Finanzen: Ist ein Geschäftskonto für Selbstständige Pflicht?

Verfasst von Roul Radeke. Zuletzt aktualisiert am 8 März, 2024
Lesezeit Minuten.
In vielen Fällen eröffnen Unternehmer ein Business Konto, wenn sie ihre Firma gründen. Andere Gründer wiederum verzichten darauf, ein spezielles Girokonto eigens für die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben einzurichten. Doch, bei der Entscheidung für oder gegen ein eigenes Geschäftskonto geht es weniger um persönliche Präferenzen als um rechtliche Vorgaben und buchhalterische Zusammenhänge.  

Unterschiede zwischen Privat- und Geschäftskonto

Grundsätzlich gibt es keine bedeutenden Unterschiede zwischen Privatkonten und Geschäftskonten für Unternehmen und Selbstständige. Trotzdem unterscheiden Banken meist zwischen den beiden Kontoarten. Dies liegt vor allem am Verbraucherschutzgesetz: Dieses sieht für Privatkonten eine höhere Transparenz vor als es bei Business Konten erforderlich ist.

Auch in Hinblick auf die Kontoführungsgebühren kann es zu Unterschieden kommen. Weil Unternehmen meist eine Vielzahl an Einnahmen und Ausgaben verbuchen, reagieren Banken auf den Transaktionsaufwand mit höheren Gebühren.

Gesetzliche Richtlinien zur Geschäftskontopflicht

Wer sich selbstständig macht, muss nicht zwangsläufig ein separates Business Konto gründen. In vielen Fällen ist es möglich, privates und betriebliches Vermögen auf demselben Bankkonto zu verwalten. Gemäß § 7 Abs. 2 S. 2 GmbH schreibt der Gesetzgeber die Eröffnung eines Geschäftskontos lediglich für Kapitalgesellschaften vor. Dazu zählen neben der GmbH auf AGs, UGs und KGaAs.

Grundlegend kann man also feststellen, dass ein Geschäftskonto immer dann erforderlich wird, wenn Gesellschafter eine Firma gründen, die als juristische Person auftritt. Ist das der Fall, gilt es Unternehmensgeld fein säuberlich von Privatkapital zu trennen. Auch wenn Einzelselbstständige, Freiberufler und Unternehmer mit einigen anderen Rechtsformen kein Geschäftskonto gründen müssen, sollten sie dies tun. Weshalb, wird in den nachfolgenden Abschnitten erläutert.

Vorteile eines Geschäftskontos

Gründer können von der Gründung eines Geschäftskontos profitieren – auch dann, wenn sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind. Ein Business Konto bringt nämlich einige Vorteile:

Ein Unternehmenskonto sorgt für ein Plus an Transparenz. Gründer behalten also den Überblick über ihre betrieblichen Finanzen. Dies erleichtern unter anderem ein schnelleres und eindeutigeres Zuweisen von Buchungen. Weil auf dem Firmenkonto nur betriebliche Transaktionen abgebildet sind, fällt es leichter, die finanzielle Situation der Firma einzuschätzen und Zahlungseingänge zu tracken.

Erleichtertes Lastschriftverfahren

Unternehmer, die ein eigenes Geschäftskonto besitzen, haben die Möglichkeit, fällige Zahlungen per SEPA-Lastschriftverfahren von ihren Kunden einzuziehen. Dies begünstigt den Cashflow. Auch andere Zahlungsmethoden lassen sich mit einem guten Business Konto koppeln, so dass die geschmeidige Abwicklung von Eingangszahlungen gegeben ist.

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Finanzen – Ist ein Geschäftskonto für Selbstständige Pflicht? Bildquelle: Depositphotos.com

Zeit- und Kostenersparnis

Da ein Unternehmenskonto einen idealen Überblick über betriebliche Geldströme bietet, erleichtert das dem Buchhalter in Unternehmen sowie Steuerberatern die Arbeit. Auf diese Weise sparen Gründer also nicht nur Zeit, sondern auch Geld.

Bessere steuerliche Nachvollziehbarkeit

Reicht ein Unternehmen einen Steuerantrag ein, können sich durch die Vermischung von privaten und betrieblichen Mitteln Unstimmigkeiten oder gar Fehler ergeben. Sind beide Vermögensarten durch ein separates Business Konto klar voneinander getrennt, gelten die Kontoauszüge des Betriebes als steuerrechtlich relevante Belege. So müssen private und unternehmerische Gelder nicht mühselig auseinander sortiert werden.

Unterlagen zur Geschäftskonto-Eröffnung

Unternehmer, die ein Business Konto eröffnen möchten, müssen je nach gewählter Rechtsform unterschiedliche Unterlagen bei der Bank vorlegen. Selbstständige und Freiberufler legen in der Regel nur einen Ausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis sowie – falls vorhanden – die Gewerbeanmeldung vor.

Handelt es sich um eine Personengesellschaft muss außerdem der Gesellschaftsvertrag hinterlegt werden. Gründer von Kapitalgesellschaften müssen zudem den Handelsregisterauszug sowie Business Plan und Gründungsurkunde vorlegen. Man sieht: Gerade dann, wenn ein eigenes Geschäftskonto keine Pflicht ist, ist die Kontoeröffnung ein Leichtes. Sie bringt also Vorteile, während der anfängliche Aufwand äußerst gering ist.

Das sollte man bei der Wahl des Geschäftskontos beachten

Unternehmer, die ein Business Konto bei einer Bank einrichten möchten, sollten einen Geschäftskonto Vergleich zu Rate ziehen, um genau das Bankkonto zu finden, das am besten zu ihnen und ihrem Betrieb passt. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Kontoführungsgebühren zu legen: Viele Kreditinstitute, vor allem Direktbanken, bieten Gründern ein kostenloses Geschäftskonto an.

Es empfiehlt sich jedoch, in den AGBs zu prüfen, welche Leistungen inbegriffen sind. Ist die Kostenfreiheit nämlich an strenge Bedingungen geknüpft, kann das Konto dennoch Kosten verursachen. Bei der Wahl des Geschäftskontos ist außerdem auf die Kompatibilität mit der entsprechenden Rechtsform zu achten.


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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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