Rechtliche Hinweise & Pflichtangaben




Stand: August 2026
Der AVGS ist eine staatliche Förderleistung mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Auf dieser Seite bündeln wir alle rechtlichen Hinweise und Pflichtangaben rund um unser Angebot: welche Rechtsgrundlage gilt, wer über deinen Antrag entscheidet, was das Coaching kostet und wofür wir Verantwortung übernehmen – und wofür nicht.
Gesetzliche Grundlage des AVGS
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist gesetzlich in § 45 SGB III verankert. Er ist eine Förderleistung der Arbeitsverwaltung, mit der Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung finanziert werden können – etwa ein Coaching zur Vorbereitung deiner Selbstständigkeit.
AVGS (§ 45 SGB III): Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Behörde und liegt in deren Ermessen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht automatisch, auch bei formal erfüllten Kriterien nicht. Wie diese Ermessensentscheidung im Detail abläuft, erklärt die AVGS Anspruch Prüfung.
Die formalen Voraussetzungen für einen Antrag kannst du vorab hier prüfen: AVGS Voraussetzungen. Einen strukturierten Einstieg in alle Fördervoraussetzungen bietet außerdem die Seite AVGS Voraussetzungen im Überblick.
Zuständigkeit der Behörden
Die Entscheidung über deinen Antrag trifft ausschließlich eine Behörde – nie wir. Zuständig ist:
- die Agentur für Arbeit, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst
- das Jobcenter, wenn du Bürgergeld beziehst
Wir übernehmen keine hoheitlichen Aufgaben und treffen keine Förderentscheidungen. Wie du den Antrag konkret stellst, zeigen dir AVGS Antrag stellen, Antrag bei der Arbeitsagentur und Antrag beim Jobcenter. Nach der Antragstellung dauert die behördliche Prüfung in der Praxis meist 1–3 Wochen, in Einzelfällen schneller, bei Rückfragen auch länger. Den vollständigen Weg vom Erstgespräch bis zum Coaching-Start beschreibt die Seite AVGS Ablauf.
Rolle unseres Coaching-Angebots
Unsere Plattform übernimmt vier Aufgaben, die klar von der Behördenentscheidung getrennt sind:
Details zum Ablauf der Maßnahme selbst findest du unter AVGS Coaching im Detail und AVGS Gründercoaching. Wichtig für dich: Wir garantieren keine Bewilligung. Jede Entscheidung liegt bei der zuständigen Behörde, nicht bei uns.
Kostenregelung
Kostenübernahme bei bewilligtem Gutschein. Bei bewilligtem AVGS entstehen dir für die Maßnahme in der Regel keine eigenen Kosten, da die Finanzierung über den Gutschein erfolgt.
Der zertifizierte Träger rechnet direkt mit der Behörde ab. Mehr dazu: Kostenloses AVGS Coaching erklärt
Ohne Bewilligung kein automatischer Anspruch. Erfolgt keine Bewilligung, entsteht kein automatischer Anspruch auf eine geförderte Maßnahme. Wird dein Antrag abgelehnt, gilt in der Regel eine Widerspruchsfrist von einem Monat – prüfe dafür immer den genauen Wortlaut deines Bescheids.
Online-Coaching & Datenschutz
Digitale Coaching-Formate unterliegen denselben gesetzlichen Anforderungen wie Präsenzmaßnahmen. Informationen zu Online-Formaten findest du unter AVGS Online Coaching. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen geltender Datenschutzvorschriften verarbeitet – unabhängig davon, ob dein Coaching online oder in Präsenz stattfindet.
Haftungsausschluss
Die Inhalte dieser Plattform dienen der Information und Orientierung. Wir übernehmen keine Haftung für:
- individuelle Förderentscheidungen der zuständigen Behörde
- regionale Unterschiede in der Bewilligungspraxis
- externe Behördenentscheidungen, auf die wir keinen Einfluss haben
- den wirtschaftlichen Erfolg einer Selbstständigkeit nach dem Coaching
Erfolgsbeispiele stellen individuelle Erfahrungsberichte dar und sind keine Garantie für einen vergleichbaren Verlauf: AVGS Erfolgsgeschichten.
Transparenz & Informationspflicht
Wir legen Wert auf eine klare Leistungsbeschreibung, transparente Kommunikation und eine realistische Einschätzung deiner Chancen – ohne irreführende Erfolgsgarantien. Weiterführende Informationen findest du im AVGS Ratgeber und in der Sammlung Alle AVGS Themen. Einen thematisch sortierten Einstieg in alle Grundlagen bietet außerdem das AVGS Wissenszentrum, häufige Detailfragen beantwortet die AVGS FAQ.
Wer hinter unseren Inhalten steht und wie unsere Qualitätssicherung organisiert ist, zeigen die Seiten Das Team hinter der Plattform und Unsere Zertifizierungen (AZAV). Einen Überblick über unsere Trägerkooperationen gibt die Seite Referenzen & Partnernetzwerk.
Beratung & individuelle Klärung
Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft deiner zuständigen Behörde. Für eine persönliche Einschätzung deiner Situation empfiehlt sich ein Gespräch: Kostenloses Erstgespräch vereinbaren. Bei dringendem Handlungsbedarf – etwa bei einer knappen Gutschein-Gültigkeit oder einer bevorstehenden Widerspruchsfrist – hilft dir die AVGS Soforthilfe schnell weiter.
Fragen zu einzelnen Inhalten dieser Seite, zum Impressum oder zu unserer Redaktion beantwortet dir direkt unsere Kontakt zur Redaktion & Support – dort erreichst du uns unabhängig von einer laufenden Antragstellung.
Häufige Fragen zu Rechtlichem & Pflichtangaben
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den AVGS?▾
Nein, grundsätzlich nicht. Der AVGS ist nach § 45 SGB III eine Ermessensleistung, über die die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall entscheidet. Auch wenn du alle formalen Kriterien erfüllst, ist die Bewilligung nicht automatisch garantiert. Details dazu erklärt die AVGS Anspruch Prüfung.
Trefft ihr die Entscheidung über meinen Antrag?▾
Nein. Wir übernehmen keine hoheitlichen Aufgaben und treffen keine Förderentscheidungen. Die Entscheidung liegt ausschließlich bei deiner zuständigen Behörde – je nach Status der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Unsere Rolle beschränkt sich auf Information, Vorbereitung und das Coaching selbst.
Wofür haftet ihr nicht?▾
Wir übernehmen keine Haftung für individuelle Förderentscheidungen, regionale Unterschiede in der Bewilligungspraxis, externe Behördenentscheidungen sowie den wirtschaftlichen Erfolg einer Selbstständigkeit. Geschilderte Erfolgsbeispiele sind individuelle Erfahrungsberichte und keine Garantie für einen vergleichbaren Verlauf.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?▾
Prüfe zuerst den Bescheid: In der Regel gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat. Danach hast du mehrere Optionen:
- fristgerecht Widerspruch einlegen, wenn die Begründung nicht trägt
- die Ablehnungsgründe nachvollziehen und deine Argumentation überarbeiten
- zu einem späteren Zeitpunkt mit stärkerer Begründung erneut beantragen
Fazit
Diese Seite schafft Transparenz über die gesetzliche Grundlage des AVGS, die Zuständigkeit der Behörden und die Verantwortlichkeiten zwischen dir, der Behörde und uns als Plattform: die Rechtsgrundlage nach § 45 SGB III, die Entscheidungshoheit der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, klare Kostenregeln bei Bewilligung und die Grenzen unserer Haftung. Unser Anspruch ist es, dich sachlich, korrekt und rechtssicher über das AVGS-Angebot zu informieren, damit du fundierte Entscheidungen triffst. Prüfe im nächsten Schritt deine Voraussetzungen oder kehre zur Übersicht Über uns: Die AVGS Experten zurück.

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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.








