Stand: August 2026
Du lebst in Deutschland und möchtest dich selbstständig machen, bist aber im Ausland geboren oder erst seit Kurzem hier? Der AVGS unterstützt dich unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit – entscheidend sind dein Aufenthaltsstatus und deine sozialrechtliche Situation. Diese Seite erklärt, wer förderfähig ist, welche Themen das Coaching abdeckt und worauf internationale Gründerinnen und Gründer besonders achten sollten.
Wer kann den AVGS als internationaler Gründer nutzen?
Der AVGS ist eine Ermessensleistung nach § 45 SGB III – die Behörde entscheidet im Einzelfall, es gibt keinen automatischen Anspruch. Für internationale Gründerinnen und Gründer gilt dieselbe Grundlage wie für alle anderen Antragstellenden. Du erfüllst die Voraussetzung in der Regel, wenn einer der folgenden Punkte auf dich zutrifft.
AVGS (§ 45 SGB III): Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters – kein Rechtsanspruch. Details zum Ermessensspielraum erklärt die AVGS Anspruch Prüfung, alle Kriterien findest du unter AVGS Voraussetzungen.
Typische Herausforderungen für Gründer aus dem Ausland
Wenn du neu im deutschen Markt bist, stellen sich oft zusätzliche Fragen, die deutsche Gründerinnen und Gründer in dieser Form seltener haben:
- Rechtliche Anforderungen und der richtige Weg durch Ämter und Behörden
- Steuerliche Grundlagen der Selbstständigkeit in Deutschland
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Berufserfahrung
- Sprachliche Hürden bei Verträgen, Anträgen und Kundenkommunikation
- Marktverständnis, Preisgestaltung und Kundenakquise im deutschen Umfeld
- Kulturelle Unterschiede im Geschäftsleben und in der Kommunikation mit Behörden
Genau hier setzt ein professionelles AVGS Coaching an: Es hilft dir, diese Punkte strukturiert und praxisnah zu klären, statt dich allein durch unbekannte Prozesse zu kämpfen. Speziell für Gründungsvorhaben lohnt sich zusätzlich ein Blick auf das AVGS Gründercoaching, das gezielt auf den Weg in die Selbstständigkeit zugeschnitten ist.
Diese Themen deckt das AVGS International Coaching ab
Im Coaching arbeitest du gemeinsam mit deinem Coach unter anderem an folgenden Punkten:
- Entwicklung und Validierung deiner Geschäftsidee für den deutschen Markt
- Businessplan nach deutschen Standards, inklusive Finanz- und Liquiditätsplanung
- Vorbereitung auf Gespräche mit Behörden und Ämtern
- Positionierung und Marketingstrategie im deutschen Markt
- Klärung formaler Anforderungen wie Gewerbeanmeldung, Steuern und Versicherungen
Der Umfang richtet sich nach deinem Bescheid. Ziel ist eine tragfähige und rechtskonforme Selbstständigkeit in Deutschland.
Online-Coaching: ortsunabhängig starten
Gerade für internationale Gründerinnen und Gründer ist Flexibilität wichtig – sei es, weil du noch pendelst, mehrere Standorte prüfst oder schlicht keine Zeit für lange Anfahrten hast. Viele Maßnahmen lassen sich deshalb digital durchführen. Das AVGS Online Coaching ermöglicht dir, unabhängig von deinem Wohnort zu starten und Termine flexibel in deinen Alltag einzupassen.
Was kostet dich das Coaching?
Kostenübernahme bei Bewilligung. Wird dein AVGS bewilligt, übernimmt der zuständige Kostenträger die vollständigen Coachingkosten – unabhängig davon, ob du ALG I oder Bürgergeld beziehst.
Der AZAV-zertifizierte Träger rechnet direkt mit der Behörde ab, du zahlst nichts aus eigener Tasche. Mehr dazu: AVGS Coaching kostenlos
Zuständigkeit: Wer entscheidet über deinen Antrag?
Welche Behörde prüft, hängt von deinem sozialrechtlichen Status ab – nicht von deiner Herkunft:
| Dein Status | Zuständige Stelle | Antrag stellen |
|---|---|---|
| Arbeitslosengeld I | Agentur für Arbeit | AVGS Antrag bei der Arbeitsagentur |
| Bürgergeld | Jobcenter | AVGS Antrag beim Jobcenter |
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Antragstellung findest du unter AVGS Antrag – Schritt für Schritt, den gesamten Weg bis zum Coaching-Start zeigt der AVGS Ablauf im Überblick.
Was tun bei einer Ablehnung?
Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein. Prüfe zuerst den Bescheid und die darin genannte Widerspruchsfrist – sie beträgt in der Regel einen Monat. Danach hast du mehrere Möglichkeiten:
- Die Ablehnungsgründe nachvollziehen und deine Begründung gezielt überarbeiten
- Fristgerecht Widerspruch einlegen, wenn die Entscheidung nicht nachvollziehbar ist
- Zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragen, gegebenenfalls mit ergänzenden Nachweisen zu deinem Aufenthaltsstatus
Bei dringenden Fragen hilft dir die AVGS Soforthilfe schnell weiter.
Erfolgreich gründen in Deutschland
Internationale Gründerinnen und Gründer bereichern den deutschen Markt mit neuen Perspektiven und oft ungewöhnlichen Geschäftsideen. Mit professioneller Begleitung steigt die Wahrscheinlichkeit einer nachhaltigen Existenzgründung deutlich, wie AVGS Erfolgsgeschichten zeigen. Passt dein Profil eher zu einer anderen Ausgangslage, findest du verwandte Wege bei der Zielgruppenseite für Existenzgründer, bei AVGS Coaching für Migranten oder bei AVGS Coaching für Startups, einen vollständigen Überblick bietet die Seite AVGS Coaching für Deine Zielgruppe. Weitere Themen rund um die Förderung findest du unter Alle AVGS Themen im Überblick.
Häufige Fragen zum AVGS für internationale Gründer
Brauche ich die deutsche Staatsangehörigkeit, um den AVGS zu bekommen?▾
Nein. Entscheidend ist nicht deine Staatsangehörigkeit, sondern dein sozialrechtlicher Status – also ob du Arbeitslosengeld I beziehst, Bürgergeld erhältst oder eine Arbeits- beziehungsweise Aufenthaltserlaubnis mit Selbstständigkeitsoption besitzt. Erfüllst du eine dieser Voraussetzungen, kannst du den AVGS unabhängig von deiner Herkunft beantragen.
Muss ich schon fließend Deutsch sprechen, um am Coaching teilzunehmen?▾
Ein solides Grundverständnis ist hilfreich, da Behördenunterlagen und viele Coaching-Inhalte auf Deutsch sind. Sprachliche Hürden gehören aber selbst zu den Themen, die im Coaching bearbeitet werden. Kläre individuelle Fragen dazu am besten direkt mit deinem Coaching-Anbieter.
Kann ich den AVGS nutzen, wenn ich noch kein Gewerbe angemeldet habe?▾
Ja, das ist sogar der Regelfall. Das AVGS Coaching begleitet dich in der Vorbereitungsphase deiner Gründung, also bevor du dein Gewerbe anmeldest. Die Klärung formaler Schritte wie Anmeldung, Steuern und Versicherungen gehört ausdrücklich zu den Coaching-Inhalten.
Was, wenn meine ausländischen Abschlüsse in Deutschland nicht anerkannt werden?▾
Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse gehört zu den typischen Fragestellungen internationaler Gründerinnen und Gründer und wird im Coaching als eigenständiges Thema behandelt. Gemeinsam mit deinem Coach klärst du, welche Nachweise für dein Vorhaben tatsächlich nötig sind.
Dein nächster Schritt in die Selbstständigkeit
Wenn du wissen möchtest, ob du als internationaler Gründer förderfähig bist, startest du am besten mit einem unverbindlichen Gespräch: Kostenloses Erstgespräch vereinbaren. Offene Detailfragen zum Verfahren klärt zusätzlich das AVGS FAQ, weiteres Hintergrundwissen findest du im AVGS Wissenszentrum. Mit dem AVGS International startest du nicht allein, sondern mit professioneller Begleitung, klarer Struktur und staatlicher Förderung in deine Selbstständigkeit in Deutschland.


