Dienstwagen als Mittel der Mitarbeiterbindung

Verfasst von Dennis.Singh. Zuletzt aktualisiert am 9 März, 2024
Lesezeit Minuten.
Dienstwagen galten lange Zeit als Statussymbole, die höchstens der Führungsriege eines Unternehmens vorbehalten waren. Heutzutage hat sich dieser Grundsatz geändert. Denn sowohl Unternehmer als auch alle ihre Angestellten können von der Überlassung von Firmenwagen auf vielfältige Weise profitieren. Erfahren Sie hier, welche Vorteile Dienstwagen Ihrem Unternehmen und Ihren Angestellten bieten, worauf bei der Besteuerung zu achten ist und warum sich Elektroautos besonders gut als Dienstfahrzeuge eignen.  

Vorteile von Firmenwagen

Dienstwagen erleichtern Ihnen und Ihren Mitarbeitern die Arbeit im Unternehmen: Ihre Angestellten sind stets mobil und können Kundentermine flexibel wahrnehmen sowie Auslieferungen pünktlich vornehmen – unabhängig vom Zustand des Privatfahrzeugs oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Darüber hinaus hinterlässt ein gepflegter Firmenwagen auf Kundenseite einen guten Eindruck und macht Werbung für das Unternehmen. Doch nicht nur im täglichen Betrieb zahlt sich ein Firmenwagen aus: Gestatten Sie Ihren Mitarbeitern auch die Privatnutzung des Dienstwagens, profitieren beide Seiten von zahlreichen weiteren Vorteilen.

Vorteile von Firmenwagen für den Arbeitnehmer

Die private Nutzung des Firmenwagens stellt für Arbeitnehmer einen attraktiven Benefit mit vielen Pluspunkten dar:

  • Anerkennung für geleistete Arbeit: Ein Dienstwagen kann dazu beitragen, dass sich der Mitarbeiter wertgeschätzt und gesehen fühlt und in der Folge seine Arbeit mit mehr Freude und Zufriedenheit ausübt.
  • Erleichterter (Arbeits-)Alltag: Ein moderner und gut ausgestatteter Dienstwagen erleichtert sowohl die Arbeit und die Fahrt zu Kundenterminen als auch private Fahrten und Besorgungen und sorgt für mehr Komfort im Alltag.
  • Kein Privatwagen nötig: Dank der Möglichkeit, den Dienstwagen auch privat zu nutzen, können Mitarbeiter auf die kostspielige Anschaffung eines privaten Wagens verzichten.
  • Weniger Aufwand und Kosten: Auch im Unterhalt zahlt sich die Privatnutzung des Dienstwagens aus, da der Arbeitgeber in der Regel die Aufwände und Kosten für Reifenwechsel, Hauptuntersuchung, Inspektionen, Reparaturen und mehr übernimmt.

Vorteile von Firmenwagen für den Arbeitgeber

Die Nutzung des Firmenwagens für Privatfahrten durch den Arbeitnehmer bietet darüber hinaus auch Arbeitgebern einige Vorteile:

  • Alternative zur Gehaltserhöhung: Anstelle einer Gehaltserhöhung können Sie als Arbeitgeber mit dem Dienstwagen Ihre Anerkennung zum Ausdruck bringen. Durch den geldwerten Vorteil des Firmenwagens spart das Unternehmen im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung gleichzeitig Lohnnebenkosten ein.
  • Mitarbeiterbindung erhöhen: Der Dienstwagen drückt den Mitarbeitern gegenüber Anerkennung und Wertschätzung aus und bietet ihnen im Vergleich zu anderen Arbeitgebern einen Vorteil. So können Sie die Mitarbeitermotivation und -bindung erhöhen und für mehr Zufriedenheit in der Belegschaft sorgen.
  • Arbeitgeberimage stärken: Als attraktiver Benefit zieht die Privatnutzung eines Dienstwagens auch neue Bewerber an und lässt Ihr Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt positiv herausstechen.
  • Umweltbewusstsein fördern: Die Überlassung von Dienstwagen bietet eine ideale Möglichkeit, ressourcenschonend und umweltbewusst zu handeln, indem Sie Ihren Mitarbeitern Elektroautos zur Verfügung stellen. Dies stärkt Ihren Ruf als umweltbewusstes Unternehmen auch auf Kundenseite und trägt zum Klimaschutz bei. Dass Elektroautos sich bei Privatleuten und Unternehmen immer größerer Beliebtheit erfreuen, zeigt der steigende Anteil von E-Autos an den Neuzulassungen.
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Dienstwagen als Mittel der Mitarbeiterbindung. Bildquelle: Depositphotos.com

Versteuerung von Firmenwagen

Damit die Überlassung der Dienstwagen auch zur Privatnutzung in Ihrem Unternehmen zum Erfolg wird, sollten Sie wissen, wie die Versteuerung für die Arbeitnehmer abläuft. Denn Ihren Mitarbeitern entsteht durch die private Nutzung des Firmenwagens ein geldwerter Vorteil, den sie nach § 6 des Einkommensteuergesetzes versteuern müssen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Ein-Prozent-Regelung: Die Ein-Prozent-Regelung sieht eine pauschale Versteuerung des Firmenwagens vor: Monatlich müssen Arbeitnehmer ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens inklusive möglicher Sonderausstattungen von der Steuer absetzen. Hinzu kommt die Versteuerung der Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte mit 0,03 %. Übrigens zahlt sich auch hier die Wahl eines Firmenwagens mit alternativem Antrieb aus: Die Versteuerung eines Plug-in-Hybriden ist über die 0,5 % Regelung wesentlich günstiger für Arbeitnehmer. Reine Elektroautos werden sogar nur mit 1 % auf ein Viertel des Bruttolistenpreises versteuert.
  2. Das Fahrtenbuch: Überlassen Sie Ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrzeug mit hohem Wert oder wird der Wagen überwiegend für berufliche Fahrten genutzt, könnte sich ein Fahrtenbuch mehr lohnen. Hier fließt für die Arbeitnehmer allerdings viel Arbeit hinein: Sie müssen jede getätigte Fahrt unter Angabe der Entfernungskilometer, des Start- und Zielorts und des geschäftlichen Zwecks detailliert und zeitnah in einem Fahrtenbuch aufführen. Das Fahrtenbuch dient dem Finanzamt anschließend als Grundlage zur exakten Berechnung des geldwerten Vorteils und seiner Besteuerung.

Fazit: Dienstwagen als nützliches Instrument.

Ein Dienstwagen mit Erlaubnis zur Privatnutzung bietet nicht nur Ihren Mitarbeitern einen attraktiven geldwerten Vorteil, stärkt ihre Zufriedenheit im Unternehmen und erleichtert ihnen den Alltag, sondern lässt auch Sie als Unternehmer von zahlreichen Vorteilen profitieren. Neben Lohnsteuereinsparungen können Sie auf motivierte Angestellte mit einer starken Bindung zum Unternehmen zählen. Gleichzeitig positionieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber auf dem Bewerbermarkt, stärken Ihr Employer Branding und können so womöglich leichter neue Fachkräfte rekrutieren.

Bei der Auswahl der Firmenwagen sollten Sie auch alternative Antriebe in Erwägung ziehen: Insbesondere Elektroautos und Hybride bieten sich als Dienstfahrzeuge an, da Sie mit ihnen zum Klimaschutz beitragen und Ihre Mitarbeiter von steuerlichen Begünstigungen profitieren können. Darüber hinaus stärken Sie mit Elektroautos Ihre Unternehmensmarke als zukunftsorientiert und umweltbewusst und können diese Attribute glaubwürdiger vor Kunden und Wettbewerbern vertreten. Könnten Firmenwagen eine nützliche Ergänzung für Ihr aufstrebendes Start-up oder Ihr neu gegründetes Unternehmen sein, sollten Sie somit nicht zögern, sondern Ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrzeug auch zur Privatnutzung zur Verfügung stellen – und die zahlreichen Vorteile ausschöpfen.


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