Stand: September 2026
Ein bewilligter AVGS-Gutschein gibt dir als Gutschein-Inhaber konkrete Rechte gegenüber Träger und Behörde. Diese Seite zeigt dir, welche AVGS Rechte das sind, worauf du bei Trägerwahl und Coaching-Inhalten achten kannst und was du tust, wenn eines dieser Rechte nicht eingehalten wird.
Deine Rechte im Überblick
Freie Wahl des Trägers
Einlösen kannst du den Gutschein nur bei einem nach AZAV zugelassenen Träger, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende, nach § 179 SGB III zugelassene Maßnahme anbietet. Unter Trägern, die eine deinem Maßnahmeziel entsprechende und nach § 179 SGB III zugelassene Maßnahme anbieten, wählst du selbst aus. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft dir bei der Auswahl.
Mitspracherecht bei Inhalten und Zielen
Dein Coaching soll sich an deiner individuellen Situation orientieren, nicht an einem starren Curriculum.
Transparenz über Ablauf und Umfang
Ob Ablauf und Umfang des Coachings zu deinem Vorhaben passen, klärst du vor Beginn mit deinem Träger. Ob du die formalen Kriterien für die Förderung erfüllst, kannst du vorab bei den AVGS Voraussetzungen prüfen.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Im Coaching sprichst du offen über berufliche und finanzielle Themen sowie über deine Gründungsidee. Auch für diese Angaben gilt die DSGVO. Frage deinen Träger vor Beginn, welche Daten er für Durchführung und Abrechnung erhebt und an wen er sie weitergibt.
Wahl zwischen Präsenz- und Online-Format
Ob dein Träger auch ein Online AVGS Coaching anbietet, fragst du direkt bei deinem Träger.
Anspruch auf kostenfreie Teilnahme
Wird dein AVGS bewilligt, übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die angemessenen Kosten der Teilnahme, soweit dies für deine berufliche Eingliederung notwendig ist. Details zur Abrechnung erklärt die Seite AVGS Coaching kostenlos erklärt.
Recht auf faire Behandlung durch die Behörde
Egal ob über die Arbeitsagentur oder das Jobcenter: Bei einer Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen; fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Wie du den Antrag stellst, zeigt AVGS Antrag stellen.
Rechtsgrundlage: Warum der AVGS eine Ermessensleistung ist
AVGS (§ 45 SGB III): Rechtsgrundlage ist § 45 des Dritten Sozialgesetzbuchs. Ob du einen AVGS für ein Coaching bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach Ermessen; einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur im Sonderfall nach § 45 Absatz 7 SGB III, und zwar auf einen Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung, nicht für ein Coaching. Was das für deinen Antrag bedeutet, erklärt die AVGS Anspruch Prüfung.
Einlösen kannst du den Gutschein nur bei einem nach AZAV zugelassenen Träger, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende, nach § 179 SGB III zugelassene Maßnahme anbietet. Ziel und Inhalt der Maßnahme legt die Agentur für Arbeit im Gutschein fest. Wie der Weg dorthin aussieht, zeigt der AVGS Ablauf.
Kostenübernahme bei Bewilligung.
Mehr dazu: Kostenloses AVGS Coaching
Wenn deine Rechte nicht eingehalten werden
Bei Unstimmigkeiten mit dem Träger kannst du zuerst das Gespräch mit dem Träger suchen und dich bei Bedarf an deine Vermittlungsfachkraft wenden; ob ein Trägerwechsel im Einzelfall möglich ist, klärt die Behörde. Halte Zusagen zu Inhalten möglichst schriftlich fest. Bei einer Ablehnung hilft dir das Widerspruchsverfahren aus Punkt 7 weiter. Dringende Fragen beantwortet die AVGS Soforthilfe.
Häufige Irrtümer über AVGS Rechte
- „Bei Ablehnung ist die Sache erledigt.“ Nein – gegen eine Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen.
AVGS Rechte und Verantwortung gehören zusammen
Rechte und Pflichten bilden im Förderrecht eine Einheit. Wer seine Rechte kennt, trifft bessere Entscheidungen und gestaltet die Maßnahme aktiv mit. Weitere Grundlagen findest du im AVGS Wissenszentrum sowie unter Alle AVGS Themen und im AVGS Ratgeber.
Häufige Fragen zu deinen AVGS Rechten
Kann ich den Träger wechseln, wenn mir das Coaching nicht zusagt?▾
Das klärt die Behörde im Einzelfall. Sprich zunächst den Träger auf die Unstimmigkeiten an und wende dich bei Bedarf an deine Vermittlungsfachkraft. Einlösen kannst du den Gutschein nur bei einem nach AZAV zugelassenen Träger, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende, nach § 179 SGB III zugelassene Maßnahme anbietet.
Muss ich alle vom Träger vorgeschlagenen Coaching-Inhalte akzeptieren?▾
Passt ein Baustein nicht zu deinem Vorhaben, sprich das direkt bei deinem Träger an. Bleibt die Unstimmigkeit bestehen, wende dich an deine Vermittlungsfachkraft.
Was passiert mit meinen Daten aus dem Coaching?▾
Auch für sie gilt die DSGVO. Welche Daten dein Träger für Durchführung und Abrechnung erhebt und an wen er sie weitergibt, erfährst du in seiner Datenschutzinformation.
Was kann ich tun, wenn mein AVGS-Antrag abgelehnt wird?▾
Prüfe den Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung. Hat ein Widerspruchsverfahren stattgefunden, beginnt die Klagefrist beim Sozialgericht mit der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids.
Fazit: Nutze deine AVGS Rechte bewusst
Die AVGS Rechte geben dir Gestaltungsspielraum – bei der Wahl des Trägers, bei den Coaching-Inhalten und beim Umgang der Behörde mit deinem Antrag. Je besser du sie kennst, desto souveräner nutzt du deinen Gutschein. Starte über die zentrale Informationsseite zum AVGS Gutschein oder kläre offene Fragen im AVGS FAQ.







