Stand: Oktober 2026
Du willst dich selbstständig machen und suchst eine strukturierte Vorbereitung? Der AVGS ermöglicht dir ein gefördertes Coaching, das dich von der ersten Idee bis zum tragfähigen Geschäftsmodell begleitet. Diese Seite zeigt dir, wer als Existenzgründer gefördert wird, was das Coaching konkret beinhaltet und wie du den Antrag stellst.
Warum Existenzgründer ein strukturiertes Coaching brauchen
Gründungen scheitern selten an der Idee. Häufiger fehlt es an der Umsetzung – an einer sauberen Marktanalyse, einer klaren Positionierung oder einer realistischen Finanzplanung. Ein professionelles Coaching schließt genau diese Lücken, bevor du dich in die Selbstständigkeit begibst.
Ein AVGS Gründercoaching schafft hier die notwendige Grundlage, bevor du Zeit und Geld in eine Idee investierst, die den Praxistest noch nicht bestanden hat.
Wer wird als Existenzgründer gefördert?
AVGS (§ 45 SGB III): Rechtsgrundlage des Gutscheins ist § 45 des Dritten Sozialgesetzbuchs. Ob du einen AVGS für ein Coaching bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach Ermessen; einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur im Sonderfall nach § 45 Absatz 7 SGB III, und zwar auf einen Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung, nicht für ein Coaching. Wie diese Entscheidung abläuft, erklärt die AVGS Anspruch Prüfung.
Förderberechtigt nach § 45 SGB III sind Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose; zu den Förderzwecken gehört die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit. Vom AVGS-Gründercoaching zu unterscheiden ist der Gründungszuschuss: Er ist ein eigenständiges Förderinstrument nach den §§ 93 und 94 SGB III und eine Kann-Leistung. Ob du im Detail die formalen Kriterien erfüllst, prüfst du am besten vorab – die vollständige Übersicht findest du unter AVGS Voraussetzungen prüfen.
Was das AVGS Coaching für Existenzgründer beinhaltet
Ein hochwertiges AVGS Coaching geht über einen reinen Businessplan hinaus. Es begleitet dich durch alle Bausteine, die für eine tragfähige Gründung notwendig sind:
Ziel ist nicht nur ein fertiges Dokument, sondern ein Unternehmen, das nach dem Coaching tatsächlich trägt.
So läuft die Antragstellung für Existenzgründer ab
Beratungsgespräch führen
Am Anfang steht ein Gespräch mit deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler, in dem ihr deine Gründungsidee und deinen Förderbedarf besprecht. Ein unverbindliches kostenloses Erstgespräch hilft dir, dich vorab zu orientieren und deine Argumentation zu schärfen.
Antrag bei der zuständigen Stelle stellen
Den eigentlichen Antrag stellst du je nach Status entweder bei der Agentur für Arbeit (Antrag über die Arbeitsagentur) oder beim Jobcenter (Antrag über das Jobcenter). Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu findest du unter AVGS Antrag stellen. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Begründung, warum das Coaching deine Gründung voranbringt.
Bewilligung abwarten und Träger wählen
Nach Prüfung durch die Behörde erhältst du bei Bewilligung deinen Gutschein mit Angaben zu Gültigkeit und Umfang. Wähle anschließend einen AZAV-zertifizierten Träger und starte dein Coaching. Der Träger braucht dafür sowohl eine AZAV-Trägerzulassung als auch eine Zulassung der konkreten Coaching-Maßnahme. Den gesamten Ablauf im Detail beschreibt die Seite AVGS Ablauf im Detail.
Online oder Präsenz – frag beim Träger nach. Gerade in der Gründungsphase kann ein AVGS Online Coaching Zeit und Wege sparen, wenn du Termine flexibler mit deinem Tagesgeschäft kombinieren möchtest. Ob ein Online-Format möglich ist, klärst du mit dem Träger.
Kostet dich das Coaching etwas?
Bei Bewilligung. Übernommen werden die angemessenen Kosten der Teilnahme, soweit sie für die berufliche Eingliederung notwendig sind.
Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich erstattet werden; frag das vor Maßnahmebeginn bei deiner Vermittlungsfachkraft nach. Alle Details erklärt die Seite AVGS Coaching kostenlos erklärt.
Typische Vorteile für Existenzgründer
Mit AVGS-Unterstützung gehst du deine Gründung strukturiert an, statt einzelne Schritte zu improvisieren:
Wie sich diese Vorteile in der Praxis auswirken, zeigen die Erfolgsgeschichten von Gründerinnen und Gründern. Für weiterführende Orientierung lohnt sich zudem ein Blick in Alle AVGS Themen und den AVGS Ratgeber.
Weitere Wegweiser für deine Zielgruppe
Existenzgründer sind keine einheitliche Gruppe – deine Ausgangslage kann sich deutlich unterscheiden. Bist du bereits nebenberuflich aktiv oder planst den Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit, findest du passende Hinweise unter AVGS für (angehende) Selbstständige. Planst du eine Gründung mit Wachstumsambitionen oder im Team, lohnt sich ein Blick auf AVGS Coaching für Startups. Kommst du aus einem völlig anderen Berufsfeld, informierst du dich am besten unter AVGS für Quereinsteiger. Einen Überblick über alle Zielgruppen bietet die Seite AVGS Coaching für Deine Zielgruppe.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann als Existenzgründer AVGS-gefördert werden?▾
Nach § 45 SGB III können Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose gefördert werden. Typische Ausgangslagen sind:
- Du beziehst Arbeitslosengeld I
- Du erhältst Grundsicherungsgeld/Bürgergeld
- Du bist arbeitsuchend gemeldet
- Dir droht Arbeitslosigkeit
Alle formalen Kriterien im Detail erklärt die Seite AVGS Voraussetzungen im Überblick.
Brauchst du schon eine fertige Geschäftsidee für den Antrag?▾
Nein, eine grobe Skizze deiner Geschäftsidee genügt für den Einstieg. Das Coaching selbst dient dazu, diese Idee zu prüfen, zu schärfen und in ein tragfähiges Geschäftsmodell zu überführen. Wichtig für die Behörde ist vor allem eine nachvollziehbare Begründung, warum das Coaching deine berufliche Eingliederung unterstützt.
Kannst du dich auch nebenberuflich mit AVGS auf die Gründung vorbereiten?▾
Das hängt von deinem individuellen Bescheid und deiner Ausgangssituation ab. Kläre diese Frage am besten direkt im Beratungsgespräch mit deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler, damit der Umfang deines Coachings zu deiner geplanten Gründungsform passt.
Was passiert, wenn dein Antrag abgelehnt wird?▾
Eine Ablehnung ist nicht endgültig. Prüfe zunächst den Bescheid: Gegen einen Ablehnungsbescheid kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unrichtig, kann der Widerspruch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden, außer bei höherer Gewalt oder einer Belehrung, dass kein Rechtsbehelf gegeben sei. Häufig hilft es, die Ablehnungsgründe genau nachzuvollziehen und deine Begründung für den nächsten Antrag gezielt zu überarbeiten.
Fazit: AVGS für Existenzgründer
Die Selbstständigkeit ist eine unternehmerische Chance – und eine ebenso große Verantwortung. Der AVGS gibt dir als Existenzgründer die Möglichkeit, diese Verantwortung professionell vorbereitet zu übernehmen. Du bringst die Idee mit – das Coaching liefert die Struktur dazu. Weiterführende Grundlagen rund um den Gutschein findest du im AVGS Wissenszentrum. Offene Detailfragen beantwortet das AVGS FAQ.






