Das AVGS Glossar: Begriffe von A–Z




Stand: September 2026
Dieses AVGS Glossar ist ein Kurzglossar für Antrag und Behördengespräch: Es erklärt die Begriffe, die dir bei Agentur für Arbeit, Jobcenter und Träger begegnen, von der Rechtsgrundlage bis zur Trägerzulassung. Nutze es zur Vorbereitung, wenn dir im AVGS Wissenszentrum ein Begriff unklar ist, oder vertiefe einzelne Themen im AVGS Lexikon.
Glossar: Die wichtigsten AVGS Begriffe von A – Z
Die folgenden Begriffe sind alphabetisch sortiert. Wo es eine vertiefende Seite gibt, führt dich der Begriff direkt dorthin.
A – C
- AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein): ist ein Förderinstrument nach § 45 SGB III, dessen angemessene, für die berufliche Eingliederung notwendige Kosten bei Bewilligung übernommen werden, wenn du ihn bei einem zugelassenen Träger mit zugelassener, passender Maßnahme nutzt; wie du ihn beantragst, zeigt dir die Seite AVGS Antrag stellen.
- Businessplan: ist ein strukturierter Geschäftsplan mit Marktanalyse, Finanzplanung und Strategie, der im AVGS Gründercoaching professionell erarbeitet wird.
- Coaching: bezeichnet die individuelle Begleitung zur beruflichen Eingliederung oder Existenzgründung; einen Überblick gibt die Seite AVGS Coaching.
E – G
- Erstgespräch: ist ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Klärung deiner Situation, deiner Ziele und der passenden Fördermöglichkeiten; du kannst es über die Seite kostenloses Erstgespräch vereinbaren anfragen.
- Fördervoraussetzungen: sind die Bedingungen, die du erfüllen musst, um einen Gutschein zu erhalten, etwa Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit sowie ein erkennbarer Förderbedarf; Details findest du unter AVGS Voraussetzungen.
- Gründercoaching: ist die spezialisierte Form des Coachings zur Vorbereitung auf die Selbstständigkeit, mit Inhalten wie Marktanalyse, Finanzplanung und Positionierung.
J – K
- Kostenfreiheit: bedeutet hier, dass bei Bewilligung die angemessenen Kosten deines Coachings übernommen werden, soweit sie für die berufliche Eingliederung notwendig sind; mehr dazu liest du unter AVGS Coaching kostenlos.
O – S
- Online Coaching: ist die digitale Durchführung des Coachings per Video oder Online-Plattform und rechtlich gleichwertig zum Präsenzformat; Infos zum Online AVGS Coaching findest du in der Übersicht.
- Soforthilfe: ist ein Unterstützungsangebot bei dringenden Fragen rund um Antrag oder Maßnahme, erreichbar über die Seite AVGS Soforthilfe.
T – Z
- Träger: ist ein nach AZAV zertifizierter Bildungsträger, der das Coaching durchführen darf; nur zugelassene Träger können über den AVGS direkt mit der Behörde abrechnen.
- Vermittlungshemmnis: bezeichnet Faktoren, die deine Integration in den Arbeitsmarkt erschweren, zum Beispiel fehlende Qualifikation oder Orientierungsbedarf, und kann die Bewilligung des AVGS mitbegründen.
- Zertifizierung (AZAV): die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung regelt, welche Träger und Maßnahmen gefördert werden dürfen.
Weitere hilfreiche Ressourcen
Wenn du tiefer einsteigen möchtest, findest du in der Übersicht aller AVGS Themen weiterführende Inhalte, im AVGS Ratgeber praxisnahe Anleitungen und unter AVGS Erfolgsgeschichten Erfahrungsberichte anderer Teilnehmer.
Fazit: Mit dem AVGS Glossar sicher durch den Förderdschungel
Das AVGS Glossar hilft dir, Fachbegriffe schnell zu verstehen und Zusammenhänge besser einzuordnen. Je informierter du bist, desto souveräner trittst du im Gespräch mit Behörden oder Trägern auf. Starte strukturiert über die zentrale Informationsseite zum AVGS – so wird aus der Bürokratie ein klarer Weg in deine berufliche Zukunft.
Häufige Fragen zum AVGS Glossar
Ist der AVGS ein Rechtsanspruch, wenn ich alle Begriffe aus dem Glossar erfülle?▾
Nein. Auch wenn du alle hier erklärten Voraussetzungen erfüllst, bleibt der AVGS eine Ermessensleistung nach § 45 SGB III – die Behörde entscheidet im Einzelfall. Mehr zur rechtlichen Einordnung liest du in der AVGS Definition.
Woran erkenne ich, ob mein Coaching-Anbieter als Träger im Sinne des Glossars zählt?▾
Für ein AVGS-Coaching zählt ein Träger, der nach AZAV zugelassen ist und eine zu deinem Maßnahmeziel passende, zugelassene Maßnahme anbietet. Dieser Träger muss den Gutschein vor Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit vorlegen.
Wie lange ist ein bewilligter AVGS Gutschein gültig?▾
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann den Gutschein zeitlich befristen und regional beschränken. Details dazu findest du in der Gültigkeitsdauer des AVGS Gutscheins.

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Egal ob in Berlin, Stuttgart, Hamburg oder einer anderen Stadt: An unserem AVGS Gründercoaching können Sie deutschlandweit teilnehmen. Denn das Coaching erfolgt online, wodurch es nicht von Bedeutung ist, wo Sie Ihren Wohn- oder Firmensitz haben.

Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.







