Deine Rechte als Gutschein-Inhaber

AVGS Rechte — Deine Rechte als Gutschein-Inhaber — Kenne Deine Rechte bei der Wahl von Coach

Stand: September 2026

Ein bewilligter AVGS-Gutschein gibt dir als Gutschein-Inhaber konkrete Rechte gegenüber Träger und Behörde. Diese Seite zeigt dir, welche AVGS Rechte das sind, worauf du bei Trägerwahl und Coaching-Inhalten achten kannst und was du tust, wenn eines dieser Rechte nicht eingehalten wird.

Das Wichtigste in Kürze: Du wählst einen Träger aus, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende und nach § 179 SGB III zugelassene Maßnahme anbietet. Ob du die formalen Kriterien dafür erfüllst, zeigt die Übersicht der AVGS Voraussetzungen.

Deine Rechte im Überblick

1

Freie Wahl des Trägers

Einlösen kannst du den Gutschein nur bei einem nach AZAV zugelassenen Träger, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende, nach § 179 SGB III zugelassene Maßnahme anbietet. Unter Trägern, die eine deinem Maßnahmeziel entsprechende und nach § 179 SGB III zugelassene Maßnahme anbieten, wählst du selbst aus. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft dir bei der Auswahl.

2

Mitspracherecht bei Inhalten und Zielen

Dein Coaching soll sich an deiner individuellen Situation orientieren, nicht an einem starren Curriculum.

3

Transparenz über Ablauf und Umfang

Ob Ablauf und Umfang des Coachings zu deinem Vorhaben passen, klärst du vor Beginn mit deinem Träger. Ob du die formalen Kriterien für die Förderung erfüllst, kannst du vorab bei den AVGS Voraussetzungen prüfen.

4

Datenschutz und Vertraulichkeit

Im Coaching sprichst du offen über berufliche und finanzielle Themen sowie über deine Gründungsidee. Auch für diese Angaben gilt die DSGVO. Frage deinen Träger vor Beginn, welche Daten er für Durchführung und Abrechnung erhebt und an wen er sie weitergibt.

5

Wahl zwischen Präsenz- und Online-Format

Ob dein Träger auch ein Online AVGS Coaching anbietet, fragst du direkt bei deinem Träger.

6

Anspruch auf kostenfreie Teilnahme

Wird dein AVGS bewilligt, übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die angemessenen Kosten der Teilnahme, soweit dies für deine berufliche Eingliederung notwendig ist. Details zur Abrechnung erklärt die Seite AVGS Coaching kostenlos erklärt.

7

Recht auf faire Behandlung durch die Behörde

Egal ob über die Arbeitsagentur oder das Jobcenter: Bei einer Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen; fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Wie du den Antrag stellst, zeigt AVGS Antrag stellen.

Rechtsgrundlage: Warum der AVGS eine Ermessensleistung ist

AVGS (§ 45 SGB III): Rechtsgrundlage ist § 45 des Dritten Sozialgesetzbuchs. Ob du einen AVGS für ein Coaching bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach Ermessen; einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur im Sonderfall nach § 45 Absatz 7 SGB III, und zwar auf einen Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung, nicht für ein Coaching. Was das für deinen Antrag bedeutet, erklärt die AVGS Anspruch Prüfung.

Einlösen kannst du den Gutschein nur bei einem nach AZAV zugelassenen Träger, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende, nach § 179 SGB III zugelassene Maßnahme anbietet. Ziel und Inhalt der Maßnahme legt die Agentur für Arbeit im Gutschein fest. Wie der Weg dorthin aussieht, zeigt der AVGS Ablauf.

AZAV

Kostenübernahme bei Bewilligung.

Mehr dazu: Kostenloses AVGS Coaching

Wenn deine Rechte nicht eingehalten werden

Bei Unstimmigkeiten mit dem Träger kannst du zuerst das Gespräch mit dem Träger suchen und dich bei Bedarf an deine Vermittlungsfachkraft wenden; ob ein Trägerwechsel im Einzelfall möglich ist, klärt die Behörde. Halte Zusagen zu Inhalten möglichst schriftlich fest. Bei einer Ablehnung hilft dir das Widerspruchsverfahren aus Punkt 7 weiter. Dringende Fragen beantwortet die AVGS Soforthilfe.

Häufige Irrtümer über AVGS Rechte

  • „Bei Ablehnung ist die Sache erledigt.“ Nein – gegen eine Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen.

AVGS Rechte und Verantwortung gehören zusammen

Rechte und Pflichten bilden im Förderrecht eine Einheit. Wer seine Rechte kennt, trifft bessere Entscheidungen und gestaltet die Maßnahme aktiv mit. Weitere Grundlagen findest du im AVGS Wissenszentrum sowie unter Alle AVGS Themen und im AVGS Ratgeber.

Häufige Fragen zu deinen AVGS Rechten

Kann ich den Träger wechseln, wenn mir das Coaching nicht zusagt?▾

Das klärt die Behörde im Einzelfall. Sprich zunächst den Träger auf die Unstimmigkeiten an und wende dich bei Bedarf an deine Vermittlungsfachkraft. Einlösen kannst du den Gutschein nur bei einem nach AZAV zugelassenen Träger, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende, nach § 179 SGB III zugelassene Maßnahme anbietet.

Muss ich alle vom Träger vorgeschlagenen Coaching-Inhalte akzeptieren?▾

Passt ein Baustein nicht zu deinem Vorhaben, sprich das direkt bei deinem Träger an. Bleibt die Unstimmigkeit bestehen, wende dich an deine Vermittlungsfachkraft.

Was passiert mit meinen Daten aus dem Coaching?▾

Auch für sie gilt die DSGVO. Welche Daten dein Träger für Durchführung und Abrechnung erhebt und an wen er sie weitergibt, erfährst du in seiner Datenschutzinformation.

Was kann ich tun, wenn mein AVGS-Antrag abgelehnt wird?▾

Prüfe den Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung. Hat ein Widerspruchsverfahren stattgefunden, beginnt die Klagefrist beim Sozialgericht mit der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids.

Fazit: Nutze deine AVGS Rechte bewusst

Die AVGS Rechte geben dir Gestaltungsspielraum – bei der Wahl des Trägers, bei den Coaching-Inhalten und beim Umgang der Behörde mit deinem Antrag. Je besser du sie kennst, desto souveräner nutzt du deinen Gutschein. Starte über die zentrale Informationsseite zum AVGS Gutschein oder kläre offene Fragen im AVGS FAQ.

Dein AVGS-Gutschein: Kenne deine Rechte, nutze sie klug.

Lass uns deine AVGS-Rechte gemeinsam prüfen. So nutzt du deinen Gutschein effektiv für deine berufliche Zukunft.

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Roul Radeke AVGS Experten Autor
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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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