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AVGS Lexikon: Fachbegriffe verstehen

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Stand: Oktober 2026

Im AVGS-Prozess begegnen Dir immer wieder dieselben Fachbegriffe – im Antrag, im Bescheid und im Gespräch mit Deinem Träger. Dieses Lexikon erklärt die wichtigsten Begriffe kurz und mit direktem Link zur ausführlichen Seite, sortiert als Merkhilfe von A bis Z.

Das Wichtigste in Kürze: Rechtsgrundlage des AVGS ist § 45 SGB III; außerhalb eines Sonderfalls bei der privaten Arbeitsvermittlung ist der Gutschein eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch. Zentrale Begriffe sind unter anderem Antrag, Gründercoaching, Maßnahmeträger, Voraussetzungen und Zielvereinbarung. Das vollständige Alphabet aller Fachbegriffe findest Du im AVGS Glossar A-Z.

Die wichtigsten AVGS-Begriffe von A bis Z

Die folgenden Begriffe tauchen im AVGS-Alltag am häufigsten auf. Jeder Eintrag ist kurz erklärt und verlinkt bei Bedarf zur vertiefenden Seite.

A wie AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)

Der AVGS ist eine Förderleistung nach § 45 SGB III. Wie das im Detail funktioniert, zeigt Dir AVGS Coaching erklärt.

§ 45 SGB III: Außerhalb eines Sonderfalls bei der privaten Arbeitsvermittlung ist der AVGS eine Ermessensleistung: Die Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall, ob Du ihn erhältst.

A wie Antrag

Der Gutschein wird nicht automatisch ausgestellt – Du musst ihn aktiv beantragen. Eine Übersicht zum Ablauf findest Du unter AVGS Antrag stellen. Je nach Leistungsbezug wendest Du Dich an eine andere Stelle:

G wie Gründercoaching

Das AVGS Gründercoaching unterstützt Dich bei der Heranführung an eine selbständige Tätigkeit (§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB III). Alle Inhalte dazu findest Du unter AVGS Gründercoaching.

K wie Kosten

Wird dein AVGS bewilligt, übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die angemessenen Kosten der Teilnahme, soweit dies für deine berufliche Eingliederung notwendig ist. Fahrtkosten und Kinderbetreuung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich erstattet werden, das solltest Du vor Beginn klären; mehr dazu liest Du unter AVGS Coaching kostenlos.

M wie Maßnahmeträger

Einlösen kannst du den Gutschein nur bei einem nach AZAV zugelassenen Träger, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende, nach § 179 SGB III zugelassene Maßnahme anbietet.

V wie Voraussetzungen

Nicht jeder Antrag wird automatisch genehmigt. Du musst bestimmte Kriterien erfüllen, etwa Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit, einen erkennbaren Förderbedarf und eine geeignete Maßnahme. Alle Details dazu liest Du unter AVGS Voraussetzungen.

Z wie Zielvereinbarung

Eine Zielvereinbarung beschreibt, welches Ziel Du mit der Maßnahme erreichen willst – zum Beispiel eine nachhaltige Selbstständigkeit.

Weitere Begriffe kurz erklärt

Diese Begriffe tauchen ebenfalls häufig im AVGS-Kontext auf:

  • AZAV: Zulassungsverordnung, die regelt, welche Träger förderfähig sind.
  • Bewilligung: Schriftliche Genehmigung des Gutscheins durch die Behörde.
  • Befristung: Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann den Gutschein befristen und auf eine Region beschränken.
  • Online-Coaching: Ob ein Träger Coaching digital anbietet, fragst Du bei ihm an, siehe AVGS Online Coaching.
  • Integrationsziel: Das übergeordnete Ziel ist Deine nachhaltige berufliche Eingliederung.

Warum sich die AVGS-Begriffe zu kennen lohnt

Behördensprache wirkt oft kompliziert. Wenn Du die Begriffe verstehst, trittst Du selbstbewusster im Gespräch auf, stellst gezieltere Fragen. Weiterführende Informationen findest Du im AVGS Ratgeber, einen Gesamtüberblick bietet Alle AVGS Themen ansehen.

Persönliche Unterstützung gewünscht?

Theorie ist wichtig – persönliche Beratung noch wertvoller. Hast Du Fragen zu einzelnen Begriffen oder zu Deiner Situation, buche ein unverbindliches Kostenloses Erstgespräch vereinbaren. Oder nutze direkt die AVGS Soforthilfe.

Häufige Fragen zum AVGS Lexikon

Was ist der Unterschied zwischen AVGS-Lexikon und AVGS-Glossar?▾

Das Lexikon konzentriert sich auf die Begriffe, die im Antragsprozess am wichtigsten sind, mit Buchstabe-Begriff-Merkhilfe zum schnellen Nachschlagen. Das vollständige Begriffs-Alphabet findest Du im AVGS Glossar A-Z.

Wer ist für meinen Antrag zuständig – Arbeitsagentur oder Jobcenter?▾

Details zu beiden Wegen findest Du unter AVGS Antrag stellen.

Wie lange ist mein AVGS-Gutschein gültig?▾

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann den Gutschein befristen und auf eine Region beschränken. Warte also nicht zu lange mit der Wahl des Trägers, damit Du die Befristung sicher einhältst.

Fazit: AVGS-Begriffe verständlich gemacht

Dieses Lexikon schafft Klarheit bei den wichtigsten AVGS-Begriffen. Je besser Du informiert bist, desto souveräner führst Du das Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft. Das vollständige Begriffs-Alphabet findest Du im AVGS Glossar A-Z.

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Roul Radeke AVGS Experten Autor
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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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