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AVGS Glossar A–Z

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Stand: August 2026

AVGS bringt feste Begriffe mit, die dir im Antrag, im Bescheid und im Gespräch mit deinem Träger immer wieder begegnen. Dieses Glossar erklärt jeden zentralen Begriff kurz und mit direktem Link zur ausführlichen Seite.

Das Wichtigste in Kürze: Dieses Glossar erklärt die zentralen AVGS-Begriffe von A bis Z – von der Gutschein-Definition über Bewilligung und Coaching bis zu Widerspruch und Zielvereinbarung. Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III; der AVGS ist eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch. Die behördliche Prüfung dauert meist 1–3 Wochen, der bewilligte Gutschein ist befristet – die genaue Gültigkeit steht in deinem Bescheid.

So nutzt du dieses Glossar am besten

Scanne die Liste nach dem Anfangsbuchstaben deines Begriffs und lies die Kurzerklärung. Jeder Eintrag verlinkt bei Bedarf zur Vertiefung. Für den kompletten Weg vom ersten Kontakt bis zum Coaching-Start lohnt sich zusätzlich ein Blick ins AVGS Wissenszentrum.

Praxis-Tipp: Findest du einen Begriff hier nicht, wirf einen Blick ins AVGS Lexikon mit weiteren Fachbegriffen.

AVGS Glossar A–Z: Die wichtigsten Begriffe

Von der Gutschein-Definition bis zum Widerspruchsverfahren – hier findest du die Begriffe, die im AVGS-Prozess am häufigsten auftauchen.

A – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der AVGS ist ein Gutschein der Arbeitsverwaltung, mit dem du eine geförderte Maßnahme nutzen kannst – zum Beispiel ein Coaching nach § 45 SGB III. Ob du ihn bekommst, hängt von deiner individuellen Situation ab; die formalen Kriterien liest du unter AVGS Gutschein Voraussetzungen.

A – Agentur für Arbeit

Beziehst du Arbeitslosengeld I, ist die Agentur für Arbeit deine zuständige Stelle für den AVGS. Wie du dort einen Antrag stellst, zeigt dir die Anleitung AVGS Antrag Arbeitsagentur.

B – Bewilligung

Die Bewilligung bedeutet: Dein Antrag wurde angenommen, und du kannst den Gutschein einlösen. Setz vorher nichts eigenmächtig um, sondern durchlaufe den Prozess sauber – Einstieg dazu bietet AVGS Antrag.

C – Coaching

Coaching im AVGS-Kontext ist eine strukturierte Begleitung mit klaren Zielen, etwa Strategie, Bewerbung oder Gründungsplan. Details zum Ablauf zeigt AVGS Coaching.

D – Dauer

Wie lange eine Maßnahme dauert, hängt vom bewilligten Umfang ab – häufig 4 bis 12 Wochen bzw. 40 bis 120 Unterrichtseinheiten. Den zeitlichen Rahmen erklärt AVGS Wissenszentrum: Ablauf.

E – Erstgespräch

Das Erstgespräch ist dein schnellster Weg zu Klarheit: Passt der AVGS zu dir, und was ist dein nächster Schritt? Hier startest du: AVGS Erstgespräch.

F – Förderung

Förderung heißt: Bei Bewilligung übernimmt die Behörde die Kosten vollständig, damit du ohne finanzielle Hürde an professionelle Unterstützung kommst. Mehr dazu: Coaching kostenlos.

G – Gründercoaching

Gründercoaching begleitet dich auf dem Weg in die Selbstständigkeit: Positionierung, Angebot, Umsetzungsplan und erste Kundengewinnung – strukturiert und praxisnah. Mehr dazu: AVGS Gründercoaching.

J – Jobcenter

Beim Bürgergeld ist das Jobcenter deine zuständige Stelle für den AVGS. Den Ablauf für diesen Weg findest du unter AVGS Antrag Jobcenter.

M – Maßnahme

Maßnahme ist der offizielle Begriff für das Geförderte, zum Beispiel Coaching. Entscheidend ist, dass sie zu deinem Ziel passt und sauber beantragt ist.

N – Nachweis / Unterlagen

Je nach Fall können Unterlagen nötig sein, etwa eine Zielbeschreibung, ein Lebenslauf oder eine kurze Begründung. Welche Kriterien bei dir greifen, zeigt AVGS Wissenszentrum: Voraussetzungen.

O – Online-Coaching

Online-Coaching ist eine AVGS-taugliche Option, wenn sie zum Konzept passt – flexibel und oft schneller startbar als ein Präsenztermin. Details dazu: AVGS Coaching online.

P – Potenzialanalyse

Die Potenzialanalyse klärt zu Beginn Stärken, Ziele und Hürden – oft die Basis für ein zielgerichtetes Coaching.

S – § 45 SGB III

§ 45 SGB III ist die gesetzliche Grundlage vieler AVGS-Maßnahmen. Der AVGS ist eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch – die Behörde entscheidet im Einzelfall. Die Details ordnet Rechtliche Grundlagen zum AVGS ein.

T – Träger

Der Träger ist der Anbieter der Maßnahme, etwa ein Coaching-Institut. Entscheidend ist die AZAV-Zertifizierung – nur damit lässt sich der Gutschein einlösen und direkt mit der Behörde abrechnen.

V – Vermittlung / Vermittlungshemmnisse

Vermittlung meint den Weg in passende Beschäftigung oder Selbstständigkeit. Vermittlungshemmnisse bremsen dich dabei, etwa eine unklare Ausrichtung oder fehlende Unterlagen – hier setzt Coaching an.

W – Widerspruch

Wird dein Antrag abgelehnt, hast du laut Bescheid in der Regel einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Wie du dabei konkret vorgehst, zeigt dir AVGS Widerspruch einlegen.

Z – Zielvereinbarung

Eine Zielvereinbarung macht aus „Ich will etwas ändern" einen konkreten Plan: messbare Ziele, Schritte, Zeitrahmen – der Unterschied zwischen Gespräch und Ergebnis.

Wenn du gerade nicht weiterweißt: die drei besten Einstiegsseiten

Bist du noch unsicher, wo du anfangen sollst: Der Gesamtüberblick AVGS zeigt alle Bausteine auf einen Blick, mit AVGS Antrag gehst du direkt in die Umsetzung, und im AVGS Erstgespräch klären wir deine Situation persönlich.

Mehr Orientierung: weiterführende Seiten

Willst du dich strukturiert in die Tiefe einlesen, hilft dir der AVGS Ratgeber, und die Sammlung AVGS alle Themen bündelt alle Beiträge rund um den Gutschein. Brauchst du gerade schnelle Hilfe in einer dringenden Situation, findest du sie über die AVGS Soforthilfe.

Häufige Fragen zum AVGS Glossar

Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Coaching?

Der AVGS ist der Gutschein – das Förderinstrument der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Das Coaching ist die Maßnahme, die du damit finanzierst; ohne Bewilligung lässt es sich nicht über die Behörde abrechnen.

Reicht es, nur die Grundbegriffe zu kennen, um einen Antrag zu stellen?

Ja. Für den Antrag brauchst du vor allem AVGS, Bewilligung, Träger und die zuständige Stelle. Die übrigen Begriffe helfen dir, Bescheide und Gespräche im Detail zu verstehen – eine Anleitung findest du unter AVGS Antrag stellen.

Was bedeutet „Ermessensleistung" konkret für meinen Antrag?

Es bedeutet, dass es keinen Automatismus gibt: Die Behörde prüft deinen Einzelfall und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie den AVGS bewilligt. Eine gute Begründung erhöht deine Chancen, ein Rechtsanspruch entsteht dadurch aber nicht. Details dazu liefert die AVGS Anspruch Prüfung.

Was mache ich, wenn im Bescheid ein Begriff auftaucht, der hier nicht steht?

Wirf zunächst einen Blick ins AVGS Lexikon, das weitere Fachbegriffe ergänzt. Bleiben Fragen offen, klärst du sie am schnellsten im persönlichen Erstgespräch.

Fazit: Begriffe verstehen, statt nur zu lesen

Dieses Glossar bringt dir die wichtigsten AVGS-Begriffe auf den Punkt – von der Gutschein-Definition über die zuständige Stelle bis zum Widerspruch. Nutze es als Nachschlagewerk parallel zu Antrag und Bescheid und folge den Links, sobald du tiefer einsteigen willst. Kompletten Kontext bietet die Sammlung Alle AVGS Themen.

AVGS Fragen? Dein persönlicher Experte klärt sie sofort.

Das Glossar gibt dir Überblick. Für deine konkreten AVGS-Fragen bieten wir dir eine kostenlose, individuelle Beratung an.

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Roul Radeke Ihr Gründungscoach für Selbstständige und Gründer
Roul Radeke (MBA)
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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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