AVGS direkt nach der Kündigung

AVGS nach Kündigung — AVGS direkt nach der Kündigung — Nutze die Zeit nach der Kündigung für Deine Neuorientierung

Stand: September 2026

Eine Kündigung verändert deine berufliche Situation von einem Tag auf den anderen. Was viele nicht wissen: Genau in dieser Phase kannst du den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nutzen, um deine berufliche Neuausrichtung professionell begleiten zu lassen – als Coaching zur Orientierung oder als Vorbereitung auf eine Selbstständigkeit. Diese Seite zeigt dir, wie du die Zeit nach der Kündigung strukturiert nutzt.

Das Wichtigste in Kürze: Nach einer Kündigung zählt jeder Tag. Melde dich so früh wie möglich arbeitssuchend, kläre dein Förderziel und stelle den Antrag zeitnah bei der zuständigen Stelle. Die Behörde prüft in der Praxis meist 1–3 Wochen; bei Bewilligung übernimmt sie die Kosten für ein AZAV-zertifiziertes Coaching vollständig.

Warum die Zeit direkt nach der Kündigung zählt

Direkt nach einer Kündigung beginnt eine Phase, die du aktiv gestalten kannst, statt sie passiv abzuwarten. Je früher du dich informierst, desto mehr Spielraum hast du bei der Antragstellung und bei der Wahl deines weiteren Weges – Neuorientierung, Vorbereitung auf eine Führungsposition, Branchenwechsel oder Aufbau einer Selbstständigkeit. Eine grundlegende Einordnung des Förderinstruments findest du im AVGS Überblick. Wer sich schon vor der Kündigung informiert hat, kann nahtlos anschließen – mehr dazu auf der Seite AVGS vor der Kündigung. Trifft dich die Kündigung unvorbereitet, kannst du trotzdem ab sofort loslegen.

Voraussetzungen für den AVGS nach der Kündigung

Ob du für den AVGS in Frage kommst, hängt von mehreren Kriterien ab, die die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall prüft: Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit, deine Meldung bei der zuständigen Stelle, eine positive Integrationsprognose und ein erkennbarer Förderbedarf. Wichtig: Diese Kriterien lassen sich schon während der Kündigungsfrist erfüllen – du musst nicht bis zum letzten Arbeitstag warten.

AVGS (§ 45 SGB III): Rechtsgrundlage des Gutscheins ist § 45 des Dritten Sozialgesetzbuchs. Der AVGS ist eine Ermessensleistung; einen Rechtsanspruch gibt es nicht – die Behörde entscheidet im Einzelfall. Die vollständigen Kriterien findest du auf der Seite AVGS Voraussetzungen.

So stellst du den Antrag nach der Kündigung

1

Sofort arbeitssuchend melden

Melde dich so früh wie möglich arbeitssuchend – idealerweise schon während der Kündigungsfrist.

2

Termin bei der zuständigen Stelle vereinbaren

Details zur Antragstellung über die jeweilige Behörde findest du unter AVGS Antrag Arbeitsagentur und AVGS Antrag Jobcenter.

3

Förderziel klar definieren

Je konkreter dein Ziel, desto überzeugender wirkt dein Antrag. Vage Formulierungen sind ein häufiger Grund für Rückfragen.

4

Antrag professionell vorbereiten

Bereite Lebenslauf und, bei Gründungsvorhaben, eine kurze Ideenskizze vor. Die vollständige Anleitung findest du unter AVGS Antrag stellen.

Coaching zur beruflichen Neuorientierung nutzen

Viele Menschen nutzen die Zeit nach einer Kündigung für ein strukturiertes Coaching: Entwicklung eines neuen Karriereplans, Vorbereitung auf eine Führungsposition, strategischer Branchenwechsel oder Aufbau einer Selbstständigkeit. Mehr zum geförderten Coaching erfährst du unter AVGS Coaching. Planst du konkret den Schritt in die Selbstständigkeit, ist das AVGS Gründercoaching eine naheliegende Option.

Online & flexibel starten

Gerade nach einer Kündigung möchtest du zeitlich flexibel bleiben. Viele Programme sind deshalb auch digital verfügbar: Online AVGS Coaching. Unter bestimmten Voraussetzungen ist zudem ein kostenloses AVGS Coaching möglich – bei Bewilligung übernimmt die Behörde die Kosten für den zertifizierten Träger vollständig.

Zeitschiene: Dein Fahrplan nach der Kündigung

Eine gesetzlich festgelegte Standarddauer gibt es nicht. Die folgenden Phasen orientieren sich an Erfahrungswerten aus der Praxis.

PhaseWas jetzt zu tun istHinweis
KündigungsfristArbeitssuchend melden, erstes InformationsgesprächJe früher, desto mehr Vorlauf
Nach VertragsendeAntrag bei zuständiger Stelle stellenALG I → Agentur, Bürgergeld → Jobcenter
Behördliche PrüfungAntrag wird geprüftmeist 1–3 Wochen
BewilligungGutschein erhalten, Träger auswählengültig meist mehrere Wochen bis wenige Monate
Coaching-StartMaßnahme beginntonline und in Präsenz möglich

So bereitest du dich optimal vor

Ziel klar definieren

Förderbedarf konkret begründen

Realistische Perspektive aufzeigen

Professionell auf das Gespräch vorbereitet sein

Hier kannst du dich gezielt vorbereiten: AVGS Erstgespräch. Weiterführende Informationen findest du im AVGS Ratgeber oder in der Übersicht Alle AVGS Themen.

Praxis: Was ein früher Antrag bewirken kann

Erfahrungswerte zeigen: Wer die Phase direkt nach der Kündigung strategisch nutzt – schnelle Antragstellung, klare Zielplanung, professionelle Begleitung und konsequente Umsetzung –, verkürzt häufig spürbar die Zeit bis zur nächsten beruflichen Station. Konkrete Beispiele findest du in den AVGS Erfolgsgeschichten.

Fazit: Nutze die Zeit nach der Kündigung aktiv

Eine Kündigung bedeutet keinen Stillstand, sondern den Startpunkt für deine berufliche Neuausrichtung. Melde dich frühzeitig arbeitssuchend, prüfe deine Voraussetzungen im Wissenszentrum, kläre den Ermessensspielraum der Behörde in der AVGS Anspruch Prüfung und verschaffe dir mit dem AVGS Ablauf einen Überblick über den Weg vom Antrag bis zum Coaching-Start. Bist du zusätzlich in einer besonderen Situation, findest du weitere Einordnung in der Übersicht AVGS Situation. Brauchst du sofort Unterstützung, nutze die AVGS Soforthilfe – und starte strukturiert in deine neue berufliche Zukunft.

Häufige Fragen zum AVGS nach der Kündigung

Muss ich schon während der Kündigungsfrist aktiv werden?

Ja, das ist sinnvoll. Du musst nicht auf das Ende deines Arbeitsverhältnisses warten: Ein Informationsgespräch und die Meldung als arbeitssuchend sind schon während der Kündigungsfrist möglich und verschaffen dir Vorlauf.

Bin ich nach der Kündigung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter zuständig?

Das hängt von deiner Leistungsart ab: Beziehst du Arbeitslosengeld I, ist die Agentur für Arbeit zuständig, beim Bürgergeld das Jobcenter. Mehr zu den beiden Konstellationen liest du unter AVGS bei Bezug von ALG 1 und AVGS bei Bezug von Bürgergeld.

Spielt es eine Rolle, ob ich selbst gekündigt habe oder gekündigt wurde?

Für den AVGS zählt zunächst deine aktuelle oder drohende Arbeitslosigkeit, nicht wer die Kündigung ausgesprochen hat. Da es eine Ermessensleistung ist, prüft die Behörde deine Situation im Einzelfall – wichtig ist eine klare Begründung, warum das Coaching deine Eingliederung unterstützt.

Kann ich das Coaching parallel zu Bewerbungen nutzen?

Ja. Das Coaching schließt eigene Bewerbungsbemühungen nicht aus, sondern ergänzt sie – etwa durch eine klarere berufliche Strategie oder die Vorbereitung einer Selbstständigkeit als Alternative.

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Roul Radeke AVGS Experten Autor
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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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