Stand: September 2026
Beziehst du Arbeitslosengeld I und willst dich selbstständig machen, ist die Agentur für Arbeit deine erste Anlaufstelle für den AVGS. Diese Seite zeigt dir, für wen das Gründercoaching über die Arbeitsagentur gedacht ist, was es konkret enthält, wie der Antragsweg abläuft und mit welchen Argumenten du deinen Antrag stärkst.
Für wen ist das Gründercoaching über die Arbeitsagentur gedacht?
Das Angebot richtet sich in erster Linie an Menschen, die Arbeitslosengeld I beziehen und ihre Selbstständigkeit strukturiert vorbereiten wollen. Typische Ausgangslagen sind eine bereits konkrete Geschäftsidee, die auf Tragfähigkeit geprüft werden soll, eine grobe Vorstellung, aber noch offene Fragen zu Zielgruppe, Angebot oder Finanzierung, oder der Wunsch nach einem verbindlichen Fahrplan für die nächsten Wochen bis zur Gründung. Auch eine nebenberufliche Gründung kann je nach Einzelfall infrage kommen, wenn sie plausibel in deine berufliche Eingliederung passt.
Wichtig für die Einordnung: Beziehst du stattdessen Bürgergeld, läuft dein Antrag über das Jobcenter statt über die Arbeitsagentur – die formalen Anforderungen an dein Vorhaben unterscheiden sich dabei kaum, nur die zuständige Stelle wechselt. Einen direkten Vergleich der beiden Wege findest du auf der Seite AVGS Gründercoaching über das Jobcenter. Alle formalen Kriterien, die unabhängig von der Behörde gelten, sind auf der Seite Voraussetzungen für das AVGS Gründercoaching aufgeschlüsselt.
Was du im Gründercoaching konkret bekommst
Ein AVGS Gründercoaching ist ein gefördertes Einzel- oder Gruppencoaching, das dich Schritt für Schritt bei der Gründung begleitet. Die Inhalte orientieren sich an deinem individuellen Bedarf, decken in der Praxis aber meist folgende Bausteine ab:
Wie diese Bausteine methodisch zusammenspielen und was ein AVGS-Coaching generell von anderen Förderformaten unterscheidet, erklärt der AVGS Coaching – Überblick. Wenn du ortsunabhängig arbeiten möchtest, ist auch die Variante als AVGS Coaching online möglich – die Inhalte bleiben dieselben, nur das Format ändert sich.
So kommst du bei der Arbeitsagentur an den Gutschein
Ziel klären
Bevor du zur Arbeitsagentur gehst, solltest du selbst wissen, worauf dein Antrag hinausläuft: Gründungsvorbereitung, Tragfähigkeitsprüfung oder konkrete Umsetzungsbegleitung. Ein unverbindliches AVGS Erstgespräch hilft dir, dein Vorhaben in diese Kategorien einzuordnen.
Vorhaben vorbereiten
Bereite kurz auf, was du vorhast: die Idee, einen groben Plan und eine nachvollziehbare Begründung, warum genau ein Coaching notwendig ist. Je konkreter diese Vorbereitung, desto weniger Rückfragen bekommst du später von deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler.
Antrag bei der Arbeitsagentur stellen
Den eigentlichen Antrag stellst du im Gespräch mit deiner Arbeitsagentur und begründest darin die Notwendigkeit des Coachings für deine berufliche Eingliederung. Eine allgemeine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du unter AVGS Antrag stellen, die auf die Arbeitsagentur zugeschnittene Fassung unter AVGS Antrag Arbeitsagentur.
Bewilligung abwarten und Coaching starten
Die Prüfung deines Antrags dauert in der Praxis meist ein bis drei Wochen. Wird der Gutschein bewilligt, suchst du dir einen AZAV-zertifizierten Träger und startest dein Coaching – je nach Bescheid häufig über vier bis zwölf Wochen, in Präsenz oder online.
Ermessensleistung nach § 45 SGB III: Ein Rechtsanspruch auf den AVGS besteht nicht – die Arbeitsagentur entscheidet im Einzelfall, ob dein Gründungsvorhaben förderfähig ist. Wie diese Entscheidung im Detail zustande kommt, erklärt die AVGS Anspruch Prüfung im Wissenszentrum.
Diese Argumente überzeugen die Arbeitsagentur
Damit deine Sachbearbeiterin oder dein Sachbearbeiter den Antrag nachvollziehen kann, sollten vier Punkte klar herausgearbeitet sein:
Wenn du diese vier Punkte in deinem Antrag sauber formulierst, ist die Wahrscheinlichkeit einer positiven Entscheidung deutlich höher. Vertiefende Orientierung und weitere Hintergründe zur Argumentation bietet der AVGS Ratgeber.
Und wenn die Arbeitsagentur ablehnt?
Eine Ablehnung ist nicht das Ende deines Vorhabens. Prüfe zuerst den Bescheid und die dort genannte Widerspruchsfrist – in der Regel steht dir dafür ein Monat zur Verfügung. Danach kannst du entweder fristgerecht Widerspruch einlegen, wenn die Begründung der Arbeitsagentur nicht trägt, oder deine Argumentation überarbeiten und zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragen.
Für schnelle Orientierung in dieser Situation hilft dir die AVGS Soforthilfe mit konkreten nächsten Schritten.
Häufige Fragen zum AVGS Gründercoaching bei der Arbeitsagentur
Muss ich schon eine fertige Geschäftsidee haben, um den Antrag zu stellen?▾
Nein. Auch mit einer frühen Idee kann ein Antrag sinnvoll sein, wenn du plausibel machst, dass das Coaching genau diese Idee auf Tragfähigkeit prüft und weiterentwickelt. Wichtig ist, dass Ziel, Bedarf und Nutzen für die Arbeitsagentur nachvollziehbar sind.
Was ist der Unterschied zwischen dem Antrag bei der Arbeitsagentur und beim Jobcenter?▾
Zuständig ist die Arbeitsagentur, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, und das Jobcenter, wenn du Bürgergeld erhältst. Die inhaltlichen Anforderungen an dein Gründungsvorhaben sind bei beiden Stellen ähnlich, nur der Ansprechpartner und teils der Ablauf unterscheiden sich. Details zum Weg über das Jobcenter findest du unter AVGS Gründercoaching Jobcenter.
Kann ich auch nebenberuflich gründen und trotzdem einen AVGS bekommen?▾
Das ist im Einzelfall möglich, wenn die nebenberufliche Gründung nachvollziehbar in deine berufliche Eingliederung passt und dein Coaching-Bedarf klar begründet ist. Frag am besten direkt in einem Erstgespräch oder bei deiner Vermittlerin bzw. deinem Vermittler nach, wie dein konkretes Vorhaben eingeordnet wird.
Wie schnell kann ich nach der Bewilligung mit dem Coaching starten?▾
Sobald der Gutschein vorliegt, kannst du direkt bei einem AZAV-zertifizierten Träger starten – ein Startdatum kannst du bereits während der Prüfphase mit einem Anbieter deiner Wahl abstimmen, damit du keine Wartezeit verlierst. Der Gutschein selbst ist befristet und gilt in der Regel mehrere Wochen bis wenige Monate, wie im Bescheid angegeben.
Fazit: Das AVGS Gründercoaching über die Arbeitsagentur ist dein Startvorteil
Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und ernsthaft gründen willst, ist das AVGS Gründercoaching über die Arbeitsagentur eine echte Chance auf Struktur, Klarheit und professionelle Begleitung – ohne dass du dich finanziell übernimmst. Kläre zuerst dein Ziel, prüfe die AVGS Voraussetzungen und stelle deinen AVGS Antrag dann gezielt und gut begründet. Einen vollständigen Einstieg in alle Aspekte des Verfahrens bietet der AVGS im Überblick.







