Stand: September 2026
Um einen AVGS-Gutschein zu erhalten, musst du mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllen – von deinem Erwerbsstatus über eine positive Integrationsprognose bis zur Wahl eines zertifizierten Coaching-Trägers. Mit dieser Checkliste prüfst du in wenigen Minuten selbst, wie du bei den sieben Punkten stehst, die bei der Prüfung deines AVGS eine Rolle spielen – inklusive der rechtlichen Grundlage nach § 45 SGB III und der Unterschiede in der Praxis von Agentur für Arbeit und Jobcenter. Den größeren Zusammenhang zu Antrag, Ablauf und Coaching liefert das AVGS Wissenszentrum.
Was ist die Grundlage der AVGS Voraussetzungen?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Das bedeutet: Es gibt klare rechtliche Rahmenbedingungen – aber die Bewilligung hängt immer auch von deiner individuellen Situation ab. Eine allgemeine Einführung findest du hier: AVGS Übersicht.
AVGS (§ 45 SGB III): Rechtsgrundlage des Gutscheins ist § 45 des Dritten Sozialgesetzbuchs. Er erlaubt der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu fördern – etwa ein Coaching zur Vorbereitung deiner Selbstständigkeit. Wichtig zu wissen: Außerhalb des gesetzlichen Sonderfalls nach § 45 Absatz 7 SGB III ist der AVGS eine Ermessensleistung, kein automatischer Rechtsanspruch. Wie die Behörde diesen Spielraum nutzt und wie du deine Chancen verbesserst, erklärt die detaillierte Anspruchs-Prüfung.
Alle sieben Punkte schauen wir uns im Folgenden im Einzelnen an. Sind sie erfüllt, folgt der eigentliche Antrag – wie dieser danach Schritt für Schritt abläuft, zeigt dir der AVGS Ablauf.
Die 7 AVGS Voraussetzungen im Einzelnen
Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit
Die zentrale Voraussetzung betrifft deinen Erwerbsstatus: Gefördert werden können Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungsuchende. Typische Konstellationen sind:
- Bezug von Arbeitslosengeld I
- Bezug von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)
- Kündigung mit absehbarem Beschäftigungsende
- ein befristeter Vertrag, der in absehbarer Zeit ausläuft – schon das reicht für die Einstufung als „drohende Arbeitslosigkeit", du musst nicht erst tatsächlich arbeitslos werden
Rechtlich genau gefasst nennt § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB III drei förderfähige Statusgruppen: Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose.
Je nachdem, welche Stelle für dich zuständig ist, läuft der Antrag über die Arbeitsagentur oder das Jobcenter; die AVGS-Regeln des § 45 SGB III gelten dort über § 16 SGB II entsprechend. Wo genau die Unterschiede in der Praxis liegen, zeigt der Vergleich weiter unten.
Vermittlungshemmnis oder Integrationsbedarf
Ein weiterer Bestandteil ist ein sogenannter Förderbedarf – die Behörde muss erkennen, dass eine Maßnahme deine berufliche Situation konkret verbessert. Das kann zum Beispiel bedeuten:
- fehlende Bewerbungsstrategie
- Orientierungsbedarf
- unklare berufliche Perspektive
- Vorbereitung auf die Selbstständigkeit – ein klassischer Grenzfall, wenn du zwar fachlich qualifiziert bist, aber noch keine ausgearbeitete Geschäftsidee hast
Wessen berufliche Eingliederung durch schwerwiegende Vermittlungshemmnisse – etwa eine besonders lange Dauer der Arbeitslosigkeit – zusätzlich erschwert ist, für den sollen Maßnahmen gefördert werden, die diesem erhöhten Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf in Inhalt und Dauer gerecht werden.
Gerade bei Gründungsvorhaben wird häufig ein spezialisiertes AVGS Gründercoaching bewilligt.
Positive Integrationsprognose
Die Behörde prüft, ob die Maßnahme geeignet ist, deine berufliche Situation nachhaltig zu verbessern. Dabei wird bewertet:
- deine Qualifikation
- deine Motivation
- deine realistische Zielsetzung
- die Umsetzbarkeit deiner Pläne
Bei Gründungsvorhaben ist zusätzlich die Tragfähigkeit deines Geschäftsmodells entscheidend – eine unausgereifte Idee ohne erkennbares Konzept ist der häufigste Grenzfall für eine zurückhaltende Prognose. Wie du deinen Antrag überzeugend vorbereitest, zeigt die Anleitung zum AVGS Antrag.
Keine parallele Vollzeitbeschäftigung
Ob deine aktuelle Beschäftigungssituation eine Förderung zulässt, klärt deine Vermittlungsfachkraft im Einzelfall.
Maßnahmeträger muss zertifiziert sein
Selbst wenn du alle persönlichen AVGS Voraussetzungen erfüllst, ist die Förderung nur möglich, wenn:
- der Träger AZAV-zertifiziert ist
- die Maßnahme zugelassen ist
- ein gültiger Gutschein vorliegt
Der Grenzfall aus der Praxis: Entscheidest du dich für einen Anbieter ohne AZAV-Zertifizierung, wird der Gutschein dort nicht anerkannt. Prüfe die Zertifizierung deshalb immer vor Vertragsabschluss. Rechtlich erteilen unabhängige, von der Akkreditierungsstelle für die Zulassung nach dem Recht der Arbeitsförderung akkreditierte Zertifizierungsstellen die Trägerzulassung – die Bundesagentur für Arbeit übt dabei nur die Fachaufsicht über die Akkreditierungsstelle aus. Sie prüfen nach § 178 SGB III fünf Kriterien kumulativ, darunter Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Trägers, qualifiziertes Leitungs- und Lehrpersonal sowie ein Qualitätssicherungssystem. Informationen zum Ablauf findest du hier: AVGS Coaching erklärt.
Kostenübernahme bei der Maßnahme
Ein großer Vorteil: Bei bewilligtem Gutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die angemessenen Kosten deiner Teilnahme, soweit diese für deine berufliche Eingliederung notwendig sind. Details zur Finanzierung findest du unter AVGS Coaching kostenlos. Wichtig ist jedoch: Der ausgewählte Träger nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 SGB III – oder, wenn die Maßnahme beim Arbeitgeber stattfindet, der Arbeitgeber nach Nummer 3 – muss den Gutschein vor Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit vorlegen; im Grundsicherungsgeld-/Bürgergeld-Bezug entsprechend beim zuständigen Jobcenter. Startest du vor der Bewilligung, kann die Kostenübernahme gefährdet sein – kläre den Starttermin vorher mit deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter und deinem Träger ab. Über die Coaching-Kosten hinaus können nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Fahrtkosten und Kosten der Kinderbetreuung erstattet werden – frag am besten vor Beginn der Maßnahme bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter nach.
Online oder Präsenz – je nach Maßnahme
Ob eine Maßnahme online, in Präsenz oder in einer Mischform stattfindet, legt die Zulassung der jeweiligen Maßnahme fest. Frag deinen Träger, ob das Online AVGS Coaching für die zu dir passende Maßnahme angeboten wird, und gleiche das mit deinem Gutschein ab. Entscheidend ist in jedem Fall, dass die Maßnahme individuell zu deiner Situation passt.
Agentur für Arbeit oder Jobcenter – wo liegt der Unterschied?
Die sieben Punkte gelten unabhängig davon, ob am Ende die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über deinen Antrag entscheidet – die Rechtsgrundlage ist identisch (bei Grundsicherungsgeld/Bürgergeld ist das Jobcenter zuständig). In der Praxis unterscheiden sich aber Zuständigkeit und Finanzierung klar; die folgenden Angaben zu typischer Ausgangslage, Prüfschwerpunkt und Gründungsfällen sind redaktionelle Tendenzen aus der Beratungspraxis, keine garantierten Einzelfall-Ergebnisse, wie die AVGS Jobcenter-Statistik und der Vergleich Jobcenter vs. Arbeitsagentur zeigen:
| Kriterium | Agentur für Arbeit | Jobcenter |
|---|---|---|
| Zuständig bei | Arbeitslosengeld I | Grundsicherungsgeld/Bürgergeld |
| Kosten bei Bewilligung | angemessene Kosten übernommen | angemessene Kosten übernommen |
| Rechtsgrundlage | § 45 SGB III | § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III |
Für dich bedeutet das: Keine der beiden Behörden ist grundsätzlich „leichter" – entscheidend sind deine individuelle Ausgangslage, eine klare Integrationsstrategie und die Qualität deiner Begründung im Antrag.
Örtlich zuständig ist in der Regel die Agentur für Arbeit an deinem Wohnort. Auf Antrag muss dich die Agentur für Arbeit einer anderen Agentur zuordnen, wenn nach der Arbeitsmarktlage nichts dagegen spricht oder eine Ablehnung für dich eine unbillige Härte wäre.
So prüfst du deine AVGS Voraussetzungen konkret
Gehe die sieben Punkte systematisch durch:
- Kläre deinen Status (arbeitslos, arbeitssuchend, von Arbeitslosigkeit bedroht)
- Definiere dein berufliches Ziel
- Sammle relevante Unterlagen (Lebenslauf, Qualifikationen, ggf. Geschäftsidee)
- Vereinbare ein unverbindliches Gespräch zur Einschätzung
Jetzt Erstgespräch vereinbaren. Weitere vertiefende Informationen findest du im AVGS Ratgeber oder unter Alle AVGS Themen.
Häufige Fragen zu den AVGS Voraussetzungen
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den AVGS?▾
Grundsätzlich nein: Der AVGS ist eine Ermessensleistung nach § 45 SGB III, selbst wenn du alle Voraussetzungen erfüllst. Eine gesetzliche Ausnahme gibt es nur für die private Arbeitsvermittlung: Wer Arbeitslosengeld bezieht, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Absatz 3 SGB III beruht, und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten noch nicht vermittelt ist, hat nach § 45 Absatz 7 SGB III Anspruch auf einen Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung (Absatz 4 Satz 3 Nummer 2), nicht auf ein Coaching – Details dazu erklärt die AVGS Anspruch Prüfung. Auf diese drei Monate werden Zeiten nicht angerechnet, in denen du bereits an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hast. Dieser Anspruch bezieht sich auf die Gutschein-Variante für die private Arbeitsvermittlung (Absatz 4 Satz 3 Nummer 2); für Coaching-Maßnahmen bleibt es bei der Ermessensentscheidung. Außerhalb dieses gesetzlichen Sonderfalls entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall, ob die Maßnahme geeignet und erforderlich ist. Wie diese Ermessensentscheidung im Detail abläuft und wie du deine Erfolgschancen realistisch einschätzt, erklärt die AVGS Anspruch Prüfung.
Kann ich den Gutschein mehrmals erhalten?▾
Einen Anspruch auf einen weiteren Gutschein gibt es außerhalb des Sonderfalls nach § 45 Absatz 7 SGB III nicht: Ob du einen AVGS bekommst, entscheidet deine Vermittlungsfachkraft nach Ermessen. Ein bereits genutzter AVGS schließt einen neuen Antrag nicht von vornherein aus; ausschlaggebend sind erneuter Förderbedarf und eine passende Maßnahme, über die deine Vermittlungsfachkraft im Einzelfall entscheidet.
Muss ich schon eine konkrete Geschäftsidee haben?▾
Für ein Gründercoaching hilft es, wenn du eine erste Idee mitbringst – sie wird im Coaching gemeinsam mit deinem Träger weiterentwickelt und auf Tragfähigkeit geprüft. Wichtiger als Detailtiefe ist eine plausible Richtung: Welches Geschäftsmodell schwebt dir vor, und warum passt es zu deiner Qualifikation? Genau das klärst du am besten schon vor dem Antrag.
Was ist der Unterschied zwischen einem Antrag bei der Agentur für Arbeit und beim Jobcenter?▾
Rechtlich gilt für beide dieselbe Grundlage (§ 45 SGB III) und bei Bewilligung dieselbe Kostenregelung: Übernahme der angemessenen Kosten der Teilnahme. Zuständig ist die Agentur für Arbeit bei Bezug von Arbeitslosengeld I, das Jobcenter bei Grundsicherungsgeld/Bürgergeld. In der Praxis unterscheiden sich die Prüfschwerpunkte: Die Agentur für Arbeit legt tendenziell mehr Gewicht auf schnelle Wiedereingliederung, das Jobcenter berücksichtigt häufiger soziale Stabilisierung und den Abbau von Vermittlungshemmnissen. Details zeigt die Vergleichstabelle weiter oben.
Was passiert, wenn mein gewünschter Coaching-Anbieter nicht AZAV-zertifiziert ist?▾
Dann kannst du den AVGS bei diesem Anbieter nicht einlösen – die AZAV-Zertifizierung ist eine der sieben Voraussetzungen für die Förderung, unabhängig davon, ob du persönlich alle anderen Kriterien erfüllst. Prüfe die Zertifizierung deshalb immer vor Vertragsabschluss: Ein seriöser Anbieter weist sie transparent aus. Fehlt die Zulassung, bleibt dir nur der Wechsel zu einem anderen, zertifizierten Träger – die übrigen sechs Voraussetzungen bleiben davon unberührt.
Fazit: AVGS Voraussetzungen realistisch einschätzen
Die AVGS Voraussetzungen sind klar geregelt, aber immer individuell zu bewerten: Wenn du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, einen nachvollziehbaren Förderbedarf hast und ein realistisches berufliches Ziel verfolgst, stehen deine Chancen gut – unabhängig davon, ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über deinen Antrag entscheidet. Da der AVGS eine Ermessensleistung ist, lohnt sich vorab ein Blick in die AVGS Anspruch Prüfung. Sind deine Voraussetzungen geklärt, zeigt dir der AVGS Ablauf Schritt für Schritt, wie es weitergeht. Offene Detailfragen beantwortet das AVGS FAQ. Starte strukturiert über die zentrale Informationsseite zum AVGS – mit klarer Vorbereitung und professioneller Unterstützung legst du den Grundstein für eine erfolgreiche Förderung.







