Stand: September 2026
Bei bewilligtem AVGS werden die angemessenen Kosten übernommen, soweit sie für deine berufliche Eingliederung notwendig sind. Möglich macht das der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Arbeitsagentur oder des Jobcenters. Auf dieser Seite erfährst du, wer die Fördervoraussetzungen erfüllt, welche Inhalte dich erwarten und wie du in der Praxis an dein Coaching kommst.
Was bedeutet "AVGS Gründercoaching kostenlos"?
Das AVGS Gründercoaching dient der Heranführung an eine selbständige Tätigkeit und kann über den AVGS gefördert werden. Du erhältst professionelle Unterstützung von erfahrenen Gründungsexperten, ohne selbst in Vorleistung zu gehen. Grundlagen zum Ablauf der Maßnahme findest du im Überblick zum AVGS Coaching.
AVGS (§ 45 SGB III): Rechtsgrundlage des Gutscheins ist § 45 des Dritten Sozialgesetzbuchs. Der AVGS ist für ein Gründercoaching eine Ermessensleistung – einen Rechtsanspruch gibt es in der Regel nicht, deine zuständige Stelle entscheidet im Einzelfall über die Bewilligung. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in einem Sonderfall: dem Gutschein für die private Arbeitsvermittlung nach § 45 Absatz 7 SGB III.
Wer kann das kostenlose AVGS Gründercoaching nutzen?
Das Angebot richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die ihre Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus vorbereiten. Gute Chancen auf die kostenlose Förderung hast du, wenn du:
Die individuellen Kriterien dafür sind auf der Seite Voraussetzungen für AVGS Gründercoaching zusammengefasst, eine allgemeine Einordnung bietet der Überblick zu den AVGS Voraussetzungen. Starte daher frühzeitig mit dem AVGS Antrag.
Diese Inhalte erwarten dich im kostenlosen Coaching
Im AVGS-Gründercoaching arbeitest du an der Heranführung an eine selbständige Tätigkeit.
Geschäftsidee validieren
Du prüfst Markt, Zielgruppe und Wettbewerb, bevor du Zeit und Geld investierst, und schärfst dabei dein Angebot.
Businessplan professionell erstellen
Du entwickelst gemeinsam mit deinem Coach einen überzeugenden Plan für Behörden, Banken und Förderstellen.
Finanzierung klären
Du berechnest Kapitalbedarf, Preise und Umsatzplanung realistisch und erkennst finanzielle Risiken frühzeitig.
Marketingstrategie entwickeln
Du lernst, wie du Kunden gewinnst, dich am Markt positionierst und deine Sichtbarkeit gezielt aufbaust.
Gründung formal vorbereiten
Du erhältst Orientierung zu Rechtsform, Anmeldung und den nächsten Schritten nach dem Coaching.
So bekommst du dein AVGS Gründercoaching kostenlos
Der komplette AVGS Ablauf lässt sich in vier Schritte gliedern:
Unverbindliches Erstgespräch
Im Erstgespräch klärst du, ob das Gründercoaching zu deiner Situation passt, und bekommst eine erste Einschätzung deiner Erfolgsaussichten.
AVGS beantragen
Du stellst den Antrag bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter und begründest, warum das Coaching deine berufliche Eingliederung unterstützt. Die allgemeine Anleitung findest du unter AVGS Antrag, speziell für die Gründung ergänzend im AVGS Gründercoaching Antrag.
Behördliche Prüfung
Außerhalb des gesetzlichen Sonderfalls ist der AVGS eine Ermessensleistung; die Vermittlungsfachkraft entscheidet über die Ausgabe.
Gutschein einlösen und Coaching starten
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann den Gutschein befristen und auf eine Region beschränken; wie lange deiner gilt, steht auf dem Gutschein. Wähle in dieser Zeit einen Träger, der eine zu deinem Maßnahmeziel passende, nach § 179 SGB III zugelassene Maßnahme anbietet.
Sichere dir jetzt dein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch oder nutze die AVGS Soforthilfe, wenn du direkt loslegen willst.
Was kostet dich das AVGS Gründercoaching wirklich?
Kostenübernahme bei Bewilligung. Wird dein AVGS bewilligt, übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die angemessenen Kosten deines Gründercoachings, soweit sie für deine berufliche Eingliederung notwendig sind.
Der Träger muss eine zu deinem Maßnahmeziel passende, nach § 179 SGB III zugelassene Maßnahme anbieten. Zusätzlich zu den Coaching-Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen auch Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten erstattet werden – kläre das am besten vor Beginn der Maßnahme mit deiner Behörde. Mehr zu den Fördermöglichkeiten liest du unter AVGS Förderung für Gründercoaching.
Was passiert, wenn dein Antrag abgelehnt wird?
Ohne Bewilligung ist das Coaching nicht automatisch kostenlos. Wird dein Antrag abgelehnt, prüfe zuerst den Bescheid: Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Danach hast du mehrere Optionen:
- Fristgerecht Widerspruch einlegen, wenn die Begründung nicht trägt
- Deine Argumentation überarbeiten und den Antrag erneut stellen
- Dich zusätzlich beraten lassen, um offene Fragen zu klären
Wie andere Gründerinnen und Gründer eine ähnliche Situation gemeistert haben, zeigen echte Erfolgsgeschichten, weiterführende Einordnung bietet der AVGS Ratgeber.
Kostenloses AVGS Coaching auch online möglich
Du möchtest flexibel bleiben? Ob dein Coaching digital möglich ist, klärst du mit dem Träger und deiner Vermittlungsfachkraft. Mehr erfährst du unter AVGS Coaching online oder im Themenüberblick unter alle AVGS Themen.
Häufige Fragen zum kostenlosen AVGS Gründercoaching
Fallen während des kostenlosen Coachings versteckte Kosten an?▾
Welche Leistungen übernommen werden, ergibt sich aus deinem Bescheid. Prüfe vor Start, welche Leistungen konkret im Bescheid genannt sind, damit keine Missverständnisse mit dem Anbieter entstehen.
Was tun, wenn mein Antrag auf das kostenlose Coaching abgelehnt wird?▾
Deine grundsätzlichen Optionen bei einer Ablehnung findest du weiter oben. Wichtig für den Widerspruch: Die Monatsfrist beginnt mit dem Zugang des Bescheids, nicht mit dessen Datum. Du kannst den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stelle einlegen, die den Bescheid erlassen hat; begründe konkret, warum das Coaching deine berufliche Eingliederung unterstützt. Eine Gründungsberatung kann dir helfen, diese Argumentation zu schärfen, bevor die Frist abläuft.
Ist das kostenlose Coaching auch online verfügbar?▾
Das hängt vom jeweiligen Träger ab. Ob und wie dein Coaching auch vollständig digital angeboten und gefördert wird, klärst du am besten direkt mit deinem Träger und deiner Vermittlungsfachkraft.
Fazit: Kostenlos gründen mit dem AVGS
Das AVGS-Gründercoaching kann die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit nach § 45 SGB III unterstützen. Für dein Gründercoaching besteht in der Regel kein Rechtsanspruch; die Stelle entscheidet nach Ermessen. Kläre offene Fragen im AVGS FAQ und sichere dir dein Erstgespräch, sobald deine Geschäftsidee steht.







