Stand: Oktober 2026
Diese FAQ beantwortet die Fragen, die uns rund um den AVGS-Gutschein am häufigsten gestellt werden – von der Frage, wer ihn bekommt, über die Beantragung bis zur Gültigkeit und dem Vorgehen bei einer Ablehnung. Kurze, klare Antworten geben dir einen schnellen Überblick, bevor du deinen Antrag stellst.
Die wichtigsten Fakten zum AVGS-Gutschein
Bevor wir auf einzelne Fragen eingehen, hilft ein kurzer Rahmen: Der AVGS ist ein Förderinstrument der Arbeitsverwaltung, mit dem du ein zertifiziertes Coaching finanziert bekommst – zum Beispiel zur Vorbereitung deiner Selbstständigkeit.
| Dein Status | Zuständige Stelle |
|---|---|
| Arbeitslosengeld I | Agentur für Arbeit |
| Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) | Jobcenter |
§ 45 SGB III: Rechtsgrundlage des Gutscheins ist § 45 des Dritten Sozialgesetzbuchs. Als Ermessensleistung prüft die Behörde jeden Antrag individuell – eine ausführliche Übersicht der formalen Kriterien bietet die Seite Voraussetzungen für den AVGS Gutschein.
Häufig gestellte Fragen zum AVGS-Gutschein
Was ist ein AVGS-Gutschein genau?▾
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, mit der du ein zertifiziertes Coaching erhältst – zum Beispiel zur Vorbereitung deiner Selbstständigkeit. Eines der gesetzlichen Förderziele ist die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit (§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB III). Wie sich das bei einer Gründung auswirkt, zeigt die Seite AVGS Gründercoaching.
Wer bekommt den AVGS-Gutschein?▾
Grundsätzlich kommen arbeitslose und arbeitssuchende Personen infrage, ebenso von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Welche Kriterien im Detail zählen, erklärt die Seite Voraussetzungen für den AVGS Gutschein, eine kompakte Zielgruppen-Übersicht bietet Wer bekommt den AVGS Gutschein?.
Wie beantrage ich den AVGS-Gutschein?▾
Die passende Anlaufstelle richtet sich nach deinem Leistungsbezug:
- Bei der Arbeitsagentur, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst
- Über den Gutschein entscheidet im SGB-III-Rechtskreis die Agentur für Arbeit; wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezieht, wendet sich an das Jobcenter, wo die AVGS-Regeln des § 45 SGB III über § 16 SGB II entsprechend gelten.
Die vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du unter AVGS Antrag stellen.
Ist das Coaching wirklich kostenlos?▾
Wird dein AVGS bewilligt, übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die angemessenen Kosten der Teilnahme, soweit dies für deine berufliche Eingliederung notwendig ist. Mehr dazu liest du unter Kostenloses AVGS Coaching.
Wie lange ist der Gutschein gültig?▾
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann den Gutschein befristen und auf eine Region beschränken. Wie lange deiner gilt, steht auf dem Gutschein. Plane deshalb frühzeitig einen Termin bei einem Anbieter ein, damit genug Zeit für Einlösung und Coaching-Start bleibt. Details zur Gültigkeit findest du unter Gültigkeit des AVGS Gutscheins, einen Termin sicherst du dir direkt über das AVGS Erstgespräch.
Kann ich den Coaching-Anbieter selbst aussuchen?▾
Einlösen kannst du den Gutschein nur bei einem nach AZAV zugelassenen Träger, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende, nach § 179 SGB III zugelassene Maßnahme anbietet. Achte bei der Auswahl auf eine gültige AZAV-Zulassung, Erfahrung mit AVGS-Maßnahmen, transparente Inhalte und einen strukturierten Coachingplan.
Ist AVGS Coaching auch online möglich?▾
Ob ein Träger sein AVGS Coaching auch online durchführt, fragst du am besten vor dem Einlösen direkt beim Träger an. Mehr zum Online-Format liest du unter AVGS Online Coaching.
Was passiert nach dem Coaching?▾
Nach Abschluss kannst du die Ergebnisse – etwa einen Businessplan, eine Strategie oder eine klarere Marktpositionierung – für deine nächsten Schritte nutzen. Wie andere Teilnehmende diesen Übergang gemeistert haben, zeigen die AVGS Erfolgsgeschichten.
Was tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?▾
Eine Ablehnung ist kein endgültiges Aus. Prüfe zuerst den Bescheid. Gegen einen Ablehnungsbescheid kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unrichtig, kann der Widerspruch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden, außer bei höherer Gewalt oder einer Belehrung, dass kein Rechtsbehelf gegeben sei. Häufig hilft:
- ein klärendes Gespräch mit deinem Vermittler
- eine präzisere Begründung deines Antrags
Wie du im Detail vorgehst, beschreibt die Seite AVGS Gutschein Ablehnung: Was tun?, weitere Unterstützung bieten der AVGS Ratgeber und die AVGS Soforthilfe.
Hinweis
Diese FAQ bietet eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Beratung. Bei offenen Fragen zu Voraussetzungen oder Ablauf hilft dir ein persönliches Gespräch weiter.
Fazit: Klarheit vor dem ersten Schritt
Für weiterführende Themen rund um den AVGS lohnt sich ein Blick ins AVGS Wissenszentrum, allgemeine Fragen zum gesamten AVGS beantwortet zusätzlich die AVGS FAQ. Bleiben Fragen offen, klären wir sie am liebsten im persönlichen Gespräch.







