Stand: Oktober 2026
Kinderbetreuung, feste Arbeitszeiten, finanzielle Unsicherheit: Als Alleinerziehende jonglierst du täglich mehrere Rollen gleichzeitig. Eine selbstständige Tätigkeit kann dir mehr Spielraum verschaffen – wenn sie zu deiner Lebenssituation passt und gut vorbereitet ist. Der AVGS finanziert genau diese Vorbereitung: ein Coaching, das dein Vorhaben auf ein tragfähiges Fundament stellt.
Warum Selbstständigkeit für Alleinerziehende eine echte Option ist
Viele Alleinerziehende stoßen im klassischen Job an dieselben Grenzen: unflexible Arbeitszeiten, fehlende Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und die sogenannte Teilzeitfalle, die finanzielle Sicherheit erschwert. Eine durchdachte Selbstständigkeit kann diesen Druck verringern – vorausgesetzt, du gehst sie strategisch an statt aus einer akuten Notlage heraus.
Was ein AVGS Coaching für dich leisten kann
Ein professionelles AVGS Gründercoaching begleitet dich bei den Punkten, die über Erfolg oder Scheitern entscheiden: familienkompatibles Geschäftsmodell, realistische Finanzplanung, kluge Zeitstrukturierung sowie Markt- und Zielgruppenanalyse, Positionierung und Preisstrategie. Ein strukturiertes AVGS Coaching schafft dir Klarheit, bevor du finanzielle Verpflichtungen eingehst.
Voraussetzungen: Wer als Alleinerziehende gefördert werden kann
AVGS (§ 45 SGB III): Rechtsgrundlage des Gutscheins ist § 45 des Dritten Sozialgesetzbuchs. Ob du einen AVGS für ein Coaching bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach Ermessen; einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur im Sonderfall nach § 45 Absatz 7 SGB III, und zwar auf einen Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung, nicht für ein Coaching. Wie diese Prüfung abläuft, erklärt die detaillierte Anspruchs-Prüfung.
Für Alleinerziehende gelten dieselben Grundvoraussetzungen wie für alle Antragstellenden. Gefördert werden kann grundsätzlich, wer:
- Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld/Bürgergeld bezieht
- arbeitsuchend gemeldet ist
- von Arbeitslosigkeit bedroht ist
- eine realistische Integrationsperspektive mitbringt – etwa durch ein tragfähiges Gründungsvorhaben
Alle formalen Kriterien im Detail: AVGS Voraussetzungen.
So beantragst du den AVGS Schritt für Schritt
Gespräch bei der zuständigen Stelle
Der Ablauf beginnt mit einem Gespräch bei deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler.
Antrag auf den AVGS stellen
Im Gespräch stellst du den formalen Antrag. Wichtig ist eine nachvollziehbare Begründung, warum das Coaching deine berufliche Eingliederung unterstützt – als Alleinerziehende lohnt es sich, dein Zeitmodell und deine familiäre Situation konkret zu benennen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bietet die Seite AVGS Antrag stellen.
Prüfung und Bewilligung
Die Behörde prüft deinen Antrag. Nach der Bewilligung wählst du einen AZAV-zertifizierten Träger, der zu deinem Zeitmodell passt.
Start des Coachings
Den kompletten Ablauf inklusive der Unterlagen erklärt die Seite AVGS Ablauf.
Kosten und Online-Coaching: Flexibilität für deinen Alltag
Mehr dazu: AVGS Coaching kostenlos erklärt.
Gerade für Alleinerziehende ist zeitliche Flexibilität entscheidend. Digitale Formate ermöglichen Termine von zu Hause, den Wegfall von Fahrtzeiten und eine Planung, die sich an Kita- oder Schulzeiten orientiert. Mehr dazu unter AVGS Online Coaching.
So gelingt die Vereinbarkeit: Sprich den zeitlichen Rahmen früh mit deinem Träger ab und nutze feste Betreuungsfenster für Coaching-Einheiten. Ein Online-Format spart Fahrtzeit und lässt sich leichter um Kita- oder Schulzeiten planen als ein Präsenztermin.
Typische Geschäftsideen von Alleinerziehenden
Erfahrungsgemäß entstehen bei Alleinerziehenden häufig ortsunabhängige oder zeitlich flexible Geschäftsmodelle:
- Beratungs- und Coachingangebote
- Virtuelle Assistenz
- Online-Dienstleistungen wie Text, Design oder Buchhaltung
- Kreativ- und Bildungsangebote
- Social-Media-Services für kleine Unternehmen
Entscheidend ist am Ende nicht die Idee selbst, sondern ihre Tragfähigkeit – also ob sie dauerhaft genug Einkommen für dich und dein Kind erwirtschaftet.
Weiterführende Themen für deine Gründung
Der AVGS lässt sich individuell auf unterschiedliche Lebenssituationen zuschneiden. Einen Überblick über weitere Zielgruppen bietet AVGS Coaching für Deine Zielgruppe – etwa das AVGS Gründercoaching für Frauen oder das Coaching für Solo-Selbstständige, falls du dein Unternehmen bewusst ohne Mitarbeitende aufbauen willst. Grundlagen liefert außerdem das AVGS Wissenszentrum.
Häufige Fragen von Alleinerziehenden zum AVGS
Werden Alleinerziehende beim AVGS bevorzugt behandelt?▾
Nein, einen automatischen Vorrang gibt es nicht. Der AVGS ist eine Ermessensleistung, die Behörde entscheidet im Einzelfall über jeden Antrag. Deine familiäre Situation kann aber in die Plausibilität deines Vorhabens einfließen, wenn du sie konkret begründest. Mehr dazu in der detaillierten AVGS Anspruch Prüfung.
Lässt sich das Coaching mit der Kinderbetreuung vereinbaren?▾
In der Regel ja. Ob ein Träger das Coaching als Online-Format anbietet, fragst du am besten direkt bei ihm nach; dann kannst du Termine von zu Hause wahrnehmen und um Kita- oder Schulzeiten herum planen kannst. Sprich den zeitlichen Rahmen am besten schon im ersten Gespräch mit deinem Träger ab.
Ich arbeite noch in Teilzeit – kann ich trotzdem einen AVGS beantragen?▾
Das hängt von deinem konkreten Status ab. Ein AVGS kommt infrage, wenn zusätzlich mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Du bist arbeitsuchend gemeldet
- Du beziehst ergänzend Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld/Bürgergeld
- Du bist von Arbeitslosigkeit bedroht
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?▾
Eine Ablehnung ist nicht endgültig. Prüfe zunächst den Bescheid. Gegen einen Ablehnungsbescheid kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unrichtig, kann der Widerspruch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden, außer bei höherer Gewalt oder einer Belehrung, dass kein Rechtsbehelf gegeben sei. Danach hast du mehrere Optionen:
- Ablehnungsgründe nachvollziehen und deine Begründung gezielt nachschärfen
- Fristgerecht Widerspruch einlegen, wenn die Entscheidung nicht plausibel begründet ist
- Zu einem späteren Zeitpunkt mit stärkerer Argumentation erneut beantragen
Fazit: AVGS für Alleinerziehende
Der AVGS ist kein Standardprogramm, sondern lässt sich individuell auf deine Lebenssituation zuschneiden. Mit klarer Begründung, realistischem Geschäftsmodell und einem Träger, der sich auf deinen Zeitrahmen einlässt, wird Selbstständigkeit zur strategischen Option für dich und dein Kind. Ein kostenloses AVGS Erstgespräch verschafft dir Orientierung, offene Detailfragen beantwortet das AVGS FAQ. Wie andere Gründerinnen und Gründer den Weg gemeistert haben, zeigen Erfolgsgeschichten, einen Überblick bietet die Sammlung Alle AVGS Themen.


