Stand: Oktober 2026
Wird dein AVGS bewilligt, übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die angemessenen Kosten der Teilnahme, soweit dies für deine berufliche Eingliederung notwendig ist. Auf dieser Seite erfährst du, was die Förderung umfasst, wer sie nutzen kann und wie der Weg dorthin aussieht.
Was „kostenlos" beim AVGS Coaching bedeutet
Der Träger legt den Gutschein vor Beginn bei der Agentur für Arbeit vor. Wie der eigentliche Coaching-Prozess aussieht, beschreibt die Seite AVGS Coaching.
Rechtsgrundlage § 45 SGB III: Ob du einen AVGS für ein Coaching bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach Ermessen; einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur im Sonderfall nach § 45 Absatz 7 SGB III, und zwar auf einen Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung, nicht für ein Coaching. Wie diese Entscheidung zustande kommt, erklärt die Seite AVGS Anspruch.
Wer kann das Coaching kostenlos nutzen?
Gefördert werden können Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungsuchende. An welche Stelle du dich wendest, hängt von deinem Status ab:
Die genauen Bedingungen im Detail – vom beruflichen Status bis zur Wahl des Trägers – findest du unter Voraussetzungen für den AVGS Gutschein.
Schritt-für-Schritt zur kostenlosen Förderung
Ziel klären
Überlege, ob du eine Anstellung anstrebst oder eine Selbstständigkeit planst. Bei Gründungsvorhaben kann das AVGS Gründercoaching das passende Format sein.
Antrag stellen
Den Gutschein beantragst du über AVGS Antrag. Je nach Stelle läuft das entweder über den Antrag bei der Arbeitsagentur oder den Antrag beim Jobcenter.
Erstgespräch führen
Das Erstgespräch mit uns ist kostenlos und unverbindlich. Dort sprecht ihr über Ziel, Umfang und Struktur des Coachings. Wie du dich darauf vorbereitest, zeigt die Seite AVGS Erstgespräch.
Bewilligung abwarten und Coaching starten
Wird der Gutschein bewilligt, wählst du einen zertifizierten Träger und startest dein Coaching – im Detail beschreibt das der Ablauf des AVGS Coachings. Ob ein Träger das Coaching digital anbietet, fragst du beim Träger an; mehr dazu unter AVGS Coaching online.
Was die Förderung übernimmt – und was nicht
Übernommen werden die angemessenen Kosten der Teilnahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist.
Wichtig bleibt, dass du dich für einen AZAV-zertifizierten Anbieter entscheidest, dessen Angebot zu deinem Bescheid passt.
Worauf du achten solltest: Achte darauf, dass der Umfang klar vereinbart ist, keine privaten Zusatzleistungen dazugebucht werden und alle Vertragsunterlagen transparent vorliegen. Fahrtkosten und Kinderbetreuung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich erstattet werden; kläre das vor Beginn.
Inhalte des kostenlos geförderten Coachings
Ein gefördertes Coaching kann je nach Zielsetzung unterschiedliche Bausteine umfassen:
- Businessplan-Erstellung
- Markt- und Wettbewerbsanalyse
- Marketingstrategie
- Finanzplanung
- Berufliche Neuorientierung
Die konkreten Inhalte werden individuell mit deinem Träger festgelegt und im Coaching dokumentiert. Weitere Hintergründe findest du im AVGS Ratgeber sowie in der Sammlung Alle AVGS Themen.
Rechtlicher Rahmen: Ermessen statt Anspruch
Die Förderung erfolgt auf Grundlage von § 45 SGB III. Einen Rechtsanspruch gibt es nur in einem Sonderfall: Wer Arbeitslosengeld bezieht, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Absatz 3 SGB III beruht, und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten nicht vermittelt ist, hat nach § 45 Absatz 7 SGB III Anspruch auf einen Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung. Für ein Coaching gilt dieser Anspruch nicht. Gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen, schriftlich oder persönlich zur Niederschrift. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Prüfe dazu die Angaben in deinem Bescheid. Eine erste Orientierung für den weiteren Weg bietet die AVGS Soforthilfe.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es bei einem kostenlosen AVGS Coaching versteckte Kosten?▾
Übernommen werden die angemessenen Kosten der Teilnahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Achte trotzdem auf drei Punkte:
- Der Umfang des Coachings ist klar mit dem Träger vereinbart
- Es werden keine privaten Zusatzleistungen dazugebucht
- Alle Vertragsunterlagen liegen transparent vor
Ist ein Online-Coaching genauso kostenlos wie ein Präsenz-Coaching?▾
Das hängt vom Träger ab: Ob er das Coaching online oder vor Ort anbietet, fragst du direkt bei ihm an. Details dazu findest du unter AVGS Coaching online.
Was passiert, wenn mein Antrag auf ein kostenloses Coaching abgelehnt wird?▾
Ob du einen AVGS für ein Coaching bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach Ermessen; einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur im Sonderfall nach § 45 Absatz 7 SGB III, und zwar auf einen Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung, nicht für ein Coaching. Prüfe in diesem Fall den Bescheid. Gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen, schriftlich oder persönlich zur Niederschrift. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
Kostet mich schon das Erstgespräch etwas?▾
Nein. Das Erstgespräch mit uns ist kostenlos und unverbindlich. Es dient dazu, Ziel, Umfang und Struktur der Maßnahme gemeinsam zu klären, bevor der Gutschein eingelöst wird.
Fazit
Wird dein AVGS bewilligt, übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die angemessenen Kosten der Teilnahme, soweit dies für deine berufliche Eingliederung notwendig ist. Prüfe zunächst, ob du die AVGS Voraussetzungen erfüllst, und verschaffe dir bei Bedarf einen Überblick über das gesamte AVGS Coaching-Angebot.







