Stand: September 2026
Behördendeutsch klingt kompliziert – der AVGS selbst ist es nicht. Auf dieser Seite übersetzen wir die wichtigsten Begriffe rund um den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in einfache Sprache: was er ist, für wen er gedacht ist, wofür du ihn nutzen kannst und wie du ihn bekommst. Für die formalen Details lohnt sich zusätzlich ein Blick ins AVGS Wissenszentrum.
Was ist der AVGS eigentlich – ohne Behördendeutsch?
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Übersetzt heißt das einfach: Der Staat übernimmt die Kosten für ein Coaching, das dir bei deiner beruflichen Zukunft hilft – etwa beim Sprung in die Selbstständigkeit, bei der Neuorientierung oder bei der Bewerbung. Du suchst dir dafür selbst einen passenden Anbieter aus und löst deinen Gutschein dort ein.
Ermessensleistung – was heißt das genau? Der AVGS beruht auf § 45 des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III). "Ermessensleistung" bedeutet: Es gibt keinen Rechtsanspruch, die Behörde entscheidet im Einzelfall, ob sie den Gutschein bewilligt. Wie diese Entscheidung im Detail abläuft, erklärt die Seite AVGS Anspruch im Detail.
Für wen ist der AVGS gedacht?
Der Gutschein richtet sich vor allem an Menschen in einer beruflichen Übergangssituation. Du kommst grundsätzlich infrage, wenn eine der folgenden Situationen auf dich zutrifft:
Wichtig: Der Gutschein wird nicht automatisch vergeben, sondern muss beantragt werden. Die vollständige Liste zeigt dir der Voraussetzungen für den AVGS-Gutschein beziehungsweise der Überblick zu den AVGS Voraussetzungen.
Wofür kannst du den Gutschein einsetzen?
Mit dem AVGS finanzierst du ein individuelles Coaching – kein Gruppenseminar von der Stange. Typische Inhalte sind:
- Berufliche Standortbestimmung und Orientierung
- Unterstützung bei Bewerbungsunterlagen und Vorstellungsgesprächen
- Vorbereitung einer Existenzgründung, inklusive Businessplan
- Begleitung in den ersten Monaten der Selbstständigkeit
Besonders gefragt ist das AVGS Gründercoaching, das dich Schritt für Schritt auf deine Gründung vorbereitet. Wie ein solches Coaching konkret abläuft, zeigt die Seite AVGS Coaching.
So bekommst du den AVGS – in vier einfachen Schritten
Termin vereinbaren
Du machst einen Termin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter – je nachdem, welche Leistung du beziehst. Ein unverbindliches Erstgespräch im Vorfeld hilft dir, deine Situation vorab zu sortieren.
Dein Vorhaben erklären
Im Gespräch schilderst du, was du beruflich vorhast und warum dir ein Coaching dabei hilft. Je konkreter deine Zielsetzung, desto einfacher fällt der Behörde die Entscheidung.
Antrag stellen und begründen
Aus dem Gespräch wird ein förmlicher Antrag. Details dazu liest du in der Anleitung AVGS Antrag sowie in den Hinweisen für die Agentur für Arbeit und das Jobcenter.
Gutschein erhalten und einlösen
Bei einer positiven Entscheidung bekommst du den AVGS schriftlich und kannst ihn bei einem AZAV-zertifizierten Träger deiner Wahl einlösen. Den kompletten Weg mit allen Zwischenschritten zeigt dir der AVGS Ablauf Schritt für Schritt.
Kostet dich das wirklich nichts?
Kostenübernahme bei Bewilligung. Wird dein Antrag genehmigt, zahlst du für dein Coaching nichts aus eigener Tasche.
Der Träger rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Details dazu findest du unter Kostenloses AVGS Coaching.
Auch räumlich bist du flexibel: Ein AVGS Online Coaching ist ebenso möglich wie ein Coaching in Präsenz – beides wird bei Bewilligung vollständig übernommen.
Wie lange dauert das Ganze?
Eine feste Zeitspanne gibt es nicht, aber grobe Richtwerte helfen bei der Einordnung: Die behördliche Prüfung deines Antrags dauert in der Praxis meist ein bis drei Wochen. Ist der Gutschein bewilligt, läuft er befristet – die genaue Frist steht in deinem Bescheid. Das Coaching selbst zieht sich häufig über vier bis zwölf Wochen, abhängig davon, wie viele Unterrichtseinheiten bewilligt wurden. Wie andere den Ablauf erlebt haben, zeigen echte AVGS Erfolgsgeschichten.
Häufig gestellte Fragen zum AVGS
Ist der AVGS dasselbe wie eine Umschulung?▾
Nein. Eine Umschulung ist meist eine mehrmonatige bis mehrjährige Ausbildung in einem neuen Beruf. Der AVGS finanziert dagegen ein individuelles Coaching – etwa zur Berufsorientierung, zur Bewerbung oder zur Vorbereitung einer Selbstständigkeit. Beide Instrumente schließen sich nicht gegenseitig aus.
Muss ich das Coaching erst bezahlen und mir das Geld zurückholen?▾
Nein. Du legst deinen bewilligten Gutschein beim Coaching-Anbieter vor, und dieser rechnet die Kosten direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Du musst nichts vorstrecken und musst dir auch nichts erstatten lassen.
Bekomme ich den Gutschein automatisch, wenn ich arbeitslos bin?▾
Nein. Arbeitslosigkeit oder Bürgergeldbezug allein reichen nicht aus. Da der AVGS eine Ermessensleistung ist, musst du ihn aktiv beantragen und begründen, warum ein Coaching dir bei deiner beruflichen Zukunft hilft. Details dazu erklärt die Seite AVGS Anspruch im Detail.
Was passiert, wenn ich meinen Gutschein nicht rechtzeitig nutze?▾
Der AVGS ist befristet gültig – die genaue Frist steht in deinem Bescheid. Löst du ihn innerhalb dieser Zeit nicht bei einem Träger ein, verfällt er, und du müsstest gegebenenfalls erneut einen Antrag stellen. Es lohnt sich also, dir zeitnah nach der Bewilligung einen passenden Anbieter zu suchen.
Zusammenfassung: AVGS einfach erklärt in einem Satz
Der AVGS ist ein Gutschein vom Amt, mit dem du ein professionelles Coaching bekommst, ohne selbst dafür zu bezahlen – vorausgesetzt, du beantragst ihn aktiv und begründest dein Anliegen nachvollziehbar. Wenn du tiefer einsteigen willst, findest du weitere Themen im AVGS Ratgeber, in der Sammlung AVGS alle Themen und im AVGS FAQ. Mit dem AVGS gestaltest du deine berufliche Zukunft strukturiert, begleitet und finanziell abgesichert.







