Planung: AVGS vor der Kündigung

AVGS vor Kündigung — Planung: AVGS vor der Kündigung — So bereitest Du Deinen Ausstieg und die Gründung perfekt vor

Stand: Oktober 2026

Dein Job besteht noch, aber eine Kündigung zeichnet sich ab – lässt sich ein AVGS schon jetzt sichern? Diese Seite zeigt dir, wann eine Förderung vor der Kündigung realistisch ist, welche Schritte sinnvoll sind und welchen Fehler du vermeiden solltest.

Das Wichtigste in Kürze: Ein AVGS ist auch vor einer Kündigung möglich, wenn dein Arbeitsplatz konkret gefährdet ist – etwa durch einen auslaufenden befristeten Vertrag, eine absehbare betriebsbedingte Kündigung oder einen im Raum stehenden Aufhebungsvertrag. Rechtsgrundlage des AVGS ist § 45 SGB III. Ob du einen AVGS für ein Coaching bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach Ermessen; einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur im Sonderfall nach § 45 Absatz 7 SGB III, und zwar auf einen Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung, nicht für ein Coaching. Entscheidend: Kläre deine Situation mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, bevor du kündigst.

Geht ein AVGS auch vor der Kündigung?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird grundsätzlich zur Vermeidung oder Beendigung von Arbeitslosigkeit vergeben – eine vollständige Einführung findest du im AVGS Überblick. Ein Arbeitsplatz kann aus einem konkreten Grund gefährdet sein – typische Konstellationen:

  • Dein befristeter Vertrag läuft aus, ohne dass eine Verlängerung ansteht
  • Eine betriebsbedingte Kündigung zeichnet sich ab, etwa durch Restrukturierung oder Stellenabbau
  • Ein Aufhebungsvertrag steht im Raum
  • Dein Arbeitsplatz ist aus anderen objektiven Gründen konkret gefährdet

AVGS vor der Kündigung (§ 45 SGB III): Der AVGS ist eine Ermessensleistung – ob und wie die Behörde deine Situation vor einer Kündigung fördert, entscheidet sie im Einzelfall. Wie diese Prüfung grundsätzlich abläuft, erklärt die AVGS Anspruch Prüfung.

Strategisches Vorgehen vor der Kündigung

Bei einer drohenden Kündigung lohnt sich diese Reihenfolge:

  • Förderfähigkeit realistisch einschätzen, bevor du aktiv wirst
  • Ein Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter suchen und deine Situation offenlegen
  • Die drohende Arbeitslosigkeit frühzeitig anzeigen, sobald sie absehbar ist
  • Deinen Antrag strukturiert vorbereiten, statt ihn kurzfristig einzureichen

Eine Anleitung zur Antragstellung findest du unter AVGS Antrag, die formalen Kriterien unter AVGS Voraussetzungen. Ergänzende Hinweise für ALG-I-Beziehende bietet AVGS Antrag Arbeitsagentur.

Besonders relevant: Gründung planen

Viele, die den Jobwechsel vor Augen haben, nutzen die Phase vor der Kündigung, um den Schritt in die Selbstständigkeit vorzubereiten. Ein professionelles AVGS Gründercoaching unterstützt dich dabei, ein tragfähiges Geschäftsmodell zu entwickeln, den Markt zu analysieren und Businessplan sowie Finanzplanung aufzustellen. Ist dein Ziel eher eine berufliche Neuorientierung ohne eigene Gründung, lässt sich auch das allgemeine AVGS Coaching individuell auf deine Situation zuschneiden.

Risiken einer vorschnellen Eigenkündigung

Kündige nicht, bevor deine Förderung geklärt ist. Eine eigenständige Kündigung ohne Abstimmung kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I, Verzögerungen im Förderprozess oder zur Ablehnung des AVGS führen. Gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen, schriftlich oder persönlich zur Niederschrift. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Warte mit der Kündigung am besten bis zur Klärung ab. Eine unverbindliche Einordnung bietet das AVGS Erstgespräch.

Flexible Vorbereitung neben dem Job

Solange dein Arbeitsverhältnis noch läuft, kannst du dich inhaltlich vorbereiten, ohne bereits einen Antrag gestellt zu haben. Ein Online AVGS Coaching lässt sich flexibel neben dem Job wahrnehmen; unter bestimmten Konstellationen ist zudem ein kostenloses AVGS Coaching möglich, sobald die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Bist du noch nicht arbeitslos gemeldet, weil dein Arbeitsverhältnis formal weiterläuft, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf AVGS ohne gemeldete Arbeitslosigkeit. Weiterführendes bietet der AVGS Ratgeber.

Erfolgsfaktoren für den Antrag vor der Kündigung

Dein Arbeitsplatz ist objektiv und nachvollziehbar gefährdet – nicht nur subjektiv empfunden
Die Kündigung erfolgt erst nach Abstimmung mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, nicht vorschnell
Die Förderlogik ist klar begründet – warum die Maßnahme gerade jetzt sinnvoll ist
Eine realistische berufliche Perspektive besteht, sei es Gründung oder Neuorientierung

Wie sich das in der Praxis auswirkt, zeigen die AVGS Erfolgsgeschichten anderer Antragstellerinnen und Antragsteller.

Zeitliche Einordnung: Was wann passiert

Die folgende Übersicht ist eine Orientierung und hilft dir, deine Kündigung nicht zu früh auszusprechen.

SchrittZeitpunktHinweis
Gespräch mit Agentur für Arbeit / Jobcentervor der Kündigungklärt deine Fördermöglichkeiten, bevor Fakten geschaffen werden
Antragstellungvor der Kündigung, sobald die Gefährdung konkret istBegründung muss die drohende Arbeitslosigkeit klar belegen
Kündigung aussprechenerst nach Abstimmung bzw. Bewilligungvermeidet Sperrzeiten und Förderlücken
CoachingZiel und Inhalt der Maßnahme legt die Agentur für Arbeit im Gutschein fest.online oder in Präsenz möglich
KostenWird dein AVGS bewilligt, übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die angemessenen Kosten der Teilnahme, soweit dies für deine berufliche Eingliederung notwendig ist.Fahrtkosten und Kinderbetreuung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich erstattet werden; kläre das vor Beginn.

Häufige Fragen zu AVGS vor der Kündigung

Muss die Kündigung schon ausgesprochen sein, damit die Behörde meinen Antrag prüft?▾

Nein – im Gegenteil: Ein AVGS ist gerade dann sinnvoll, wenn du deine Situation klärst, bevor die Kündigung ausgesprochen ist. Sprich mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, sobald dein Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, etwa durch einen auslaufenden befristeten Vertrag. So vermeidest du Risiken durch eine vorschnelle Eigenkündigung.

Was passiert, wenn ich vor der Bewilligung bereits kündige oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibe?▾

Das kann deine Förderchancen verschlechtern. Ohne vorherige Abstimmung drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I sowie eine Ablehnung des AVGS, weil sich die Erforderlichkeit der Maßnahme dann schwerer begründen lässt. Kläre deine Situation daher zuerst in einem Erstgespräch, bevor du eine Entscheidung triffst.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag vor der Kündigung?▾

Wichtig sind vor allem Nachweise, die die konkrete Gefährdung deines Arbeitsplatzes belegen:

  • Befristeter Arbeitsvertrag mit Enddatum
  • Ankündigung einer Restrukturierung oder eines Stellenabbaus
  • Entwurf oder Angebot eines Aufhebungsvertrags
  • Aktueller Lebenslauf, bei Gründungsvorhaben zusätzlich eine Skizze
Ist bei mir die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zuständig?▾

Über den Gutschein entscheidet im SGB-III-Rechtskreis die Agentur für Arbeit; wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezieht, wendet sich an das Jobcenter, wo die AVGS-Regeln des § 45 SGB III über § 16 SGB II entsprechend gelten.

Fazit: Kündigung strategisch timen

Bist du unsicher, nutze die AVGS Soforthilfe. Ist die Kündigung bereits ausgesprochen, richtet sich AVGS direkt nach der Kündigung an deine Situation; bleibst du vorerst beschäftigt, lohnt sich AVGS trotz Beschäftigung. Weitere Ausgangslagen zeigt AVGS Situation, alle Beiträge dazu bietet die Sammlung Alle AVGS Themen. So planst du deinen Wechsel fundiert statt riskant.

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Roul Radeke AVGS Experten Autor
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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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