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Stand: August 2026

Diese AVGS Übersicht ist dein Wegweiser durch das komplette Förderprogramm nach § 45 SGB III – vom ersten Verständnis des Gutscheins über die Antragstellung bis zum Start deines Coachings. Statt dich durch einzelne Detailseiten zu klicken, findest du hier den roten Faden: was der AVGS ist, wer Anspruch hat, wie der Ablauf funktioniert und welche nächsten Schritte für dich sinnvoll sind.

Das Wichtigste in Kürze: Der AVGS ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters – kein Rechtsanspruch. Der Weg führt über vier Stationen: Förderfähigkeit klären, Gutschein beantragen, zertifizierten Träger auswählen, Coaching starten. Die behördliche Prüfung dauert in der Praxis meist 1–3 Wochen, das Coaching selbst häufig 4–12 Wochen. Bei Bewilligung übernimmt die Behörde die Kosten vollständig.

Was ist der AVGS – und was ist er nicht?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er ist selbst keine Maßnahme, sondern die Eintrittskarte dafür: Erst mit dem bewilligten Gutschein kannst du eine geförderte Maßnahme bei einem zugelassenen Träger einlösen, zum Beispiel ein Coaching zur beruflichen Neuorientierung oder zur Vorbereitung einer Selbstständigkeit. Eine erste Einordnung findest du im AVGS Überblick, den konkreten Ablauf einer Maßnahme zeigt dir AVGS Coaching.

Rechtsgrundlage § 45 SGB III: Der AVGS ist eine Ermessensleistung – die Behörde entscheidet im Einzelfall, es gibt keinen automatischen Anspruch. Wie diese Entscheidung zustande kommt und wie du deine Chancen realistisch einschätzt, erklärt die AVGS Anspruch Prüfung.

Wer hat Anspruch auf einen AVGS?

Ob eine Förderung infrage kommt, hängt von deiner individuellen Situation ab. In der Praxis kommen vor allem diese Gruppen zum Zug:

  • Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I
  • Personen im Bürgergeld-Bezug
  • Arbeitsuchende mit erkennbarem Unterstützungsbedarf
  • Menschen in einer beruflichen Neuorientierung, etwa auf dem Weg in die Selbstständigkeit

Zuständig ist bei Arbeitslosengeld I die Agentur für Arbeit, bei Bürgergeld das Jobcenter. Alle formalen Kriterien im Detail – und einen Selbstcheck – findest du unter AVGS Voraussetzungen prüfen, eine kompakte Zusammenfassung bietet die Seite AVGS Voraussetzungen im Überblick.

Der Ablauf in vier Schritten

1

Förderfähigkeit klären

Bevor du irgendetwas beantragst, lohnt sich der Blick auf deine Ausgangslage: Status bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter, dein Ziel und ein grober Zeitplan. Der komplette Ablauf mit allen Zwischenschritten steht in der detaillierten Ablauf-Beschreibung.

2

Gutschein beantragen

Der Antrag läuft über deine zuständige Stelle – Details dazu bietet die Seite AVGS Antrag stellen. Je nach Status wendest du dich an die Arbeitsagentur oder an das Jobcenter. Die behördliche Prüfung dauert in der Praxis meist 1–3 Wochen.

3

Träger auswählen

Der Coaching-Anbieter muss AZAV-zertifiziert sein, sonst kann der Gutschein dort nicht eingelöst werden. Kläre Format, Termine und Schwerpunkt schon während die Behörde noch prüft – dann verlierst du nach der Bewilligung keine Zeit.

4

Coaching starten

Mit dem bewilligten Gutschein vereinbarst du den Starttermin direkt beim Träger. Wenn du vorher noch offene Fragen klären willst, hilft ein unverbindliches AVGS Erstgespräch.

Welche Coaching-Formate stehen dir offen?

Je nach Ziel und Bewilligung stehen dir unterschiedliche Formate zur Verfügung: Gründercoaching für den Weg in die Selbstständigkeit, Bewerbungscoaching für die klassische Jobsuche, Orientierungscoaching bei offener Zielrichtung und Online-Coaching, wenn Präsenztermine schwierig sind. Einen Einstieg in die Formate bietet AVGS Gründercoaching, alle Varianten im Überblick zeigt AVGS Coaching. Ob eine Maßnahme auch komplett online stattfinden kann, klärt AVGS Online Coaching.

Was kostet dich der AVGS?

100 %

Kostenübernahme bei Bewilligung. Mit gültigem Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei – der zertifizierte Träger rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab.

Ohne Bewilligung ist keine Förderung möglich. Mehr zur Kostenübernahme im Detail liest du unter AVGS kostenlos.

Wie lange dauert der Weg vom Antrag bis zum Coaching-Abschluss?

Eine feste Standarddauer gibt es nicht – die folgenden Zeiträume sind Erfahrungswerte aus der Praxis und hängen von deiner Vorbereitung, der Auslastung deiner Behörde und dem bewilligten Umfang ab.

PhaseTypische DauerHinweis
Behördliche Prüfung des Antragsmeist 1–3 WochenEinzelfälle schneller, bei Rückfragen länger
Gültigkeit des Gutscheinsmehrere Wochen bis wenige Monatesteht im Bescheid, läuft parallel zur Trägerwahl
Coachinghäufig 4–12 Wochenje nach Bescheid, meist 40–120 Unterrichtseinheiten, online und in Präsenz möglich

Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist nicht das Ende des Wegs. Prüfe den Bescheid und die dort genannte Frist – in der Regel bleibt dir ein Monat, um Widerspruch einzulegen. Häufig hilft es, die Begründung deines Antrags konkreter zu formulieren und mit vollständigen Unterlagen erneut anzutreten.

Typische Ziele – wofür Teilnehmer den AVGS nutzen

In der Praxis nutzen Teilnehmerinnen und Teilnehmer das AVGS-Programm vor allem für:

  • den erfolgreichen Schritt in die Selbstständigkeit
  • eine strukturierte berufliche Neuorientierung
  • mehr Klarheit in der eigenen Karriereplanung
  • eine belastbare Bewerbungsstrategie

Wie das in der Praxis aussieht, zeigen echte AVGS Erfolgsgeschichten.

Häufige Fragen zur AVGS Übersicht

Wo finde ich die passende AVGS-Unterseite für meine Situation?

Diese Übersicht bündelt die wichtigsten Stationen, ersetzt aber nicht die Detailseiten. Für eine gezielte Suche eignen sich:

Ist der AVGS-Gutschein dasselbe wie das Coaching?

Nein. Der Gutschein ist die Bewilligung der Behörde – die Berechtigung, eine Maßnahme gefördert zu bekommen. Das Coaching ist die Maßnahme selbst, die du damit bei einem zertifizierten Träger einlöst. Ohne Gutschein kein gefördertes Coaching, ohne Träger kein Coaching-Start.

Muss ich zuerst den Antrag stellen oder zuerst einen Träger suchen?

Beides parallel ist meist am effizientesten: Stelle den Antrag bei deiner zuständigen Stelle und informiere dich gleichzeitig über passende, AZAV-zertifizierte Träger. So kannst du direkt nach der Bewilligung starten, statt erst dann mit der Trägersuche zu beginnen.

Was, wenn ich noch unsicher bin, ob der AVGS zu mir passt?

Dann muss die Klärung nicht allein am Schreibtisch passieren. Ein unverbindliches Erstgespräch ordnet deine Situation ein, und bei dringendem Bedarf hilft die AVGS Soforthilfe schnell weiter. Weitere allgemeine Fragen beantwortet die AVGS FAQ.

Fazit: Dein Wegweiser durch das gesamte AVGS-Programm

Diese AVGS Übersicht gibt dir einen klaren roten Faden durch das gesamte Förderprogramm: erst die AVGS Voraussetzungen prüfen, dann den AVGS Antrag stellen und schließlich mit AVGS Coaching starten. Keiner dieser Schritte ist kompliziert, wenn du weißt, was auf dich zukommt – und mit vollständigen Unterlagen sowie einer klaren Begründung steuerst du den Prozess aktiv, statt nur zu warten.

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Zertifizierter Gründungsberater

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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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