Stand: August 2026
Dein Job besteht noch, aber eine Kündigung zeichnet sich ab – lässt sich ein AVGS schon jetzt sichern? Diese Seite zeigt dir, wann eine Förderung vor der Kündigung realistisch ist, welche Schritte sinnvoll sind und welchen Fehler du vermeiden solltest.
Geht ein AVGS auch vor der Kündigung?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird grundsätzlich zur Vermeidung oder Beendigung von Arbeitslosigkeit vergeben – eine vollständige Einführung findest du im AVGS Überblick. In einem ungekündigten, sicheren Arbeitsverhältnis besteht in der Regel kein unmittelbarer Förderanspruch. Anders sieht es aus, wenn dein Arbeitsplatz aus einem konkreten Grund gefährdet ist – typische Konstellationen:
- Dein befristeter Vertrag läuft aus, ohne dass eine Verlängerung ansteht
- Eine betriebsbedingte Kündigung zeichnet sich ab, etwa durch Restrukturierung oder Stellenabbau
- Ein Aufhebungsvertrag steht im Raum
- Dein Arbeitsplatz ist aus anderen objektiven Gründen konkret gefährdet
AVGS vor der Kündigung (§ 45 SGB III): Der AVGS ist eine Ermessensleistung – ob und wie die Behörde deine Situation vor einer Kündigung fördert, entscheidet sie im Einzelfall. Wie diese Prüfung grundsätzlich abläuft, erklärt die AVGS Anspruch Prüfung.
Strategisches Vorgehen vor der Kündigung
Bei einer drohenden Kündigung lohnt sich diese Reihenfolge:
- Förderfähigkeit realistisch einschätzen, bevor du aktiv wirst
- Ein Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter suchen und deine Situation offenlegen
- Die drohende Arbeitslosigkeit frühzeitig anzeigen, sobald sie absehbar ist
- Deinen Antrag strukturiert vorbereiten, statt ihn kurzfristig einzureichen
Eine Anleitung zur Antragstellung findest du unter AVGS Antrag, die formalen Kriterien unter AVGS Voraussetzungen. Ergänzende Hinweise für ALG-I-Beziehende bietet AVGS Antrag Arbeitsagentur.
Besonders relevant: Gründung planen
Viele, die den Jobwechsel vor Augen haben, nutzen die Phase vor der Kündigung, um den Schritt in die Selbstständigkeit vorzubereiten. Ein professionelles AVGS Gründercoaching unterstützt dich dabei, ein tragfähiges Geschäftsmodell zu entwickeln, den Markt zu analysieren und Businessplan sowie Finanzplanung aufzustellen. Ist dein Ziel eher eine berufliche Neuorientierung ohne eigene Gründung, lässt sich auch das allgemeine AVGS Coaching individuell auf deine Situation zuschneiden.
Risiken einer vorschnellen Eigenkündigung
Kündige nicht, bevor deine Förderung geklärt ist. Eine eigenständige Kündigung ohne Abstimmung kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I, Verzögerungen im Förderprozess oder zur Ablehnung des AVGS führen. Wird der Antrag abgelehnt, bleibt in der Regel ein Monat Zeit für einen Widerspruch – ein guter Grund, mit der Kündigung bis zur Klärung zu warten. Eine unverbindliche Einordnung bietet das AVGS Erstgespräch.
Flexible Vorbereitung neben dem Job
Solange dein Arbeitsverhältnis noch läuft, kannst du dich inhaltlich vorbereiten, ohne bereits einen Antrag gestellt zu haben. Ein Online AVGS Coaching lässt sich flexibel neben dem Job wahrnehmen; unter bestimmten Konstellationen ist zudem ein kostenloses AVGS Coaching möglich, sobald die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Bist du noch nicht arbeitslos gemeldet, weil dein Arbeitsverhältnis formal weiterläuft, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf AVGS ohne gemeldete Arbeitslosigkeit. Weiterführendes bietet der AVGS Ratgeber.
Erfolgsfaktoren für den Antrag vor der Kündigung
Wie sich das in der Praxis auswirkt, zeigen die AVGS Erfolgsgeschichten anderer Antragstellerinnen und Antragsteller.
Zeitliche Einordnung: Was wann passiert
Eine gesetzlich fixe Reihenfolge gibt es nicht – die folgenden Angaben sind Erfahrungswerte und helfen dir, deine Kündigung nicht zu früh auszusprechen.
| Schritt | Zeitpunkt | Hinweis |
|---|---|---|
| Gespräch mit Agentur für Arbeit / Jobcenter | vor der Kündigung | klärt deine Fördermöglichkeiten, bevor Fakten geschaffen werden |
| Antragstellung | vor der Kündigung, sobald die Gefährdung konkret ist | Begründung muss die drohende Arbeitslosigkeit klar belegen |
| Behördliche Prüfung | in der Regel 1–3 Wochen | Einzelfälle schneller, bei Rückfragen länger |
| Bewilligung & Gültigkeit des Gutscheins | mehrere Wochen bis wenige Monate | steht im Bescheid; Träger muss AZAV-zertifiziert sein |
| Kündigung aussprechen | erst nach Abstimmung bzw. Bewilligung | vermeidet Sperrzeiten und Förderlücken |
| Coaching | häufig 4–12 Wochen (40–120 UE) | online oder in Präsenz möglich |
| Kosten | 100 % bei Bewilligung | AZAV-zertifizierter Träger rechnet direkt mit der Behörde ab |
Häufige Fragen zu AVGS vor der Kündigung
Muss die Kündigung schon ausgesprochen sein, damit die Behörde meinen Antrag prüft?▾
Nein – im Gegenteil: Ein AVGS ist gerade dann sinnvoll, wenn du deine Situation klärst, bevor die Kündigung ausgesprochen ist. Sprich mit der zuständigen Stelle, sobald dein Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, etwa durch einen auslaufenden befristeten Vertrag. So vermeidest du Risiken durch eine vorschnelle Eigenkündigung.
Was passiert, wenn ich vor der Bewilligung bereits kündige oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibe?▾
Das kann deine Förderchancen verschlechtern. Ohne vorherige Abstimmung drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I sowie eine Ablehnung des AVGS, weil sich die Erforderlichkeit der Maßnahme dann schwerer begründen lässt. Kläre deine Situation daher zuerst in einem Erstgespräch, bevor du eine Entscheidung triffst.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag vor der Kündigung?▾
Wichtig sind vor allem Nachweise, die die konkrete Gefährdung deines Arbeitsplatzes belegen:
- Befristeter Arbeitsvertrag mit Enddatum
- Ankündigung einer Restrukturierung oder eines Stellenabbaus
- Entwurf oder Angebot eines Aufhebungsvertrags
- Aktueller Lebenslauf, bei Gründungsvorhaben zusätzlich eine Skizze
Ist bei mir die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zuständig?▾
Das hängt von deiner Leistungsart ab: Würdest du nach der Kündigung Arbeitslosengeld I beziehen, ist die Agentur für Arbeit zuständig, bei ergänzendem Bürgergeld das Jobcenter. In beiden Fällen entscheidet die Behörde über den AVGS nach Ermessen – einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Fazit: Kündigung strategisch timen
Ein AVGS vor der Kündigung ist möglich – aber nur mit strategischer Planung und klarem Timing: Situation objektiv analysieren, Förderfähigkeit prüfen, Gespräch mit der zuständigen Stelle suchen, erst danach kündigen. Bist du unsicher, nutze die AVGS Soforthilfe. Ist die Kündigung bereits ausgesprochen, richtet sich AVGS direkt nach der Kündigung an deine Situation; bleibst du vorerst beschäftigt, lohnt sich AVGS trotz Beschäftigung. Weitere Ausgangslagen zeigt AVGS Situation, alle Beiträge dazu bietet die Sammlung Alle AVGS Themen. So planst du deinen Wechsel fundiert statt riskant.







