. Sie können den Gutschein online, telefonisch oder persönlich beantragen.

AVGS-Gutschein einlösen

Mit Ihrem Gutschein können Sie nun die für Sie passende Maßnahme buchen, um die für Sie kostenlosen Leistungen bei einem Verifizierten Programm in Anspruch zu nehmen. Machen Sie am besten heute den ersten Schritt.


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Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine: Was beinhalten sie?

Wer arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten. Damit ist es möglich, Maßnahmen zur Arbeitsförderung in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für eine AVGS-Förderung übernimmt die Behörde.

Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gibt es für drei verschiedene Arten von Maßnahmen:

  • Maßnahme private Arbeitsvermittlung (MAPV)
  • Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)
  • Maßnahme bei einem Träger (MAT)

Wenn Sie eine Existenzgründung planen, profitieren Sie von einem AVGS MAT. Denn diesen können Sie auch für das Gründercoaching verwenden, d. h. eine Beratung, die vor der Existenzgründung und dem Aufbau des eigenen Unternehmens Unterstützung bietet. Wenn Sie die Voraussetzungen für einen solchen Gutschein erfüllen, stehen Ihnen Dienstleistungen von Gründungsexperten zur Verfügung, für die Sie nichts bezahlen müssen.

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Bei einem AVGS Coaching handelt es sich um eine Einzelberatung mit mehreren Terminen, die individuell auf Sie zugeschnitten wird. Typische Inhalte sind:

  • Analyse persönliche Voraussetzungen (Hard und Soft Skills)
  • Erarbeitung eines Geschäftskonzepts
  • Hilfe bei der Erstellung des Businessplans
  • Information zu notwendigen Formalien für die Gründung
  • Suche nach geeigneten Fördermöglichkeiten (inklusive fachkundiger Stellungnahme für die Beantragung des Gründungszuschusses)
  • Unterstützung bei der Finanzierung
  • Beratung zu betriebswirtschaftlichen Themen wie Buchhaltung, Marketing, Personal

Welche Voraussetzungen brauche ich, um den AVGS zu beantragen?

Es ist zu unterscheiden zwischen Personen, die einen Rechtsanspruch auf den Gutschein haben und solchen, bei denen die Ausstellung eine Ermessensfrage ist. Anspruchsberechtigt sind Sie, wenn Sie Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen und seit mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet sind. Es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter, Ihnen auch schon vorher einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein auszustellen. Fragen Sie deshalb gezielt danach, wenn Sie eine Gründung in Betracht ziehen.

Folgende Personen haben keinen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Die Ausstellung ist jedoch eine Ermessensfrage, sodass sich eine Beantragung oft lohnt:

  • Bezieher von Arbeitslosengeld II (auch ALG II oder Hartz IV genannt)
  • Erwerbsaufstocker
  • Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug
  • Berufsrückkehrer
  • Fach- und Hochschulabsolventen
  • Beschäftigte in Transfergesellschaften
  • gekündigte oder befristet eingestellte Arbeitnehmer drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitssuchende drei Monate vor Beendigung der Ausbildung, des Studiums oder der Elternzeit
  • Selbstständige, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind
  • ehemalige Bundeswehrangehörige, die Leistungen aus dem Soldatenversorgungsgesetz beziehen

Tipp

Lediglich Arbeitnehmer und Selbstständige, die nicht von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sondern sich aus anderen Motiven für ein Coaching interessieren, haben keine Chance auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Wenn Sie nicht zu dieser Gruppe gehören, sollten Sie unbedingt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Kontakt aufnehmen und nach einer AVGS-Förderung fragen!

AVGS beantragen: Wo und wie?

Den AVGS beantragen Sie bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter – je nachdem, welche Behörde für Sie zuständig ist. Wenden Sie sich dafür an Ihre persönliche Vermittlungs- und Beratungsfachkraft. Für den Antrag gibt es keine vorgeschriebene Form, Sie können ihn persönlich, schriftlich, per E-Mail oder Fax stellen. Wenn Sie auf eine Ermessensentscheidung angewiesen sind, empfiehlt sich ein persönliches Gespräch mit einem Arbeitsvermittler der Arbeitsagentur.

Falls Sie die schriftliche Variante bevorzugen, geben Sie auf Ihrem formlosen Antrag für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein an:

  • dass Sie nach § 45 SGB III einen AVGS MAT beantragen möchten
  • dass es um die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit in Form eines Gründercoachings geht
  • Ihre Kundennummer bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter

Beachten Sie auch

Beantragen Sie den Gutschein für ein Gründercoaching nur, wenn Sie wirklich gründen möchten und bereits eine konkrete Geschäftsidee haben, aber noch vor der offiziellen Gründung stehen.

AVGS Coaching: Als Existenzgründer kostenfrei vom Profi beraten werden

Der Gutschein ist zeitlich befristet und möglicherweise regional für ein Coaching begrenzt. Sie können selbst einen geeigneten Maßnahmeträger für die Beratung zur Existenzgründung suchen. Dieser muss jedoch von der Arbeitsagentur zertifiziert sein.

Im Normalfall bieten Berater vor einem Coaching ein kostenloses Erstgespräch an, in dem Sie sich gegenseitig kennenlernen. Wenn die Vorstellungen übereinstimmen und die Chemie stimmt, übergeben Sie dem Coach den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, und er wendet sich damit an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Sobald die Behörde eine Bewilligung erteilt hat, kann das AVGS Coaching starten. Wird die Maßnahme abgelehnt, bleibt der Gutschein trotzdem weiterhin gültig und sie können einen anderen Träger suchen.

Ein großer Vorteil des Coachings besteht darin, dass es eine Einzelberatung ist, die individuell auf Ihre Situation zugeschnitten wird. Deshalb startet es mit einer Analyse Ihres Beratungsbedarfs. Wie viele Einheiten zu je 45 Minuten das AVGS Coaching umfassen darf, ist auf dem Gutschein vermerkt, ebenso der Zeitraum, in dem es abgeschlossen sein muss. In den meisten Fällen können 60 bis 90 Einheiten auf 3 Monate verteilt werden.

Bei der Suche nach einem richtigen Coach hilft Ihnen Selbststaendigkeit.de. Klicken Sie einfach auf das folgende Formular. Wir melden uns anschließend bei Ihnen und vereinbaren einen Termin für die kostenlose Erstberatung.

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Häufig gestellte Fragen zum AVGS

1. Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

2. Wie lange ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gültig?

3. Welche Formulare brauche ich, um einen AVGS für das Gründercoaching zu beantragen?

4. Wie läuft das AVGS-Verfahren für das Existenzgründercoaching ab?

5. Was passiert, wenn die ausgewählte AVGS-Maßnahme abgelehnt wird?

6. Kostet mich der AVGS etwas?

7. Welchen Umfang hat ein AVGS Gründercoaching?

8. Wie läuft ein AVGS Gründercoaching grundsätzlich ab?

9. Kann ich einen zeitlich gültigen Gutschein für das Gründercoaching auch dann noch einlösen, wenn ich bereits selbstständig bin?

10. Kann ich einen AVGS auch dann beantragen, wenn ich einen Gründungszuschuss beziehe?

11. Kann ich ein Führungskräfte-Coaching über AVGS abbilden?

12. Muss das AVGS Coaching vor Ort stattfinden?

13. Wo finde ich Anbieter für das AVGS Coaching?

14. Bekomme ich für eine Maßnahme über den AVGS auch Fahrt- und Kinderbetreuungskosten erstattet?

15. Eignen sich über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein geförderte Maßnahmen auch zur Rehabilitation?

Welche Alternativen zur kostenlosen AVGS-Förderung gibt es?

Neben dem AVGS gibt es noch weitere alternative oder ergänzende Möglichkeiten der Gründungsförderung von verschiedenen öffentlichen Institutionen. So können Sie über die Bundesagentur für Arbeit den Gründungszuschuss für ALG-I-Empfänger beziehungsweise über das Jobcenter Einstiegsgeld beim Bezug von ALG II beantragen.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Gründern unter bestimmten Voraussetzungen günstige Kredite, Gründungskapital und Beratungsleistungen an. Auch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Landesbanken sind bestimmte Förderungen möglich. Ein AVGS Coach klärt darüber auf und recherchiert die passenden Fördermöglichkeiten für Sie.

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Fazit zur AVGS-Förderung: Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die Existenzgründung lohnt sich

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben Sie die kostenfreie Möglichkeit, Ihre Existenzgründung dank fachkundiger Beratung professionell vorzubereiten und so einen wichtigen Baustein für Ihren zukünftigen Erfolg als Selbstständiger zu legen. Sie vereinbaren die Inhalte für das AVGS Coaching individuell, sodass Sie genau die Unterstützung bekommen, die Sie brauchen.

Bei der Suche nach einem geeigneten Coach helfen wir Ihnen gern. Nehmen Sie über das Formular Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch zum Thema AVGS-Förderung für die Existenzgründung!

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Roul Radeke von Selbststaendigkeit.de

Roul Radeke

Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.