AVGS Antrag bei der Arbeitsagentur

AVGS Antrag Arbeitsagentur — AVGS Antrag bei der Arbeitsagentur — AVGS Antrag korrekt bei der Arbeitsagentur stellen

Stand: September 2026

Beziehst du Arbeitslosengeld I, läuft dein AVGS Antrag über die Arbeitsagentur – nicht über das Jobcenter. Auf dieser Seite zeigen wir dir, welche Stelle für dich zuständig ist, welche Unterlagen du brauchst und wie du den Antrag bei der Arbeitsagentur Schritt für Schritt stellst.

Das Wichtigste in Kürze: Bei Arbeitslosengeld I ist die Arbeitsagentur für deinen AVGS Antrag zuständig, beim Bürgergeld das Jobcenter. Du kannst den Antrag online oder persönlich bei deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler stellen. Die Prüfung dauert in der Praxis meist 1–3 Wochen. Bei Bewilligung übernimmt die Arbeitsagentur die Coaching-Kosten zu 100 %. Wie du die Voraussetzungen für den AVGS-Gutschein erfüllst, liest du im verlinkten Beitrag.

Wer ist zuständig: Arbeitsagentur oder Jobcenter?

Welche Behörde deinen AVGS Antrag bearbeitet, hängt allein von deiner Leistungsart ab. Beziehst du Arbeitslosengeld I, ist ausschließlich die Arbeitsagentur zuständig. Erhältst du Bürgergeld, wendest du dich stattdessen an das Jobcenter – der Ablauf dort ähnelt sich, die Formulare und Zuständigen unterscheiden sich aber. Bist du dir unsicher, welche Stelle für dich gilt, hilft dir ein Blick in deinen letzten Bescheid oder ein Anruf bei deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler.

AVGS (§ 45 SGB III): Rechtsgrundlage des Gutscheins ist § 45 des Dritten Sozialgesetzbuchs. Der AVGS ist eine Ermessensleistung – die Arbeitsagentur entscheidet im Einzelfall, es gibt keinen automatischen Anspruch. Wie diese Entscheidung im Detail abläuft, erklärt die AVGS Anspruch Prüfung.

Voraussetzungen für den Antrag bei der Arbeitsagentur

Bevor du den Termin bei deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler vereinbarst, solltest du prüfen, ob du die formalen Kriterien erfüllst. Dazu zählen unter anderem eine gemeldete Arbeitslosigkeit, eine plausible berufliche Zielrichtung und – falls du dich selbstständig machen willst – eine tragfähige Grundidee für dein Vorhaben. Alle Kriterien im Detail findest du auf der Seite Voraussetzungen für den AVGS-Gutschein sowie im kompakten Überblick AVGS Voraussetzungen. Willst du dich mit dem Coaching auf eine Gründung vorbereiten, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf das AVGS Gründercoaching.

So stellst du den Antrag Schritt für Schritt

1

Erstgespräch vorbereiten

Kläre vor dem Termin, welches Ziel du mit dem Coaching verfolgst – Gründung, Neuorientierung oder Unterstützung bei deiner Positionierung. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft dir, deine Ausgangslage einzuordnen und Argumente für den Antrag zu sammeln.

2

Antrag bei der Arbeitsagentur einreichen

Den eigentlichen Antrag reichst du direkt bei der Arbeitsagentur ein – wahlweise online oder im persönlichen Termin bei deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler. Eine allgemeine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung liest du unter AVGS Antrag stellen.

3

Unterlagen vollständig einreichen

Unvollständige Angaben sind der häufigste Grund für Rückfragen und Verzögerungen. Wie du das Formular korrekt und ohne Lücken ausfüllst, zeigt dir die Anleitung AVGS Antrag ausfüllen.

4

Bearbeitung abwarten

Die Arbeitsagentur prüft deinen Antrag anschließend auf Vollständigkeit, Plausibilität und Integrationsperspektive. Wie lange das im Einzelfall dauert und wovon die Dauer abhängt, erfährst du auf der Seite AVGS Antrag Bearbeitungszeit.

5

Coach wählen und starten

Nach der Bewilligung wählst du einen AZAV-zertifizierten Träger und löst den Gutschein ein. Das Coaching läuft in Präsenz oder als Online Coaching und ist für dich kostenfrei, solange der Träger direkt mit der Arbeitsagentur abrechnet.

Aktueller Lebenslauf mit lückenloser beruflicher Historie
Nachweis der Meldung als arbeitslos bei der Arbeitsagentur
Kurze, schriftliche Begründung für deine berufliche Zielrichtung
Bei Gründungsvorhaben: eine erste Skizze deiner Geschäftsidee

Kosten: Was übernimmt die Arbeitsagentur?

100 %

Kostenübernahme bei Bewilligung. Genehmigt dir die Arbeitsagentur den AVGS, trägt sie die vollständigen Kosten für Coaching und Beratung – ohne Eigenanteil für dich.

Der zertifizierte Träger rechnet direkt mit der Arbeitsagentur ab. Details dazu findest du unter Kostenloses AVGS Coaching.

Bearbeitungszeit und Gültigkeit des Gutscheins

Eine gesetzlich festgelegte Frist gibt es nicht – die folgenden Werte sind Erfahrungswerte aus der Praxis der Arbeitsagentur.

SchrittTypische DauerHinweis
Erstgespräch & Vorbereitungmeist wenige Tageabhängig von der Terminlage
Prüfung durch die Arbeitsagenturin der Regel 1–3 WochenEinzelfälle schneller, bei Rückfragen länger
Gültigkeit des Gutscheinsmehrere Wochen bis wenige Monatesteht im Bewilligungsbescheid
Coachinghäufig 4–12 Wochenje nach bewilligtem Umfang, online oder in Präsenz

Antrag abgelehnt – was tun?

Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Prüfe zuerst den Bescheid: Dort steht die Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat beträgt. Trägt die Begründung der Arbeitsagentur aus deiner Sicht nicht, kannst du fristgerecht Widerspruch einlegen oder deinen Antrag mit einer stärkeren Begründung erneut stellen.

Häufige Fragen zum AVGS Antrag bei der Arbeitsagentur

Kann ich den Antrag bei der Arbeitsagentur auch online stellen?

Ja, viele Arbeitsagenturen bieten eine Online-Antragstellung an. Alternativ kannst du den Antrag im persönlichen Termin bei deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler stellen. Eine Anleitung für den digitalen Weg findest du unter AVGS Antrag online stellen.

Was unterscheidet den Antrag bei der Arbeitsagentur von dem beim Jobcenter?

Die Zuständigkeit richtet sich nach deiner Leistungsart: Arbeitslosengeld I läuft über die Arbeitsagentur, Bürgergeld über das Jobcenter. Formular und Ansprechpartner unterscheiden sich, die formalen Voraussetzungen des AVGS sind aber identisch. Beim Wechsel von Arbeitslosengeld I zu Bürgergeld wendest du dich für einen neuen Antrag an das Jobcenter.

Welche Unterlagen verlangt die Arbeitsagentur beim Antrag?

In der Regel benötigst du einen aktuellen Lebenslauf, einen Nachweis deiner Arbeitslosmeldung, eine kurze Begründung deiner beruflichen Zielrichtung sowie – bei Gründungsvorhaben – eine erste Ideenskizze.

Was passiert, wenn die Arbeitsagentur meinen Antrag ablehnt?

Du kannst innerhalb der im Bescheid genannten Frist – in der Regel ein Monat – Widerspruch einlegen. Alternativ überarbeitest du deine Begründung und stellst den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Wie die Arbeitsagentur ihren Ermessensspielraum nutzt, erklärt die AVGS Anspruch Prüfung.

Fazit

Der AVGS Antrag bei der Arbeitsagentur ist überschaubar, wenn du weißt, welche Stelle zuständig ist und welche Unterlagen du brauchst. Bereite dein Erstgespräch vor, reiche den Antrag vollständig ein und plane 1–3 Wochen für die Prüfung ein. Einen Überblick über den gesamten Weg vom Erstgespräch bis zum Coaching-Start bietet der AVGS Ablauf, offene Detailfragen klärt das AVGS FAQ. Einen Einstieg in das gesamte Förderprogramm findest du auf der Hauptseite zum AVGS sowie im AVGS Wissenszentrum.

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Roul Radeke AVGS Experten Autor
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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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