Soforthilfe für die Selbstständigkeit

AVGS Hilfe Selbstständigkeit — Soforthilfe für die Selbstständigkeit — Nutze den AVGS als Raketenstart für Dein eigenes

Stand: Oktober 2026

Du willst dich selbstständig machen und suchst schnelle, verlässliche Unterstützung auf dem Weg dorthin? Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann dir ein strukturiertes Gründercoaching ermöglichen – von der ersten Idee bis zum tragfähigen Businessplan. Diese Seite zeigt dir, wie du die Förderung für deine Selbstständigkeit jetzt konkret nutzt.

Das Wichtigste in Kürze: Bei Bewilligung übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die angemessenen Kosten der Maßnahme, soweit sie für die Eingliederung notwendig sind. Ob du einen AVGS für ein Coaching bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach Ermessen; einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur im Sonderfall nach § 45 Absatz 7 SGB III, und zwar auf einen Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung, nicht für ein Coaching.

Warum AVGS-Hilfe für die Selbstständigkeit ein strategischer Vorteil ist

Typische Lücken in der Vorbereitung einer Gründung sind:

  • fehlende Marktanalyse
  • unklare Positionierung gegenüber dem Wettbewerb
  • zu knapp kalkulierte Finanzplanung
  • zu optimistische Umsatzprognosen

Ein AVGS-gefördertes Coaching setzt genau hier an: Du arbeitest diese Punkte strukturiert mit einem Coach durch, statt sie im laufenden Betrieb schmerzhaft zu lernen. Einen kompletten Überblick über das Förderinstrument bietet die Seite AVGS – alle Informationen.

Wer kann die AVGS-Soforthilfe für die Selbstständigkeit nutzen?

Grundsätzlich kommt die Förderung für dich infrage, wenn eine der folgenden Situationen auf dich zutrifft:

Du beziehst Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld).
Dir droht Arbeitslosigkeit und du planst frühzeitig den Wechsel in die Selbstständigkeit.
Du hast bereits eine tragfähige Geschäftsidee oder zumindest eine erste Skizze davon.
Du kannst gegenüber der Behörde eine plausible Integrationsstrategie darlegen.

AVGS (§ 45 SGB III): Rechtsgrundlage ist § 45 des Dritten Sozialgesetzbuchs. Eines der gesetzlichen Förderziele ist die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit (§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB III). Die vollständigen Kriterien prüfst du am besten direkt: AVGS Voraussetzungen prüfen. Bist du unsicher, ob du dazugehörst, hilft dir der Sofort-Check, ob du berechtigt bist.

Dein Weg in die Selbstständigkeit mit AVGS

1

Erstgespräch: Strategie klären

Bevor du den Antrag stellst, solltest du deine Strategie klären: Wie sieht dein Geschäftsmodell aus, wer ist deine Zielgruppe, welche Förderchancen hast du realistisch? Ein kostenloses Erstgespräch bringt dir hier schnell Klarheit; einen Sofort-Termin für dein Erstgespräch sicherst du dir direkt online.

2

Antrag stellen

Über den Gutschein entscheidet im SGB-III-Rechtskreis die Agentur für Arbeit; wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezieht, wendet sich an das Jobcenter, wo die AVGS-Regeln des § 45 SGB III über § 16 SGB II entsprechend gelten. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du unter AVGS beantragen. Eine klare, konkrete Begründung macht deinen Antrag nachvollziehbar.

3

Gründercoaching starten

Nach der Bewilligung beginnt dein strukturiertes Gründercoaching. Mögliche Themen sind Businessplan-Erstellung, Zielgruppenanalyse, Preisstrategie, Marketingstrategie und Liquiditätsplanung. Ein AVGS-Gründercoaching kann bei der Vorbereitung helfen, ersetzt aber keine der Voraussetzungen. Einen Gesamtüberblick bietet die Seite AVGS Coaching im Überblick. Den behördlichen Ablauf dahinter zeigt dir Schritt für Schritt die Seite AVGS Ablauf.

EtappeWas giltWas du tun kannst
Erstgespräch & StrategieTermin nach AbspracheGeschäftsidee skizzieren, Unterlagen vorbereiten

Schneller zum Coaching-Start: Bereite schon vor dem Behördengespräch eine kurze Ideenskizze vor und formuliere deine Begründung konkret. Kläre parallel zur Antragsprüfung bereits, welcher AZAV-zertifizierte Träger zu deinem Vorhaben passt – dann kannst du dein Coaching direkt nach der Bewilligung fest buchen.

Online starten – flexibel bleiben

Gerade in der Aufbauphase zählt Flexibilität: Läuft dein Coaching als Online AVGS Coaching, planst du dein Business, ohne deine aktuelle Situation – etwa laufende Bewerbungspflichten oder einen Nebenjob – zu destabilisieren. Ob dein Träger das Coaching online, in Präsenz oder in beiden Formen anbietet, fragst du am besten direkt dort und im Erstgespräch. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die angemessenen Kosten der Maßnahme, soweit sie für die Eingliederung notwendig sind (mehr dazu im Beitrag kostenlose AVGS Coaching).

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist

Arbeitslosigkeit oder berufliche Neuorientierung ist kein Rückschritt, sondern eine Phase, in der du deine Selbstständigkeit mit Rückendeckung aufbauen kannst. Mit AVGS-Hilfe arbeitest du mit klarer Struktur und bereitest deine Gründung professionell vor. Weitere Orientierung findest du im AVGS Ratgeber, in der Sammlung Alle AVGS Themen und im vollständigen AVGS Wissenszentrum. Weitere Wege aus akuten Situationen zeigt dir die AVGS Soforthilfe im Überblick.

Typische Fehler ohne Coaching

Ohne Begleitung können beim Gründen typische Fehler passieren:

  • Start ohne belastbaren Businessplan
  • zu optimistisch kalkulierte Einnahmen
  • unterschätzte laufende Ausgaben
  • fehlende oder oberflächliche Marktanalyse
  • unvollständig gestellte Förderanträge

Mit professioneller Begleitung im Gründercoaching vermeidest du genau diese Risiken – strukturiert statt auf eigene Faust.

Häufige Fragen zur AVGS-Hilfe für die Selbstständigkeit

Brauche ich für den Antrag schon einen fertigen Businessplan?▾

Nein. Für den Antrag reicht eine erste, plausible Skizze deiner Geschäftsidee – der ausgearbeitete Businessplan entsteht danach gemeinsam mit deinem Coach im Gründercoaching. Wichtig ist vor allem, dass deine Idee und deine Motivation nachvollziehbar sind.

Was mache ich, wenn das Amt meine Geschäftsidee anzweifelt?▾

Arbeite deine Begründung konkreter aus: Zielgruppe, Nutzen und dein realistischer Zeitplan sollten klar erkennbar sein. Bei einer Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Alternativ kannst du mit stärkerer Begründung erneut beantragen.

Kann ich das Gründercoaching komplett online machen?▾

Das hängt vom Träger ab: Ob er das Coaching online, in Präsenz oder in beiden Formen anbietet, fragst du am besten direkt dort. Für Gründerinnen und Gründer, die parallel noch andere Verpflichtungen haben, kann die Online-Variante flexibler sein – welche Form zu dir passt, klärst du am besten direkt im Erstgespräch.

Wie schnell kann ich nach der Bewilligung mit dem Coaching starten?▾

Das hängt vor allem davon ab, wie schnell du einen passenden, AZAV-zertifizierten Träger findest. Klärst du das schon während der Antragsprüfung, bist du nach der Bewilligung startbereit.

Fazit: AVGS als Sprungbrett in die Selbstständigkeit

AVGS-Hilfe für die Selbstständigkeit ist kein Zuschuss, sondern ein strategisches Instrument zur beruflichen Integration durch unternehmerischen Aufbau. Wenn du dein Business ernsthaft und strukturiert starten willst, gehst du am besten jetzt den nächsten Schritt: Sichere dir dein Erstgespräch, prüfe deine Fördervoraussetzungen und stelle anschließend deinen Antrag. Weitere Antworten rund um die Förderung findest du im AVGS FAQ.

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Roul Radeke AVGS Experten Autor
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Roul Radeke ist Gründer und Geschäftsführer von Selbststaendigkeit.de. Das Onlineportal bietet Existenzgründern und Unternehmern News aus der Gründer- und Unternehmerszene, hilfreiches Wissen für die Gründung und Führung von Unternehmen, geförderte Existenzgründungsberatung (AVGS-Coaching) sowie digitale Produkte für die Selbstständigkeit.

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