Stand: September 2026
Den AVGS gibt es in beiden Rechtskreisen: über die Agentur für Arbeit (SGB III) und über das Jobcenter (SGB II). Die Regeln des § 45 SGB III gelten im Jobcenter über § 16 SGB II entsprechend. Dieser Beitrag zeigt dir, wo die Unterschiede liegen und was das für deine Vorbereitung bedeutet.
Zwei Behörden, eine Rechtsgrundlage
Den AVGS gibt es im Rechtskreis SGB III und im Rechtskreis SGB II; dort gelten die Regeln des § 45 SGB III über § 16 SGB II entsprechend. Eine Anleitung zur Antragstellung an der jeweils richtigen Stelle findest du unter AVGS Antrag allgemein, konkret für den Antrag über die Arbeitsagentur und den Antrag über das Jobcenter. Einen Einstieg in weitere Grundlagenthemen bietet das AVGS Wissenszentrum.
Gemeinsame Rechtsgrundlage: Der AVGS wird nach § 45 SGB III vergeben; im Jobcenter gilt § 45 SGB III über § 16 SGB II entsprechend. Der Gutschein ist eine Ermessensleistung; einen Anspruch darauf gibt es in der Regel nicht. Wie die Behörden ihren Ermessensspielraum nutzen, erklärt die AVGS Anspruch Prüfung.
Beim Jobcenter hängt die Organisationsform von deiner Kommune ab: Bundesweit führen 104 zugelassene kommunale Träger die Grundsicherung eigenständig, in den übrigen Kommunen arbeiten Agentur für Arbeit und Kommune in einer gemeinsamen Einrichtung zusammen.
Unterschiede im Überblick
Trotz gleicher Rechtsgrundlage unterscheiden sich die beiden Systeme strukturell. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Tendenzen zusammen – als Orientierung, nicht als feste Regel, denn die Praxis variiert von Fall zu Fall und Region zu Region.
| Merkmal | Agentur für Arbeit | Jobcenter |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Empfänger von Arbeitslosengeld I | Empfänger von Grundsicherungsgeld/Bürgergeld |
| Finanzierung | beitragsfinanziert | steuerfinanziert |
| Typische Ausgangslage | oft kürzere Arbeitslosigkeit, höhere Qualifikation | oft längere Phasen, mehr strukturelle Vermittlungshemmnisse |
| Maßnahmeschwerpunkt | Aktivierung, schnelle Arbeitsaufnahme | Stabilisierung, Abbau von Vermittlungshemmnissen |
Genauere Zahlen zur Bewilligungspraxis findest du in der AVGS Bewilligungsquote, zu typischen Bearbeitungszeiten in der Bearbeitungsdauer-Statistik. Die formalen Kriterien, die unabhängig vom Behördentyp erfüllt sein müssen, listet die Seite AVGS Voraussetzungen auf.
Gründercoaching: unterschiedliche Ausgangslagen
Agentur-Fälle
Gründungen aus der Agentur für Arbeit starten häufiger aus einem qualifizierten Fach- oder Angestelltenverhältnis heraus. Die Begründung sollte zum Ziel der beantragten Maßnahme passen.
Jobcenter-Fälle
Beim Jobcenter sind Kleingewerbe, Solo-Selbstständigkeit und hybride Modelle – etwa eine Teilzeit-Selbstständigkeit neben einer Anstellung – häufiger vertreten. Für beide Behörden bleibt die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells das entscheidende Prüfkriterium.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung können im Rechtskreis SGB II entsprechend erbracht werden; mehr zum Thema findest du beim AVGS Gründercoaching. Ein strukturiertes AVGS Erstgespräch hilft dir, deine Argumentation auf die jeweilige Behörde zuzuschneiden. Allgemeine Informationen zur Maßnahmeform findest du im Beitrag AVGS Coaching, den zeitlichen Rahmen zeigt die Seite AVGS Ablauf.
Kosten: für dich in beiden Systemen gleich
Kostenübernahme bei Bewilligung – unabhängig von der Behörde. Ob Agentur für Arbeit oder Jobcenter: Bei Bewilligung übernimmt die Behörde die angemessenen Kosten der Maßnahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Fahrtkosten und Kinderbetreuung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich erstattet werden – kläre das vor Beginn mit deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter.
Details dazu: AVGS Coaching kostenlos, wahlweise auch als AVGS Online-Coaching.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Eine Ablehnung ist bei beiden Behörden möglich – und kein Endpunkt. Prüfe den Bescheid: Gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen; fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Genauere Zahlen zur Ablehnungspraxis findest du in der AVGS Ablehnungsquote.
Schnelle Unterstützung nach einer Ablehnung bekommst du über die AVGS Soforthilfe. Dass eine stärkere Begründung im zweiten Anlauf oft zum Erfolg führt, zeigen die AVGS Erfolgsgeschichten. Wird dein Widerspruch abgelehnt, kannst du beim Sozialgericht klagen; die Klagefrist beginnt mit der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids.
Was bedeutet das für deine Vorbereitung?
Entscheidend ist nicht, ob du beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit bist, sondern wie klar deine Integrationsstrategie formuliert ist. Einen Überblick über alle Beiträge rund um den Gutschein bietet die Sammlung Alle AVGS Themen, praktische Tipps zur Vorbereitung liefert der AVGS Ratgeber.
Häufige Fragen zu Jobcenter und Agentur für Arbeit
Kann ich wählen, ob mein Antrag über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter läuft?▾
Das richtet sich nach dem Rechtskreis: Der AVGS ist im SGB III und im SGB II möglich, im SGB II gelten die Regeln des § 45 SGB III über § 16 SGB II entsprechend.
Hat die Agentur für Arbeit höhere Bewilligungschancen als das Jobcenter?▾
Einen pauschalen Vorteil gibt es nicht. Der AVGS ist außerhalb des Sonderfalls des § 45 Absatz 7 SGB III eine Ermessensleistung. Entscheidend ist deine individuelle Ausgangslage und die Qualität deiner Begründung – nicht der Behördentyp.
Was passiert, wenn ich vom Arbeitslosengeld I ins Grundsicherungsgeld/Bürgergeld wechsle?▾
Im Rechtskreis SGB II, zu dem das Grundsicherungsgeld/Bürgergeld gehört, gelten die AVGS-Regeln des § 45 SGB III über § 16 SGB II entsprechend. Ob und wie ein laufendes Coaching bei einem Wechsel weiterläuft, klärst du vorab mit deiner Vermittlungsfachkraft.
Prüft das Jobcenter Gründungsvorhaben strenger als die Agentur für Arbeit?▾
Eine feste Regel dafür gibt es nicht. In der Praxis prüfen Jobcenter Gründungsvorhaben oft im Kontext einer heterogeneren Ausgangslage, was zu intensiveren Rückfragen führen kann. Maßgeblich bleibt in beiden Systemen die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells.
Fazit: Unterschiedliche Wege, vergleichbare Chancen
Den AVGS gibt es im Rechtskreis SGB III und im Rechtskreis SGB II. Beide Behörden entscheiden auf derselben Rechtsgrundlage nach Ermessen, unterscheiden sich aber in Zielgruppenstruktur, Prüfpraxis und typischen Maßnahmeschwerpunkten. Für deine Chancen zählt weniger der Behördentyp als eine klare, gut begründete Antragstellung. Prüfe zuerst deine Voraussetzungen, kläre offene Fragen im AVGS FAQ und verschaffe dir im Bereich AVGS Statistik einen Überblick über weitere Kennzahlen rund um den Gutschein.






